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Flächennutzungsplanung

Informationen zum Stand der Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf)

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in der Sitzung vom 30.09.2019 festgestellte und beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ der Gemeinde Michendorf (OT Michendorf), bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom Juli 2019 und der Begründung mit Umweltbericht (Stand Juli 2019) wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 15.01.2020 unter dem Aktenzeichen 14/19 genehmigt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

 

Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 2/2020 vom 27. Februar 2020 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf) wirksam. Jedermann kann die genehmigte Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf) und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf) berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Abteilung Bauen und Öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung Michendorf, Poststraße 1, während der üblichen Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Das vorhandene Datenmaterial zur aktuellen Flächennutzungsplan- Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf) steht Ihnen hier auch online nachfolgend zur Ansicht/Download zur Verfügung

 

Informationen zum Stand der Genehmigung der Flächennutzungsplan- Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst)

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in der Sitzung vom 30.09.2019 festgestellte und beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ der Gemeinde Michendorf (OT Wilhelmshorst), bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom Mai 2019 und der Begründung mit Umweltbericht (Stand Mai 2019) wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 13.01.2020 unter dem Aktenzeichen 13/19 genehmigt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

 

Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 5/2020 vom 10. September 2020 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) wirksam. Jedermann kann die genehmigte Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Abteilung Bauen und Öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung Michendorf, Poststraße 1, während der üblichen Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Das vorhandene Datenmaterial zur aktuellen Flächennutzungsplan- Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) steht Ihnen hier auch online nachfolgend zur Ansicht/Download zur Verfügung

Genehmigung des Flächennutzungsplanes (31.03.2008)

Der von der Gemeindevertretung Michendorf in der Sitzung vom 31.03.2008 festgestellte und beschlossene Flächennutzungsplan der Gemeinde Michendorf für die Ortsteile Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Wildenbruch, Wilhelmshorst und Stücken, bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom März 2008 und der Begründung mit Umweltbericht (Stand März 2008) wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 30.06.2008 genehmigt.

 

Der Geltungsbereich ist der beiliegenden Karte zu entnehmen. Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 5 vom 18. Juli 2008 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan wirksam.

 

Jedermann kann den genehmigten Flächennutzungsplan und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Bauamt der Gemeinde Michendorf, Poststraße 1, während der üblichen Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Das vorhandene Datenmaterial zur aktuellen Flächennutzungsplanung steht Ihnen hier auch online nachfolgend zur Ansicht/Download zur Verfügung.

 

Es folgen die Planungsunterlagen der einzelnen Ortsteile:

 

 

Bündnis für Familie

 

 

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Geoportal

 

Leitbild Michendorf

 

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