Trauungen im historischen Gebäude in Wildenbruch (Außenstelle)
Heiraten in einem historischen Gebäude direkt im Wildenbrucher Ortskern - neben der Wehrkirche und ganz in der Nähe des Seddiner Sees – dies lockt viele Paare aus nah und fern an, um sich hier das JA-Wort zu geben. Dort, wo man heute heiraten kann, wurde bis Anfang der 70er Jahre noch das Einmaleins und ABC gelehrt. Nach mehrjähriger Bauzeit ist die „Alte Dorfschule“, ohne den alten Charme eingebüßt zu haben, zum Wildenbrucher Ortsteilzentrum geworden. Neben dem Trauzimmer gibt es hier einen kleinen Saal und einen Raum für den Ortsvorsteher. Das Dachgeschoss wird u. a. vom Heimatverein genutzt, steht aber auch für Ausstellungen zur Verfügung. Das Trauzimmer selbst bietet Platz für 30 Personen und befindet sich in der Kunersdorfer Straße 15 im OT Wildenbruch der Gemeinde Michendorf.
Trauungen im neuen Rathaus in Michendorfs "apfel-mitte"
Der neue Trausaal des Standesamtes präsentiert sich modern, hell und einladend. Sanfte Farbnuancen, große Fenster mit lichtdurchlässigen Vorhängen und eine klare, zeitgemäße Möblierung schaffen eine ruhige und festliche Atmosphäre für den besonderen Moment. Ein stilvoller Trautisch, harmonisch abgestimmte Stühle sowie florale Akzente verleihen dem Raum eine elegante Leichtigkeit. Der Saal bietet Platz für das Brautpaar, zwei Trauzeugen und bis zu 21 Gäste. Die freundliche Raumgestaltung mit warmem Licht sorgt dafür, dass sich alle Anwesenden wohlfühlen. Seit April 2025 steht dieser Trausaal als moderner Trauort zur Verfügung und bildet einen bewussten reizvollen Kontrast zur historischen Schule im Ortsteil Wildenbruch.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, in unserer Außenstelle in Wildenbruch oder im neuen Rathaus in Michendorf heiraten zu wollen, rufen Sie uns gern an.
Eheschließungen sind sowohl an den Wochentagen als auch an verschiedenen Samstagen im Jahr möglich. Die Eheschließungstermine für die Samstagstrauungen können Sie unter dem u.a. Link aufrufen.
In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass Trauungen, die in der Außenstelle oder außerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden, mit höheren Gebühren verbunden sind. Diese richten sich nach der Gebührensatzung des Landes Brandenburg i.V.m. der derzeit geltenden Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales sowie der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen der Gemeinde Michendorf. Da hier unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind, können Sie uns bei Bedarf bzw. im Rahmen Ihres durchzuführenden Vorgesprächs gern ansprechen.
Ihre Standesbeamtinnen
Alle Dienstleistungen des Standesamts mit den entsprechenden Informationen und Formularen auch zur Eheschließung finden Sie im Online-Serviceportal.
Babybegrüßung und Baumpflanzung:
Für Absprachen erreichen Sie die Standesbeamtinnen unter:
Frau Wohlfeil-Becker
Tel.: 033205 / 598 45
E-Mail:
Frau Brandhorst
Tel.: 033205 / 598 44
E-Mail:
Die Gebühren werden gemäß § 3 (1) des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 (GVBl. I/09 S. 246) – in der derzeit geltenden Fassung - i. V. m. § 45 Ordnungsbehördengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.08.1996 (GVBL. I S. 266) – in der derzeit geltenden Fassung – sowie der 10. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 19.03.2025 und der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen der Gemeinde festgesetzt.











