Flächennutzungsplanung
Information im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Gegendarstellung zur unsachlichen Diskussion in den sozialen Netzwerken, 05.02.2026
In den vergangenen Tagen wurden im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde zahlreiche Aussagen getroffen und Behauptungen getätigt, die in wesentlichen Punkten unzutreffend oder irreführend sind.
Die Gemeinde sieht sich daher veranlasst, die tatsächlichen Sachverhalte klarzustellen.
1. Warum prüft die Gemeinde neue Wohnbauflächen?
Die Gemeinde steht – wie viele Kommunen – vor erheblichen demografischen Herausforderungen. Sinkende Kinderzahlen gefährden langfristig den Erhalt zentraler sozialer Infrastruktur wie Kindergarten, Schule und Ehrenamt wie Vereine und Freiwillige Feuerwehr. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeindevertretung entschieden, den FNP zu überarbeiten und auch mögliche neue Wohnbauflächen zu prüfen, um dieser Entwicklung verantwortungsvoll entgegenzuwirken. Diese Entscheidung ist keine spontane Reaktion, sondern Teil einer langfristigen, strategischen Planung.
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist überfällig
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2008 und ist damit deutlich veraltet. Eine Überarbeitung ist fachlich geboten und rechtlich sinnvoll. Im Rahmen dieser Fortschreibung wurden zahlreiche Flächen im gesamten Gemeindegebiet intensiv diskutiert und geprüft. Im Ergebnis wurden Flächen, die im alten FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen waren, aber auf denen keine Entwicklung stattgefunden hat, zum Beispiel wieder als Grünflächen ausgewiesen. In den Vorentwurf als Wohnbauflächen aufgenommen wurden ausschließlich Flächen, die nach fachlichen Kriterien als grundsätzlich geeignet eingestuft wurden. Zu diesen gehört auch eine Fläche nördlich der Feldstraße, welche auf Grundlage dieser Kriterien als potenziell geeignet bewertet wurde. Vor allem deshalb, weil sie wie viele andere nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt; somit nicht aus Willkür und nicht zur gezielten Verdrängung einzelner Nutzungen. Parallel dazu läuft die Umweltprüfung, um auch die ökologische Eignung zu prüfen.
3. Beteiligung war möglich – wurde aber kaum genutzt
Bevor die Fläche in den Vorentwurf aufgenommen wurde, fand eine umfangreiche politische und öffentliche Befassung in Ausschüssen und Bürgerveranstaltungen statt. Diese Termine waren öffentlich bekannt. Das Gesprächsangebot der Gemeinde bestand ausdrücklich. Die Beteiligung war jedoch teilweise sehr gering. Dass nun im Nachhinein massiv Kritik geäußert wird, ohne die zuvor angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten genutzt zu haben und sich umfassend zu informieren, ist zumindest widersprüchlich.
4. Aktuell liegt nur ein Vorentwurf vor
Der derzeit öffentlich ausgelegte Plan ist ausschließlich ein Vorentwurf. Die frühzeitige Beteiligung dient ausdrücklich dazu, Hinweise, Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit aufzunehmen und in die weitere Planung einfließen zu lassen. Wer jetzt behauptet, Entscheidungen seien bereits gefallen, verkennt Sinn und Zweck dieses gesetzlich vorgeschriebenen Planungsschrittes.
5. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er legt lediglich dar, wo eine bauliche Entwicklung grundsätzlich denkbar wäre. Er schafft kein Baurecht, berechtigt niemanden zum Bauen und ersetzt keinen Bebauungsplan.
6. Ohne Bebauungsplan kein Wohngebiet
Selbst wenn eine Fläche künftig im FNP als Wohnbaufläche dargestellt würde, müssten die Grundstückseigentümer aktiv Baurecht beantragen. Dafür wäre ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren erforderlich – erneut mit politischer Beratung und umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung. Von einem „beschlossenen Wohngebiet“ kann also in keiner Weise die Rede sein.
7. Zur Situation des Pferdehofs
Unabhängig von allen planungsrechtlichen Überlegungen gilt - die bloße Darstellung einer Wohnbaufläche im FNP bedeutet keine automatische Aufgabe bestehender Nutzungen. Bestandsnutzungen genießen grundsätzlich einen rechtlichen Schutz, dessen Umfang jedoch immer vom konkreten Einzelfall abhängt und gegebenenfalls gesondert zu prüfen ist. Es ist daher sachlich falsch zu behaupten, der Pferdehof müsse allein aufgrund der laufenden FNP-Fortschreibung „weichen“.
Fazit
Die Gemeinde Michendorf schafft mit dem FNP Möglichkeiten und Angebote für die notwendige Entwicklung der Gemeinde. Sie trifft derzeit keine endgültigen Entscheidungen. Im Rahmen der ohnehin notwendigen Überarbeitung des Flächennutzungsplans werden mögliche Entwicklungsflächen ergebnisoffen geprüft. Genau dafür dient die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die aktuell verbreiteten Darstellungen erwecken den Eindruck akuter Bedrohungen, die so nicht bestehen, und tragen nicht zu einer sachlichen Diskussion bei. Die Gemeinde lädt weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich konstruktiv, faktenbasiert und im vorgesehenen Verfahren zu beteiligen.
Informationen zum Stand der Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf)
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in der Sitzung vom 30.09.2019 festgestellte und beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ der Gemeinde Michendorf (OT Michendorf), bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom Juli 2019 und der Begründung mit Umweltbericht (Stand Juli 2019) wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 15.01.2020 unter dem Aktenzeichen 14/19 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 2/2020 vom 27. Februar 2020 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf) wirksam. Jedermann kann die genehmigte Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf) und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf) berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Abteilung Bauen und Öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung Michendorf, Poststraße 1, während der üblichen Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Das vorhandene Datenmaterial zur aktuellen Flächennutzungsplan- Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf) steht Ihnen hier auch online nachfolgend zur Ansicht/Download zur Verfügung
Informationen zum Stand der Genehmigung der Flächennutzungsplan- Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst)
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in der Sitzung vom 30.09.2019 festgestellte und beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ der Gemeinde Michendorf (OT Wilhelmshorst), bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom Mai 2019 und der Begründung mit Umweltbericht (Stand Mai 2019) wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 13.01.2020 unter dem Aktenzeichen 13/19 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 5/2020 vom 10. September 2020 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) wirksam. Jedermann kann die genehmigte Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Abteilung Bauen und Öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung Michendorf, Poststraße 1, während der üblichen Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Das vorhandene Datenmaterial zur aktuellen Flächennutzungsplan- Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) steht Ihnen hier auch online nachfolgend zur Ansicht/Download zur Verfügung
Genehmigung des Flächennutzungsplanes (31.03.2008)
Der von der Gemeindevertretung Michendorf in der Sitzung vom 31.03.2008 festgestellte und beschlossene Flächennutzungsplan der Gemeinde Michendorf für die Ortsteile Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Wildenbruch, Wilhelmshorst und Stücken, bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom März 2008 und der Begründung mit Umweltbericht (Stand März 2008) wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 30.06.2008 genehmigt.
Der Geltungsbereich ist der beiliegenden Karte zu entnehmen. Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 5 vom 18. Juli 2008 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan wirksam.
Jedermann kann den genehmigten Flächennutzungsplan und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Bauamt der Gemeinde Michendorf, Poststraße 1, während der üblichen Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Das vorhandene Datenmaterial zur aktuellen Flächennutzungsplanung steht Ihnen hier auch online nachfolgend zur Ansicht/Download zur Verfügung.