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Brandschutzaufgaben

Ihre Ansprecherpartner im Sachgebiet Feuer- und Zivilschutz
Sachbearbeiter Feuer- und Zivilschutz
Herr Löser
Tel. (033205) 59859
E-Mail:
 

 

Hauptamtlicher Gemeindegerätewart

Herr Hoth
Tel. (033205) 59865
E-Mail: ;

Die Gemeinde Michendorf ist Träger des örtlichen Brandschutzes gemäß § 2 Abs. 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes Brandenburg (BbgBKG).

 

Folgende Aufgaben hat die Gemeinde Michendorf gemäß § 3 BbgBKG zu erfüllen:

  • Abwehrende Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren,
  • Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen („…insbesondere die technische Hilfeleistung einschließlich der Rettungsmaßnahmen für verletzte Personen, aber auch sonstige Hilfeleistungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten bei Gefahren in Not- und Unglücksfällen“),
  • Erstellung einer Gefahren- und Risikoanalyse und eines Gefahrenabwehrbedarfsplanes, der den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegt, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen,
  • Gestellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist und der Veranstalter die Brandsicherheitswache nicht selber stellen kann,
  • Gestellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Verordnungen (Sonderbauverordnungen),
  • Förderung der Selbsthilfe der Bevölkerung und der Brandschutzerziehung,
  • Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen nach § 24 Abs. 7 Satz 1, Übungen der Feuerwehrangehörigen,
  • Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen für den Brandschutz und die Hilfeleistung,
  • Einsatz und Beteiligung bei Katastrophen,
  • Festlegung des Bedarfs an Löschwasser,
  • Nachbarschaftshilfe/Amtshilfe.

 

Folgende Aufgaben sind zusätzliche „Kann“-Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr und zählen nicht zu den hoheitlichen Aufgaben gemäß BbgBKG:

  • Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen in Notfällen (Erstmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr),
  • Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten,
  • Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken,
  • Sicherung von Veranstaltungen (Privat und Behörden) wie Umzüge etc.,
  • Hilfeleistung besonderer Art.

Nachfolgend Auszüge aus dem Gefahrenabwehrbedarfsplan 2019:

 

Bündnis für Familie

 

 

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