Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • RSS-Feed
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Neuberechnung und Festsetzung der Elternbeiträge 2026

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
zur Neuberechnung der Elternbeiträge für die Krippen- bzw. Hortbetreuung für das Kalenderjahr 2026 benötigen wir Ihre Einkommensunterlagen aus dem Kalenderjahr 2025. Wir bitten Sie daher, uns die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zusammen mit der ausgefüllten Erklärung zum Elterneinkommen bis spätestens zum 31. März 2026 zukommen zu lassen.


Benötigte Unterlagen (je nach persönlicher Situation):
• Elektronische Lohnsteuerbescheinigung/en 2025,
• Rentennachweise/Übergangsgeld 2025,
• Bescheid(e) über Elterngeld sowie Bescheinigung Mutterschaftsgeld der Krankenkasse 2025,
• Bescheid(e) über Kranken-/ Kinderkrankengeld 2025,
• Bescheid(e) der Agentur für Arbeit (ALG I), Bürgergeld 2025 sowie zugehörige Aufhebungsbescheide,
• Belege über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2025,
• Nachweis erhaltener oder zu zahlender Unterhaltsleistungen 2025.

 

Zusätzliche Hinweise
Bei Selbstständigkeit:
• Bitte reichen Sie eine BWA über die gesamten positiven Einkünfte 2025 oder eine unterschriebene Selbstauskunft für das gesamte Jahr 2025 ein.


Bei privat Kranken - und Pflegeversicherten:
• Bitte fügen Sie einen Nachweis der Krankenkasse über die Basisabsicherungen für das Jahr 2025 bei.


Bezug von Sozialleistungen:
Sofern Sie über den 1. Januar 2026 hinaus aktuell Sozialtransferleistungen beziehen, z.B.:
• Wohngeld,
• Kinderzuschlag,
• Leistungen zur Grundsicherung (Bürgergeld),
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
reichen Sie bitte neben der Einkommenserklärung (siehe Anlage) nur Ihren aktuellen Bescheid über den Bezug der entsprechenden Sozialleistungen in Kopie ein.


Wichtiger Hinweis:
Sollten bis zum 31. März 2026 keine Einkommensunterlagen für das Jahr 2025 vorliegen, wird angenommen, dass keine Minderung des Beitrages gewünscht ist. In diesem Fall wird der Höchstbetrag festgesetzt. Wenn Sie freiwillig den Höchstbetrag zahlen wollen, informieren Sie uns bitte per E-Mail an darüber.


Übermittlung der Unterlagen
Sie können uns die Unterlagen per
• Post,
• E-Mail oder
• persönlich einreichen.


Bei Fragen oder Hinweisen stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Kita-Service Frau Maguhn und Frau Krieger, Tel.: 033205 598-93/-94 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
So, 11. Januar 2026

Weitere Meldungen

Rathaus ist Notfall-Anlaufstelle vom 09.01. bis 11.01.2026

Liebe Michendorferinnen und Michendorfer,die aktuellen Wettervorhersagen sagen für die nächsten ...

APM informiert: Abfalltourenplan 2026 und geänderte Gebühren

 

Bündnis für Familie

 

 

Maerker Logo

Geoportal

 

Leitbild Michendorf

 

Allris Logo