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Straßenreinigungsgebühren im Dauerauftrag

Zahlungen teilweise fehlerhaft

 

Mit der Änderung der Bemessungsgrundlage ab dem Jahr 2024 für die Erhebung der Gebühr für Straßenreinigung und Winterdienst kam es in den letzten Wochen verstärkt zu fehlerhaften Einzahlungen in der Gemeindekasse. 


Dies resultiert daraus, dass bei Änderungen der Gebühren oder Steuerfestsetzungen bestehende Daueraufträge nicht dementsprechend angepasst werden. Bitte prüfen Sie Ihre bei der Bank erteilten Daueraufträge, ob die Beträge mit Ihrem aktuellen Bescheid übereinstimmen. Besteht keine Zahlungsverpflichtung mehr, ist der Dauerauftrag umgehend zu löschen. 


Haben Sie der Gemeinde Michendorf ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt, werden die fälligen Steuern und Straßenreinigungsgebühren automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Eventuelle Änderungen in der Beitragshöhe bzw. Steuerfestsetzung werden durch die Gemeindekasse angepasst. Hier ist keine zusätzliche Einzahlung von Ihnen notwendig.


Für die Erstattung der überzahlten Gebühren und Abgaben entstehen der Gemeinde Michendorf Kosten, welche durchaus vermeidbar wären.  
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 26. Februar 2024

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