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Landkreis sucht Ehrenamtliche und Berufsbetreuer

Örtliche Betreuungsbehörde Potsdam-Mittelmark informiert

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, kommen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer zum Einsatz. Sie setzen sich für volljährige Menschen ein, die nicht (mehr) allein zurechtkommen und Schutz sowie Unterstützung in vielen Bereichen des Lebens bedürfen.


Die Betreuungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark sucht sowohl ehrenamtliche als auch Berufsbetreuer zur Führung rechtlicher Betreuungen. Derzeit haben im Landkreis rund 2300 Menschen eine Unterstützung in Form einer Betreuungsperson an ihrer Seite. In Potsdam-Mittelmark sind aktuell 60 Berufsbetreuer tätig.
 

Welche Aufgaben hat ein Betreuer?

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer kümmern sich um die Belange der Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit, Behinderung oder psychischer Einschränkungen die für sie wichtigen Entscheidungen nicht allein treffen können. Im Auftrag des Betreuungsgerichts ist das die Aufgabe, die rechtliche Betreuung für volljährige Menschen zu führen: Neben der Regelung behördlicher Angelegenheiten, dem Stellen von Anträgen und der Bearbeitung der persönlichen Post der betreuten Menschen kann es beispielsweise auch um die Organisation der Pflege oder die Regelung gesundheitlicher und finanzieller Angelegenheiten gehen.


Welche Voraussetzungen muss ein Betreuer mitbringen?
Rechtskenntnisse, insbesondere sozial- und betreuungsrechtliche, sind neben betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sowie beruflichen Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch kranken, geistig und seelisch behinderten Menschen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Berufsbetreuer.
 

Vor Aufnahme dieser Tätigkeit ist eine Registrierung durch die örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises erforderlich. Voraussetzung dafür ist die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, ein Berufshaftpflichtversicherungsschutz und eine ausreichende Sachkunde. Ein Studium ist nicht erforderlich, aber die Bereitschaft zum Besuch von Lehrgängen für die Aufgabe ist notwendig.


Wer ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen hat oder die Befähigung zum Richteramt besitzt, gehört zum privilegierten Personenkreis und muss keine zusätzliche Sachkunde nachweisen, da diese bereits durch das Studium erworben wurde. Eine Registrierung durch die örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises und die Aufnahme der Tätigkeit als Berufsbetreuer kann daher zügig erfolgen.

 

Berufsbetreuer arbeiten auf freiberuflicher Basis und erhalten eine pauschale Vergütung. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer gibt es keine spezifischen fachlichen Anforderungen. Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen können eine jährliche Aufwandspauschale erhalten. Sowohl die Tätigkeit als Berufsbetreuer als auch ehrenamtlicher Betreuer kann nebenberuflich ausgeübt werden.


Wer eine Tätigkeit als rechtlicher Betreuer sowohl im Ehrenamt als auch berufsmäßig aufnehmen möchte, den informiert gern die örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.


Interessierte erhalten weitere Informationen unter Telefonnr. 033841 91-288/-153 oder per E-Mail .
Mehr Informationen unter www.potsdam-mittelmark.de.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 12. Februar 2024

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