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Konzeptionelle Änderung Grundschule „Am Kiefernwald“

Grundschule „Am Kiefernwald“ Wildenbruch als offene Ganztagsschule

Seit dem Jahr 2008 ist die Grundschule „Am Kiefernwald“ in Wildenbruch eine verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG), die in Kooperation mit der IKTB „Wilde Kienäppel“ (integrierte Kindertagesbetreuung) arbeitet. 
 

Was ist eine Halbtagsgrundschule?
Die Besonderheit der verlässlichen Halbtagsschule ist insbesondere die individuelle Lernzeit (ILZ), welche gemeinsam durch Pädagogen der IKTB und Lehrkräfte gestaltet wird. Auch im Vormittagsbereich sind Pädagogen der IKTB im Unterricht zur Unterstützung der Kinder dabei. Hierfür werden durch das Schulamt für die Lehrkräfte mehr Ganztagsstunden zur Verfügung gestellt. Der Personalbedarf der IKTB wird anhand der Schülerzahlen, unabhängig von den bestehenden Hortverträgen für den Nachmittagsbereich, berechnet.
 

Aktuelle Situation
Die Grundschule „Am Kiefernwald“ ist eine kleine zweizügige Dorfschule mit derzeit 266 Schülerinnen und Schülern. Aufgrund der kleinen Klassenräume sind die Klassengrößen begrenzt. Die Größe hat jedoch Einfluss auf die Berechnung der Ganztagsstunden. So werden die Stunden anhand der Schülerzahlen, nicht anhand der Klassenanzahl berechnet. Die Kombination aus mehreren teilweise 3-zügigen Jahrgängen mit kleinen Klassen führt zu einer sehr begrenzten Anzahl an Ganztagsstunden für die Schule, welche dennoch die Verbindlichkeit von 6 Stunden täglich abdecken muss. Sobald Lehrkräfte, z.B. wegen Krankheit ausfallen, können diese Stunden nicht mehr geleistet werden, da der Pflichtunterricht stets zuerst abzudecken ist. 
 

Die Kooperation zwischen der IKTB und der Schule stellt sich daher schon seit längerem als schwierig dar, da insbesondere die notwendigen Ressourcen an Zeit schulseitig nicht zur Verfügung stehen und die personelle Lage der Schule teils sehr angespannt ist.
Durch die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (VV)-Ganztag wären Unterstützungen, die die IKTB im Schulvormittag leistet, durch die Schule auszugleichen. Dies ist aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht möglich. 
 

Daher wurden in Abstimmung zwischen Schule, IKTB und Schulträger im Schuljahr 2023/2024 Zeitabläufe angepasst, um die Ausgleichsansprüche gegenseitig möglichst gering zu halten und die vorhandenen Ganztagsstunden bestmöglich im Sinne der Kinder einzusetzen. Auch das Schulamt war in die Überprüfung der Möglichkeiten zum Stundeneinsatz einbezogen.
 

Ferner wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, noch im Herbst 2023 die Maßnahmen zu evaluieren, um daraus abgeleitete Maßnahmen beim Schulamt einzuleiten, um die Schule konzeptionell zu verändern und an die begrenzten Gegebenheiten anzupassen. In diesem Zusammenhang fanden mehrere Treffen der AG Ganztag, gemeinsam mit den Elternsprechern, Schule, IKTB und Schulträger statt, in denen über den jeweiligen Stand informiert wurde.
 

Die Schulleitung lobte in der AG die Zusammenarbeit mit der IKTB, auch wenn die vorhandenen Ganztagsstunden unter Berücksichtigung der ständigen Vertretungssituation nicht ausreichten; die Kräfte der Schule seien aufgezehrt.
 

Ganztagskonzept
Im Ergebnis dieses Prozesses entschied sich die Schule, vom Schulkonzept der verlässlichen Halbtagsschule in ein Konzept eines offenen Ganztages mit Kooperationspartner Hort „Wilde Kienäppel“ zu wechseln. Hierüber und über die Gestaltung möglicher Tagesabläufe wurden die Eltern in einer Informationsveranstaltung am 20. November 2023 informiert.
 

Die bislang hervorgehobenen Vorteile des VHG-Konzeptes sollen möglichst beibehalten werden. So sollen die weiterhin verfügbaren Honorarmittel wie bisher für AGs und Angebote durch externe Unterstützung verwendet werden, um hier schulseitige Angebote wie Kegeln, Feuerwehr, Golf usw. beizubehalten. Der Hort bliebe weiterhin wichtiger Kooperationspartner; das gemeinsame Frühstück, das Mittagsband mit Mittagessen und Spielphasen wie Pausensport, grüner Garten u. ä. sollen schulseitig erhalten bleiben.


Durch den konzeptionellen Wechsel verliert die Schule jedoch auch 36 Stunden für den Ganztag, welche dann nicht mehr verbindlich zur Betreuung der Kinder bis 13:50 Uhr besetzt werden müssen. Die Verbindlichkeit wird dann durch den Hort „Wilde Kienäppel“ abgedeckt. Hierfür müssten die Eltern bei Bedarf ab 1. August 2024 einen Hortvertrag abschließen. Mit dem Wechsel zum offenen Ganztag ist auch eine Änderung der Finanzierung verbunden. Die Gemeinde müsste dann für die Betreuung in der IKTB Elternbeiträge erheben. Grundlage ist der jeweils in der gültigen Elternbeitragssatzung festgelegte Kostenbeitrag in Abhängigkeit vom Betreuungsumfang, der zu berücksichtigen Kinder und dem Einkommen der Eltern.
 

Weiteres Vorgehen
Vor der Antragstellung zum Wechsel in den offenen Ganztag ist nach § 91 Abs. 2 BbgSchulG eine Schulkonferenz einzuberufen, welche für den 12. Dezember 2023 geplant ist. Für die Konzeption der Schule bedarf es zunächst einer Mehrheit der Konferenz der Lehrkräfte, dies wurde bereits bestätigt. Die Schulkonferenz kann die Entscheidung zur Stellung eines Antrages zur Beendigung des Konzeptes nicht gegen das Votum der Konferenz der Lehrkräfte treffen oder anders herum. Auch der Schulträger ist zuvor anzuhören; hat jedoch kein Veto-Recht.


Die Gemeindeverwaltung als Schulträger wünscht sich eine Fortführung der Schule als VHG, entscheidet dies jedoch nicht. Der Antrag zur Änderung der Konzeption der Schule ist von der Schulleitung nach der Beratung in der Schulkonferenz beim zuständigen Schulamt zu stellen. Ein solcher Antrag ist gemäß der VV-Ganztag jeweils bis zum 15. Dezember für das kommende Schuljahr einzureichen.


Bei Fragen zur Hort-Betreuung Ihrer Kinder können Sie sich gern an den Kita-Service () in der Gemeindeverwaltung wenden.
Ihr Sachbereich Bildung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
Fr, 08. Dezember 2023

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