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Stellungnahme der unterzeichnenden Fraktionen in der Gemeindevertretung Michendorf

Der Beschluss der Gemeindevertretung Michendorf vom 25. September 2023 (Drs.-Nr. 238/2023) zur Vermietung von Veranstaltungsräumen der Gemeinde wurde von der Mehrheit der anwesenden Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen gefasst. Vorab wurde der Beschluss mit den dort formulierten Grundsätzen und deren Umsetzung in den Gremien der Gemeinde über mehrere Wochen intensiv diskutiert und verändert. Auftrag der Bürgermeisterin ist es, diesen Beschluss der Gemeindevertretung gemäß § 54 der Brandenburgischen Kommunalverfassung umzusetzen. Sie ist für diesen Beschluss weder allein verantwortlich, noch ist sie befugt, ihn allein zu verändern.

 

Der Beschluss formuliert die Grundsätze des Handelns in den für die Öffentlichkeit nutzbaren Räumen der Gemeinde, die in der Hausordnung und in den Nutzungsverträgen umgesetzt werden. Er richtet sich an alle (darunter fallen sämtliche juristischen und natürlichen Personen – seien es Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Vereine, Organisationen; aber eben auch Parteien bzw. Wählervereinigungen), die diese Räumlichkeiten mieten oder besuchen. Jegliches Handeln, das sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, verfassungsfeindlich, extremistisch, nationalistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch und/oder rassistisch ist, wird abgelehnt. Die Gemeindezentren sind ein Ort für unser aktives und buntes Vereinsleben, für Informationsveranstaltungen, für Kindersport – und auch für einen politischen Diskurs auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Bei Veranstaltungen in den öffentlichen Räumen wie den Gemeindezentren dürfen aber keine Inhalte verbreitet werden, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Personen, die durch antidemokratische Bestrebungen, rassistisches und völkisches Denken sowie verschwörungsideologische Ansichten in Erscheinung treten, sind von der Nutzung der Räumlichkeiten bzw. von dort stattfindenden Veranstaltungen auszuschließen.

 

Anlass für die Einbringung des Beschlussvorschlages waren Hinweise von mehreren Bürgerinnen und Bürgern an die Bürgermeisterin auf stattgefundene Veranstaltungen, in denen diese Grundsätze nicht eingehalten worden sind. Sie zeigten sich über die Freigabe der Räumlichkeiten für solche Veranstaltungen irritiert und forderten die Bürgermeisterin auf, hier aktiv zu werden.

 

Es handelt sich daher nicht um einen Beschluss, der sich konkret gegen eine bestimmte Partei (bspw. die AfD) richtet, sondern um einen Beschluss zur Festlegung von Grundsätzen, die uns in Michendorf wichtig sind. Zur Sicherstellung dieser Grundsätze bezieht sich der Beschluss auf Kriterien, die vom Verfassungsschutz des Bundes oder des Landes Brandenburg aufgestellt werden. Damit erscheint es der Mehrheit der Gemeindevertretung möglich, diese Grundsätze im Vorfeld von Veranstaltungen handhabbar in die Praxis umsetzen zu können.

 

Er formuliert dafür die Voraussetzung, dass sämtliche juristische und natürliche Personen von der Nutzung ausgeschlossen werden, die der Verfassungsschutz entweder als gesichert extremistisch bearbeitet oder für die der Verfassungsschutz hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hat, dass Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen (sogenannter Verdachtsfall). Einer Kommunalverwaltung ist es weder möglich noch zumutbar, solche Grundsätze alleine zu bestimmen bzw. zu bewerten. Die Verwendung dieser vom Verfassungsschutz erfassten Anhaltspunkte sind daher unserer Auffassung nach eine gute und rechtlich zulässige Möglichkeit, im Vorfeld von Nutzungen der kommunalen Räumlichkeiten transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sicherzustellen, dass die beschlossenen Kriterien für den Ausschluss von Nutzungen durchgesetzt werden können. Ob diese Rechtsauffassung von der Kommunalaufsicht und angefragten Gerichten geteilt wird, bleibt abzuwarten.

 

Dass die „Alternative für Deutschland“ (AfD) als erste Organisation, die eine Nutzung angefragt hat, von dem Beschluss betroffen ist, weil dem Verfassungsschutz hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt, ändert nichts daran, dass der Beschluss alle Organisationen und Personen betrifft, die die aufgestellten Kriterien erfüllen: ganz gleich ob linksextremistisch (z.B. Deutsche Kommunistische Partei), vermeintlich religiös (Scientology), islamistisch (Hamas, PKK) oder rechtsextremistisch (Die Heimat (ehem. NPD), Alternative für Deutschland (AfD) oder deren Jugendorganisation „Junge Alternative“, die im Land Brandenburg bereits als „gesichert extremistisch“ eingestuft ist). Der AfD ist es dennoch unbenommen, Bürgerdialoge durchzuführen und sich, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen, zu präsentieren – nur eben nicht in den öffentlichen Räumen der Gemeinde Michendorf.

 

Dass (auch im Namen der AfD oder ihrer Unterstützer) nach der Ablehnung der Nutzung die Bürgermeisterin persönliche Beleidigungen und Bedrohungen erreichen, ist traurige Realität und für uns eine Bestätigung, dass die Ausschlusskriterien richtig und leider notwendig sind.

 

Unterzeichnet durch die folgenden Fraktionen in der Gemeindevertretung Michendorf:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bündnis für Michendorf 
DIE LINKE 
FDP
SPD

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
Fr, 20. Oktober 2023

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