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Abgabefrist für Grundsteuererklärung verlängert bis 31. Januar 2023

Die Abgabefrist für die Grundsteuerwerterklärung war ursprünglich für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 vorgesehen. Für rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland sind Erklärungen notwendig.

 

Am 13. Oktober 2022 wurde durch die Finanzminister von Bund und Länder beschlossen, die Abgabefrist zu verlängern. Den Bürgerinnen und Bürgern soll in der aktuellen Krisensituation mehr Zeit für die Einreichung gewährt werden. Zudem lagen den Finanzämtern Anfang Oktober 2022 erst 10 Millionen Erklärungen vor.

 

Alle Personen, die zum Stichtag 1. Januar 2022 Grundstückseigentümer / Grundstückseigentümerin waren, haben jetzt bis zum 31. Januar 2023 Zeit, Ihre Grundsteuerwerterklärung über das Elster Online-Portal dem Finanzamt zu übermitteln.

Es ist zu beachten, dass es sich um eine einmalige Verlängerung handelt. Bis Ende Januar 2023 müssen die Erklärungen den zuständigen Finanzämtern vorliegen. Es wird daher geraten die Erklärung zeitnah abzugeben.

 

Bei Fragen zur Grundsteuerreform und dem Ausfüllen der Formulare wenden Sie sich bitte an die eingerichtete Hotline unter Telefon 0331 200 600 20 bzw. an das Finanzamt Brandenburg an der Havel unter Telefonnummer 03381 397199.

 

Montag - Donnerstag: 9-16 Uhr
Freitag: 9-14 Uhr

 

Die Mitarbeiter des Sachbereichs Steuern der Gemeinde Michendorf können Sie dabei leider nicht unterstützen, da sie keinen Zugriff auf das Portal "Mein Elster" haben.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Ihr Sachbereich Steuern der Gemeinde Michendorf.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 03. November 2022

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