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Hinweis: Anonyme Briefe können nicht beantwortet werden

Gewünschte Bedürfnisse können dadurch nicht befriedigt und Klärungen nicht herbeigeführt werden. In der Eingangspost der Gemeindeverwaltung befinden sich vermehrt anonyme Briefe.

 

Die Einsender von anonymen Briefen vergeben sich somit die Chance auf Ermittlung des Sachstandes des gewünschten Anliegens!

 

In der Natur der Sache liegt, dass ein anonymes Schreiben aufgrund des fehlenden Adressaten nicht beantwortet werden kann. Es können weder Rückfragen gestellt, noch Hinweise gegeben - das für „jene oder solche“ Anliegen andere Behörden zuständig sind, noch die richtigen Ansprechpartner übermittelt werden.

 

Wer ein ernsthaftes Interesse an der Klärung eines Anliegens hat, sollte daher keinen anonymen Brief an Behörden senden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 12. August 2021

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