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Neue Parkraumbewirtschaftungszone im Bereich um das Gemeindezentrum in Michendorf

In der Potsdamer Straße rund um das Gemeindezentrum in Michendorf wird ab Montag, 23.05.22 eine neue Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 StVO) errichtet.

 

Bisher war auf beiden Parkplätzen, sowohl vor als auch hinter dem Gebäude, das Parken mit Parkscheibe gestattet.

 

Durch die neue Parkraumbewirtschaftungszone ist das Parken auf dem vorderen Parkplatz von Montag bis Freitag im Zeitraum zwischen 08:00 und 18:00 Uhr, jeweils für 2 Stunden und nur mit Parkscheibe zulässig. Auf dem hinteren Parkplatz kann hingegen an jedem Wochentag ganztägig ohne Parkscheibe und Zeitbeschränkung geparkt werden.

 

Regeln:

  • Die Parkscheibe ist im Kraftfahrzeug so auszulegen, bzw. an diesem zu befestigen, dass sie von außen gut lesbar ist (§ 13 Abs. 2 StVO).
  • In der Parkraumbewirtschaftung gilt keine 3-Minuten-Regelung für das Halten. Das heißt, es muss auch beim Warten im Fahrzeug eine Parkscheibe ausgelegt werden. Nach Ablauf der Parkzeit, darf die Parkscheibe nicht vorgestellt werden. Wenn weitere Parkzeit benötigt wird, muss das Kraftfahrzeug die Parkfläche verlassen, sich in den Fließverkehr einordnen, um sich gegebenenfalls eine neue Parkfläche zu suchen.
  • Der weiße Pfeil auf der Parkscheibe muss immer auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt des Anhaltens eingestellt werden. Die Höchstparkzeitdauer ist der Verkehrsbeschilderung zu entnehmen und darf nicht überschritten werden.

 

Folgende Merkmale müssen für die Parkscheibe erfüllt werden:

  • Farbe: blau
  • Maße: 150 mm lang und 110 mm breit
  • kein Aufdruck jeglicher Werbung
  • darf nicht mit der Zeit mitlaufen

 

Elektrische Parkscheiben dürfen nur genutzt werden, wenn diese vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) genehmigt und zugelassen worden sind.

 

Beispiel: Auf dem Gemeindeparkplatz im Ortsteil Michendorf ist das Parken für 2 Stunden mit Parkscheibe gestattet. Wer also um 13:04 Uhr ankommt, stellt die Parkscheibe auf 13:30 Uhr ein. Er kann somit bis 15:30 Uhr parken. Nach Ablauf der Zeit muss der Parkplatz verlassen werden. Ein Vorstellen der Zeit ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 23. Mai 2022

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