Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I im derzeitigen Kiessandtagebau „Fresdorfer Heide“
Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat am 14. Oktober 2026 auf seiner Homepage öffentlich bekannt gegeben, dass mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Umwelt Brandenburg vom 1. Oktober 2026 (Gesch.-Z.: LFU-T16-3116/746+91#561186/2026) der Plan für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I in der Gemarkung Wildenbruch, Flur 4, Flurstücke 43 (65), 44, 45, 59, 60, 76, 79 und Gemarkung Fresdorf, Flur 3, Flurstück 18/3 der Firma REMEX GmbH, Am Fallhammer 1, 40221 Düsseldorf, festgestellt worden ist.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt ab morgen, vom 22. Oktober 2026 bis 4. November 2026 auf der Homepage des LfU (https://lfu.brandenburg.de/info/entscheidungen-planfeststellung) und im UVP-Verbund-Portal der Länder (www.uvp-verbund.de).
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2026 den Beschluss gefasst, gegen die Errichtung der Deponie vorzugehen und Klage zu erheben.
Jede und Jeder, die/der von dem Deponiebau in seiner Lebensqualität und mit seinen Grundstücken betroffen ist und in der Vergangenheit eine Einwendung gemacht hat, kann dagegen klagen. Auch die Bürgerinitiative BI Depo-Nie! berichtet auf ihrer Webseite über das Planfeststellungsverfahren und lädt am 6. November 2026 um 19:30 Uhr alle Betroffenen zur Informationsveranstaltung in das Gemeindezentrum Michendorf „Zum Apfelbaum“ ein.
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