Sportstättenkonzeption fortgeschrieben
Die Gemeinde Michendorf hat die bestehende Sportstättenkonzeption fortgeschrieben und schafft damit die Grundlage für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Sports und der Sportinfrastruktur in allen sechs Ortsteilen. Das Konzept knüpft an die bisherige Sportstättenkonzeption (2022–2025) an, bewertet die dort gewonnenen Erkenntnisse und entwickelt diese unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen weiter. Sportanlagen, Spielplätze und Bewegungsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität, zur Gesundheitsförderung und zum gesellschaftlichen Miteinander. Deshalb verfolgt das Sportstättenkonzept das Ziel, eine bedarfsgerechte, nachhaltige und zukunftsfähige Sportinfrastruktur zu schaffen, die den Anforderungen der kommenden Jahre gerecht wird. Dabei werden die Interessen des Schul-, Vereins-, Breiten- und Freizeitsports ebenso berücksichtigt wie Aspekte der Inklusion, Barrierefreiheit, des Klimaschutzes und der sozialen Teilhabe.
Das Konzept bietet einen umfassenden Überblick über den Sport in der Gemeinde Michendorf. Es erfasst die vorhandenen Sportstätten, Freisportanlagen, Spielplätze und Bewegungsangebote, bewertet deren Zustand und Nutzung und zeigt auf, wo bereits heute oder künftig Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig werden demografische Entwicklungen, die Entwicklung der Schulen und Vereine sowie bereits begonnene Planungen in die Betrachtung einbezogen.
Auf dieser Grundlage werden konkrete Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur abgeleitet. Das Sportstättenkonzept dient den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern als strategische Orientierung, um Investitionen transparent, bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu planen sowie notwendige Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren.
Wichtig ist dabei: Das Sportstättenkonzept ist kein Bau- oder Investitionsprogramm, sondern ein strategischer Leitfaden. Es zeigt auf, welche Maßnahmen aus fachlicher Sicht erforderlich sind und welche Priorität sie besitzen. Ob und wann einzelne Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt jedoch von den politischen Beschlüssen sowie den jeweils verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen der Gemeinde ab. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, wann einzelne Projekte realisiert werden.
Die Sportstättenkonzeption können Sie unter Ortsrecht & Satzungen einsehen.
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