„Kommunen am Limit“ - Bundesweiter Aktionstag
Die Kommunen befinden sich bundesweit in einer historisch außergewöhnlich schwierigen Finanzlage. Um darauf aufmerksam zu machen, wurde der heutige Aktionstag „KOMMUNEN AM LIMIT“ als gemeinsame Initiative des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages ausgerufen.
Den Kommunen werden insbesondere durch den Bund, aber auch durch die Länder, Aufgaben übertragen oder die Aufgabenerfüllung ausgeweitet, ohne dass hierfür ein angemessener finanzieller Ausgleich erfolgt. Dadurch sind in den vergangenen Jahren erhebliche Belastungen für die kommunalen Haushalte entstanden. So auch in unserer Gemeinde Michendorf.
Trotz intensiver Konsolidierungsbemühungen ist die Haushaltslage unserer Gemeinde durch mehrere, strukturelle Faktoren belastet, die sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen werden.
1. Anhaltend hohe Belastung durch die Kreisumlage
Die voraussichtlich in 2027 wieder steigende Kreisumlage führt zu einer erheblichen Reduzierung der frei verfügbaren Finanzmittel der Gemeinde. Diese Entwicklung schränkt den Handlungsspielraum für freiwillige Leistungen weiter ein. Im Haushaltsjahr 2026 liegt die Kreisumlage für die Gemeinde Michendorf bei 9.915.701,17 € bei einem Gesamthaushaltsvolumen von knapp 35 Mio. €.
2. Rückgang kommunaler Einnahmen
Durch gesetzliche Änderungen des Landes Brandenburg sowie durch allgemeine Einnahmerückgänge stehen der Gemeinde weniger eigene Mittel zur Verfügung. Die Mindereinnahmen betreffen vor allem die Schlüsselzuweisung, die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich, die Zuweisungen für übertragene Aufgaben sowie den Schullastenausgleich. Diese Mindereinnahmen wirken sich unmittelbar auf die Fähigkeit aus, freiwillige Maßnahmen finanziell zu untersetzen. Mit den Orientierungsdaten vom Ministerium der Finanzen und für Europa erhalten die Kommunen eine Grundlage zur Schätzung der Einnahmen aus dem Finanzausgleich, die als Grundlage für die Haushaltsplanung genutzt werden. Beispielhaft wurde entsprechend der Orientierungsdaten bei der Haushaltsplanung 2026 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 8.574.300 € angenommen. Tatsächlich hat die Gemeinde lediglich 6.435.900 € erhalten und demnach 2.138.400 € weniger als geplant.
3. Priorisierung zwingend notwendiger Investitionen
Parallel dazu müssen weiterhin zentrale kommunale Infrastrukturprojekte umgesetzt werden, darunter der Ersatzneubau der Sporthalle der Grund- und Oberschule Wilhelmshorst (8,7 Mio. €) und die Sanierung der Bestandsgebäude der Grundschule Michendorf (3. Bauabschnitt, 5,6 Mio. €). Diese Maßnahmen sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge zwingend erforderlich und binden erhebliche finanzielle Ressourcen.
„Es fällt immer schwerer, wichtige Aufgaben wie die Sanierung der maroden Straßen oder die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen umzusetzen. Auch der Neubau der Sporthalle in Wilhelmshorst ist nur durch die Aufnahme von Krediten möglich. Unsere Gemeinde bemüht sich stets, trotz geringer finanzieller Mittel, viel zu ermöglichen und auch freiwillige Projekte, wie beispielswiese den Umbau des Vereinsheims in Stücken, zu realisieren. Dafür sind mittlerweile kreative Lösungen und das Einwerben von Fördermitteln unabdingbar. Wir wünschen uns mehr Gerechtigkeit. Aufgaben, die die Kommunen übernehmen, müssen auch angemessen finanziert werden. Derjenige, der etwas entscheidet - häufig Bund oder Länder - soll auch die Kosten tragen, entsprechend dem Konnexitätsprinzip.“, so Bürgermeisterin Claudia Nowka.
Wie auch Michendorf arbeiten viele Kommunen mittlerweile an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, müssen zunehmend Kassenkredite in Anspruch nehmen und verfügen nur noch über eingeschränkte eigene Gestaltungsspielräume. Die bürgerschaftliche kommunale Selbstverwaltung wird stark begrenzt. Mit dem heutigen Aktionstag wollen wir ein Zeichen für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung setzen!
Der Termin für den Aktionstag wurde bewusst gewählt. Bereits am 25. Juni 2026 findet die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler statt. Zentrale Forderung der Bundesverbände ist ein finanzieller Entlastungs- und Stabilisierungsbetrag des Bundes in Höhe von jährlich 30 Milliarden Euro. Diese Forderung wird als notwendige Voraussetzung für die Aufrechterhaltung kommunaler Handlungsfähigkeit beschrieben. Sie soll nicht als bloße Wunschliste verstanden werden, sondern als Beitrag zur Sicherung dessen, was die Menschen im Alltag benötigen: funktionierende Kitas, Schulen, Infrastruktur, Mobilität, Kultur, Sicherheit und soziale Angebote.
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