Neue Kostenbeitragssatzung für die Betreuung von Kindern
Die Gemeinde Michendorf hat in ihrer Sitzung am 11. Mai 2026 eine neue Kostenbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in der Gemeinde Michendorf beschlossen. Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Mit der Neufassung der Satzung schafft die Gemeinde eine rechtssichere und transparente Grundlage für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagestätten in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf. Gleichzeitig bleibt die Gemeinde Michendorf bestrebt, Familien weiterhin bestmöglich zu unterstützen und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Aktualisierung und redaktionelle Überarbeitung der Satzung
Anpassung einzelner Regelungen an aktuelle rechtliche Vorgaben
Klarstellung von Verwaltungs- und Verfahrensregelungen
Zukünftig erfolgt die Festsetzung der Kostenbeiträge ohne vorläufige Bescheide bei Vorlage der vollständigen Einkommensunterlagen des Vorjahres.
Die bisherigen Elternbeiträge bleiben unverändert.
Die neue Kostenbeitragssatzung kann ab sofort eingesehen werden.
Bei Fragen zur neuen Kostenbeitragssatzung oder zu den Betreuungsangeboten der Kindertagesstätten steht Ihnen der Kita- und Hortservice gerne zur Verfügung.
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