Alle Hunde bis 31. Mai anmelden
Sind Sie stolzer Halter oder Halterin eines Hundes? Ist Ihr Hund bereits in der Gemeinde gemeldet?
Bereits seit 1. Juli 2024 müssen alle Hunde, unabhängig von der Größe oder dem Gewicht, gemäß der neuen Hundehalterverordnung ordnungsbehördlich gemeldet werden. Sollten Sie es bisher versäumt haben, Ihren kleinen oder großen Vierbeiner anzumelden, ist eine schriftliche Nachmeldung noch bis 31. Mai 2026 beim Ordnungsdienst der Gemeinde möglich.
Seit dem 1. Juli 2024 müssen zudem alle Hunderassen gechipt werden.
Für die schriftliche Nachmeldung / Anmeldung Ihres Hundes teilen Sie dem Sachbereich Ordnung folgende Informationen mit:
Ihre persönlichen Daten: Name, Anschrift
Daten zum Hund:
Rasse (oder Mischlingsrasse)
Wurfjahr / Geburtsdatum
Farbe des Fells
Geschlecht
Name des Hundes
Haltungsinformationen:
Datum des Beginns der Hundehaltung (seit wann lebt der Hund im Haushalt)
Haltung als Erst- oder Zweithund
Ggf. Adresse des vorherigen Wohnsitzes oder Name/Adresse des Vorbesitzers
Identifikationsdaten:
Nummer des Mikrochips (Transpondernummer)
Für die Anmeldung Ihres Hundes (ordnungsbehördlich und steuerlich) finden Sie im Online-Serviceportal der Gemeinde Michendorf ein Antragsformular. Die Nachmeldung kann, bestenfalls unter Verwendung des Antragsformulars, unkompliziert per E-Mail an oder per Post erfolgen.
Postanschrift:
Gemeinde Michendorf
Sachbereich Ordnung
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Halterinnen und Halter, die der Meldefrist bis zum 31. Mai 2026 nicht nachkommen, werden ordnungsbehördlich geahndet.
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