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Stellungnahme zum Einsatz des Sachbereiches Ordnung beim Zempern im Ortsteil Stücken

Gerne möchte die Gemeinde zu den Vorwürfen auf der Plattform „Stücken bloggt“ vom 8. Februar 2026 sowie zu den Beiträgen in den sozialen Medien zum Zempern im Ortsteil Stücken Stellung nehmen und die Sachverhalte darlegen.

 

Festzuhalten ist, dass es ein großes Anliegen des gesamten Teams der Gemeinde ist, die Vereine und das Brauchtum bestmöglich zu unterstützen. Dies gilt auch für das Zempern in Stücken am vergangenen Samstag. 

 

Warum nahm der Sachbereich Ordnung am Festumzug teil? 

Damit ein Festumzug und Feierlichkeiten auf öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet stattfinden können, muss hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Potsdam-Mittelmark beantragt werden. 

Dies ergibt sich aus § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung. Hiernach bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird…Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden. Voraussetzung für die Genehmigung des Antrages ist folglich die Einhaltung der vom Landkreis Potsdam-Mittelmark vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen. Diese dienen dazu, die Sicherheit aller am Umzug Beteiligten zu gewährleisten. 

 

Für die Beantragung der VAO ist grundsätzlich der Veranstalter zuständig. Dies wäre hier der Heimatverein Stücken gewesen. 

 

Um die Vereine und das Ehrenamt bei der Durchführung von Veranstaltungen zu unterstützen, hat die Gemeindeverwaltung die Vereine bisher bereits bei der Antragstellung unterstützt und die für den Laien z.T. schwer ausfüllbaren Anträge zur verkehrsrechtlichen Anordnung inklusive dem Sicherheitskonzept beim Landkreis beantragt. 

 

So wurde der Antrag auch für die Veranstaltung „Zempern in Stücken“ mit Festumzug am 08.02.2026 durch die Gemeinde beim Landkreis beantragt, was der Bitte des Ortsvorstehers und den Abstimmungen zwischen ihm, dem Vorsitzenden des Heimatvereins und dem Sachbereich Ordnung in einem Gespräch am 15.01.2026 insbesondere zu Streckenführung, Starttermin, Umzugsende und Absicherungsmaßnahmen der Veranstaltung entsprach. Bereits in der Vergangenheit wurden alle verkehrsrechtlichen Anordnungen in Zusammenhang mit dem Zempern in Stücken, Fresdorf und Wildenbruch durch die Gemeinde Michendorf beantragt. 

 

Im Ergebnis tritt die Gemeinde damit als Veranstalter auf und ist somit auch in der Pflicht, die vorgeschriebenen Sicherheitsauflagen umzusetzen. 

 

Die erteilte Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark enthielt für das Zempern in Stücken unter anderem folgende Auflagen:

  • Einhaltung der eingereichten Wegführung

  • Absicherung des Umzugs durch den Veranstalter

  • Einsatz einer entsprechend der Teilnehmeranzahl ausreichenden Anzahl an Ordnungskräften

  • Eine Sperrung des Fließverkehrs darf nicht erfolgen – nur ein kurzfristiges Anhalten.

  • Freigabe der Straße nach dem Umzug (beantragt war die halbseitige Sperrung der Zauchwitzer Straße als Landesstraße).

  • Nutzung vorhandener Gehwege.

 

Ein Verstoß gegen die Auflagen führt zum Widerruf der Genehmigung.

 

Um die Veranstaltung zu ermöglichen und die genannten Auflagen zu erfüllen, erklärte sich eine Mitarbeiterin des Sachbereiches Ordnung bereit, am Wochenende zusätzlichen Dienst in Stücken zu verrichten und den Umzug mit abzusichern. 

 

Unter Berücksichtigung der erfolgten Vorabstimmungen sah die zuständige Fachbereichsleitung dies als erforderlich, aber auch ausreichend an und autorisierte ihren Dienst. Die Bürgermeisterin war vorab nicht informiert, was auch nicht als notwendig angesehen wurde, da es sich lediglich um unterstützende Maßnahmen handeln sollte und vorab keine kritischen Anhaltspunkte erkennbar waren. 

 

Bereits mit dem Eintreffen der Mitarbeiterin stellte sich dies anders dar. Die Unterstützungsleistung wurde nicht anerkannt. Vielmehr erfolgte die Begrüßung der Mitarbeiterin durch einzelne Teilnehmer bereits mit dem Hinweis auf ein Hausverbot im Ortsteil Stücken. 

 

Entgegen der Abstimmungen im Vorgespräch am 15.01.2026 war anschließend festzustellen, dass im Ortsteil notwendige Abstimmungen zur Absicherung des Umzuges durch die Freiwillige Feuerwehr nicht erfolgt waren, womit die Durchführung kurzfristig gefährdet war und nur dank des Eingreifens eines Kameraden der Ortswehr,  der das Feuerwehrfahrzeug fuhr und am Ende des Umzugs absicherte, erfolgen konnte.  

 

Die Vertreterin des Sachbereichs Ordnung sicherte den Anfang mit ihrem Dienstwagen ab.

 

Ziel dieser Absicherung, die sich bei früheren Veranstaltungen mit Umzugscharakter in allen Ortsteilen z.B. bei Festumzügen und Laternenumzügen bewährt hat und durch welche eine Vollsperrung vermieden werden konnte, ist es, die Teilnehmenden, die mitunter auch selbst durch Gespräche und den Festcharakter abgelenkt sind, gegen Gefahren durch herannahende Autos zu sichern und den herannahenden Verkehr abzubremsen. Ergänzt wurde dies durch die Ankündigung der Veranstaltung auf Schildern. Es darf nicht vergessen werden, dass es sich hier um eine Landesstraße handelt, die noch dazu einen sehr gradlinigen Verlauf aufweist. 

 

Die Sicherheit der Umzugsteilnehmenden ist und war der Gemeinde Michendorf ein besonderes Anliegen und deren Schutz Anlass der Teilnahme. 

 

Missbilligendes Verhalten von einzelnen Teilnehmern gegenüber der Mitarbeiterin 

Auch während des Umzuges kam es vereinzelt zu Anfeindungen gegenüber der Mitarbeiterin der Verwaltung. Sie wurde mehrfach aufgefordert „zu verschwinden“ und außerhalb des Fahrzeuges auch von einer Dame geschubst. Ein als Bauarbeiter verkleideter unbekannter Mann machte sich während des Zemperns zudem am Dienstwagen der Gemeinde zu schaffen. Hierbei wurden unter anderem der Außenspiegel umgeknickt, die Motorhaube trotz der Aufforderung der Unterlassung geöffnet und Verschlüsse von Betriebsflüssigkeiten geöffnet und in den Motorraum geworfen. Die mehrfache Bitte aufzuhören, wurde ignoriert. Als dann durch den „Bauarbeiter“ der Versuch unternommen wurde, die Mitarbeiterin aus dem Wagen zu ziehen, schaltete sie aufgrund der vorliegenden Bedrohungslage die Polizei ein.

 

Kein Vermummungsverbot ausgesprochen

Die Überlegung der Nummerierung von Kostümen, die im Vorgespräch mit dem Verein und dem Ortsvorsteher im Zusammenhang mit der Sicherheit besprochen wurde, wäre nunmehr leider angebracht und erforderlich gewesen, denn die Polizei konnte die Identität des Täters nicht feststellen. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um ein Vermummungs- oder Kostümierungsverbot. Dies wurde von der Gemeinde nicht kommuniziert und wird von ihr auch nicht gewünscht, da es dem Ansinnen der „Zemperer“ widersprechen würde. Vielmehr ist dieses Verfahren, bei welchem nur einer Person die Namen der Personen, die sich hinter einer Nummer verbergen, bekannt ist, auch in vielen Bundesländern, die die Tradition der Fastnacht pflegen seit vielen Jahren aus Gründen der Sicherheit üblich, um im Zweifelsfall die Identität von Maskenträgern feststellen zu können. Die Anonymität des Maskenträgers – die hier in Stücken auch zum Brauchtum gehört – bleibt gewahrt. 

 

Die Gemeinde bedauert es sehr, dass sich nun gerade in Stücken durch den Übergriff des maskierten Bauarbeiters auf die Mitarbeiterin des Ordnungsbereiches zeigt, dass eine Identifikation entscheidend ist, um tätliche Übergriffe zu vermeiden oder zu ahnden. Die Bürgermeisterin missbilligt ausdrücklich die verbalen und tätlichen Angriffe gegenüber der Mitarbeiterin und bedankt sich ausdrücklich bei denjenigen, die im Nachhinein dazu beitragen, die Identität festzustellen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Mitarbeiterin auch vor Ort Unterstützung erfahren hätte und eine wertschätzende Kommunikation durch die Teilnehmenden erfolgt wäre.    

 

Lösungsansätze für die Zukunft

Unter Berücksichtigung der Beiträge und Kommentare aus dem Ortsteil wird die Gemeinde in Kürze zu einem gemeinsamen Gesprächstermin mit allen Verantwortlichen einladen, um gemeinsam Überlegungen für die Fortführung der Tradition anzustellen, aber auch die Geschehnisse aufzuarbeiten.  

 

Seitens der Gemeinde bestehen die Überlegungen, zukünftig weiterhin bei der Antragstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung zu beraten. Die Beantragung sollte indes vom Veranstalter erfolgen, der dann auch für die Umsetzung der Auflagen des Landkreises und damit die Absicherung und Sicherheit der Teilnehmenden verantwortlich ist. Eine Teilnahme der Gemeinde wäre unter diesem Gesichtspunkt entbehrlich. 

 

Lebensmittelkontrollen des Landkreises nicht von Gemeinde veranlasst

Fraglich war auch, warum vor Ort Lebensmittelkontrollen erfolgten. 

 

Die Gemeinde kann diese Frage nicht beantworten, da die Lebensmittelüberwachung nicht durch die Gemeinde erfolgt. 

 

Festzuhalten ist indes, dass der Vorsitzende des Heimatvereins für die Durchführung der Veranstaltung ein vorübergehendes Gaststättengewerbe (Ausgabe von Lebensmitteln im Ortsteil Stücken und in der Parkhalle Stücken) beim Gewerbeamt angezeigt hat. Diese Anzeige wurde an die Genehmigungsbehörden - das Finanzamt und die Lebensmittelüberwachung – weitergeleitet, wie es bei Anträgen eines vorübergehenden Gaststättengewerbes das übliche Verfahren ist.

 

Ob, wann und warum die Lebensmittelkontrolle und/oder das Finanzamt Überprüfungen durchführen, liegt nicht in der Hand der Gemeinde Michendorf und wurde auch nicht durch die Gemeinde veranlasst.

 

Selbstverständlich wird die Gemeinde Michendorf weiterhin allen Vereinen mit Rat, Tat und Unterstützung bei ihren Veranstaltungen zur Seite stehen. Trotz anderslautender Kritik liegt der Gemeindeverwaltung der Erhalt eines bunten, närrischen Treibens in den Ortsteilen sehr am Herzen. Hierfür wünscht sich die Gemeinde von allen ein wertschätzendes Miteinander. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
Di, 10. Februar 2026

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