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Öffentliche Beteiligung – Bebauungsplan 05/2017 „Grenzstraße“, OT Wildenbruch

Die Gemeinde Michendorf führt das Bebauungsplanverfahren 05/2017 „Grenzstraße“, OT Wildenbruch fort. Der Vorentwurf wurde am 8. Dezember 2025 gebilligt. Jetzt wird die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt.

 

Was ist geplant?

Östlich der Grenzstraße sollen neue Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser entstehen. Die Planung ergänzt die vorhandene Wohnbebauung. Ein Umweltbericht bewertet die voraussichtlichen Auswirkungen.

 

Wann und wo können Sie sich informieren?

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, die Begründung und der Umweltbericht liegenn vom 5. Januar 2026 bis einschließlich 6. Februar 2026 zur Einsicht aus:

Öffnungszeiten der Auslegung:
  • Di: 9–12 Uhr & 13–18 Uhr

  • Do: 9–12 Uhr & 13–16 Uhr

  • Fr: 8–12 Uhr

Einsichtnahme außerhalb der Zeiten nach Terminvereinbarung. Tel.: 033205 / 598-61, -62 oder E-Mail:

 

Wie können Sie sich beteiligen?

Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum abgegeben werden – bevorzugt per E-Mail oder über das digitale Beteiligungsportal, aber auch schriftlich, per Fax oder zur Niederschrift im Rathaus.

 

Kontakt:

E-Mail:

Fax: 033205 598-50

Gemeinde Michendorf, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
Mo, 05. Januar 2026

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