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Sirenenalarm im Gemeindegebiet

In den vergangenen Wochen mussten in drei Fällen die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ergänzend über die Sirenen in allen Ortsteilen alarmiert werden. In allen Fällen handelte es sich um Gebäudebrände, bei denen viele Einsatzkräfte notwendig waren. Da alle Brände in der Nacht stattfanden, fühlten sich einige Anwohnende durch das Sirenengeheul gestört oder verunsichert und fragten bei der Gemeinde nach, ob der Lärm denn unbedingt sein müsse. Die Antwort lautet ja. 

 

Der Gemeindewehrführung ist bewusst, dass Sirenenlärm störend ist, vor allem nachts und wenn er leider so gehäuft wie in den vergangenen Wochen auftritt. Aber bitte bedenken Sie, dass die Sirenen ertönen, wenn sich Menschen in absoluten Notlagen befinden. Wenn Sie oder einer Ihrer Lieben betroffen wäre, möchten Sie auch, dass die Feuerwehr schnell und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu Ihrer Hilfe eilt.

 

Der Dauerton zur Alarmierung der Feuerwehr, der 3 mal 15 Sekunden anhält, mit einer Unterbrechung von 2 mal 7 Sekunden ist kein Grund zur Beunruhigung für die Bevölkerung. Es besteht keine Gefahr für sie. In den kleineren Ortsteilen Fresdorf und Stücken laufen die Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr schon immer mit. In Michendorf, Wildenbruch, Wilhelmshorst und Langerwisch ertönen die Sirenen seit Juli 2025 bei den Notfällen Waldbrand, Gebäudebrand sowie Massenanfall von Verletzten. Das dies für den ein oder anderen Anwohnenden in unmittelbarer Umgebung der Sirenen sicher ungewohnt ist, ist verständlich.

 

Die Gemeindewehrführung hat sich jedoch bewusst für den Einsatz der Sirenen bei Großschadenslagen entschieden, um wirklich alle Einsatzkräfte zu erreichen und in voller Stärke ausrücken zu können. Auch in anderen Kommunen ist es üblich, die Sirenen zu nutzen. Gerade des Nachts hören manche der freiwilligen Ehrenamtlichen ihre Meldeempfänger (Pieper) nicht immer oder haben sie nicht jederzeit direkt am Körper, um schnell reagieren zu können.

  

Die Freiwillige Feuerwehr bittet alle Anwohnenden um Verständnis für die notwendige Maßnahme zum Wohle aller.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
Do, 11. Dezember 2025

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