Hinweise zum Abladen von Grünabfällen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aktuell gehen im Sachbereich Ordnung wieder verstärkt Hinweise zu unerlaubten Entsorgungen von Garten- bzw. Grünabfällen im Wald, am Straßenrand oder auf brachliegenden Grundstücken ein. Nachfolgend möchten wir Sie auf die bestehenden Regelungen hinweisen:
Bei Pflanzenresten aus Haus und Garten handelt es sich um Abfall, der genau wie andere Haushaltsabfälle fachgerecht entsorgt werden muss.
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM) der zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Dieser hält für biologisch abbaubare Abfälle mehrere Entsorgungsmöglichkeiten bereit:
Die braune Biotonne, die mit einem Fassungsvermögen von 60, 120 oder 240 Litern über die APM bestellt werden kann und gemäß den Angaben des jeweilig aktuellen Abfallkalenders turnusmäßig geleert wird.
Laub-/ Grünschnitt-Säcke: erhältlich bei der APM / im Bürgerservice der Gemeinde Michendorf
Für größere Abfallmengen können im Bürgerservice der Gemeinde Michendorf 1 m³ große Grünabfall-Bigbags (APM) erworben werden.
Banderolen für die gebündelte Abholung von Strauch- und Heckenschnitt: erhältlich bei der APM oder im Rathaus (Bürgerservice).
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle bieten die Wertstoffhöfe des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Teltow, Werder und Niemegk sowie der Stadtentsorgung Potsdam (STEP) in Nedlitz, Drewitz und am Neuendorfer Anger an.
Informationen zu den Modalitäten der öffentlichen Grünabfallentsorgung der APM finden Sie im aktuellen Abfallkalender sowie bei der APM-Abfallberatung:
Telefon: 033843 - 30680
E-Mail:
Website: www.apm-niemegk.de
Hinweise zur Grünabfallentsorgung über die Stadtentsorgung Potsdam erhalten Sie über den STEP-Kundenservice:
Telefon: 0331/ 661 71 66
E-Mail:
Website: www.swp-potsdam.de/de/entsorgung/
Informationen zum Verkauf der Laub-/ Grünschnittsäcke, Grünabfall-Bigbags, sowie Schnittgutbanderolen im Bürgerservice des Rathauses erhalten Sie unter den Rufnummern:
Telefon: 033205/ 598 - 41, - 42, - 43
Alternativ können Gartenabfälle im eigenen Garten kompostiert werden. Informationen zur fachgerechten Ausführung finden Sie z.B. auf der Homepage des Bundesumweltamtes
Illegal entsorgte Garten- und Grünabfälle bringen Ökosysteme wie Wald und Wiesen durcheinander. Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln. Der starke Wuchs ist Hinweis auf eine massive Anreicherung von Nährstoffen und Nitrat im Boden. Das Salz gelangt letztendlich in das Grundwasser und schadet dessen Qualität und unserer Gesundheit. Insbesondere bei der Ablagerung von Rasenschnitt sind die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen nicht mehr in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen. Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozesse führen zum Absterben und der natürliche Nährstoffkreislauf wird unterbrochen. Durch Ablagerungen von Schnittgut von Gehölzen können Pilzkrankheiten von Gartensträuchern oder Obstbäumen auf Waldbäume übertragen werden.
Gartenabfälle können zudem Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht einheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich invasiv ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen. Viele dieser Arten werden als Zierpflanzen für Gärten und Balkone eingeführt und fallen nach kurzer Zeit als Grünabfall an. Zudem können Pflanzen aus dem heimischen Garten für Wildtiere giftig sein. Das gilt insbesondere dann, wenn Schimmel- und Gärungsprozesse einsetzen.
Die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG (§ 28 Abs. 1) dar und wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Eine Ablagerung im Wald verstößt zudem gegen das Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) und wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 20.000 € bestraft.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist keine Alternative, da es grundsätzlich verboten ist.
Nutzen Sie daher unbedingt die obenstehend aufgeführten erlaubten Entsorgungs- bzw. Kompostiermöglichkeiten und schützen Sie damit die Natur in unserer Gemeinde.
Ihr Sachbereich Ordnung und Sicherheit
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