Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers
Unter der extremen Trockenheit der letzten Wochen leiden die Seen und Flüsse. Um unsere Gewässer und die wertvollen Wasserressourcen zu schützen, hat der Landkreis Potsdam-Mitteklmark am 1. Juli 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen.
Das bedeutet für Bürgerinnen und Bürger konkret:
Die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen, Kanälen und Teichen ist ab sofort bis zum 30.09.2025 verboten.
Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen aus Brunnen ist täglich in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr untersagt.
Diese Regelung soll dabei helfen, die dramatisch gesunkenen Wasserstände in unseren Fließgewässern zu stabilisieren. Der Wasserhaushalt ist in Menge und Güte zunehmend gefährdet. Auch die Grundwasserstände sind merklich gesunken.
Die seit Februar anhaltende Trockenheit reiht sich damit in eine Serie niederschlagsarmer Jahre ein. Zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai 2025 war es laut Deutschem Wetterdienst so trocken wie noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881.
Wichtig zu wissen:
Die Entnahme aus Oberflächengewässern mit der Gießkanne bleibt erlaubt.
Auch das erlaubte Wässern von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Flächen mit Saugwagen ist weiterhin zulässig.
Landwirtschaftliche Betriebe können bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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