Wohnen in Michendorf mit Wohnberechtigungsschein (WBS)
Derzeit entstehen 34 neue Wohnungen im sozialen Wohnungsbau.
Mit Beschluss Drs.-Nr. 041/2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf der Errichtung von Wohnraum in der Potsdamer Straße 94/94a im Ortsteil Michendorf durch die gewog unter Inanspruchnahme der Mietwohnungsbauförder-Richtlinie zugestimmt. Demnach wird dort nach Baufertigstellung voraussichtlich ein Bestand von 34 Wohnungen in Verbindung mit einem WBS vermietet werden können.
Die Entscheidung zu Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erfolgt unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens (§ 22 Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz) aller mitziehenden Familien- bzw. haushaltsangehörigen Personen, abzüglich jeweils zulässiger Frei- und Abzugsbeträge. (Werbungskosten, Beiträge zur KV/ RV, Steuern, Schwerbehinderung, Alleinerziehend, etc.). Die Einkommensgrenze hängt von der Anzahl der Personen ab, die in dem Haushalt leben. Bei einem Ein-Personen-Haushalt beträgt die Einkommensgrenze zum Beispiel 18.500,00 € im Jahr.
Die Einkommensart spielt dabei keine Rolle – es ist daher nicht relevant, ob die Antragssteller arbeitssuchend sind, Rente beziehen, selbständig arbeiten, angestellt sind oder studieren. Der Wohnberechtigungsschein wird für die Dauer eines Jahres erteilt. Er gilt nur im Land Brandenburg.
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen. Eine individuelle Prüfung durch den Sachbereich Liegenschaften zum Bestehen eines Anspruches ist in jedem Fall unerlässlich.
Im Jahr 2023 wurden 31, im Jahr 2024 29 Wohnberechtigungsscheine bei der Gemeinde beantragt.
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