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Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 und Folgejahre

Die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden am 14. Februar 2025 versendet. Insgesamt wurden 6.339 Bescheide erstellt.

Bitte beachten Sie: Auf den neuen Grundsteuerbescheiden wird nur die zu zahlenden Grundsteuern ausgewiesen. Die bisherigen Dauerbescheide der Hunde-, Zweitwohnungssteuer und Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren gelten bis zum Versand von Änderungsbescheiden fort. Die einzuhaltenden Fälligkeiten sind auf der zweiten Seite des Bescheides einzusehen.

 

Sollten sich Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ergeben, die sich auf 

  • Flächenänderungen in Form von Zu- oder Abnahmen an der Gesamtfläche (Flächen werden hinzugekauft, Teilflächen werden verkauft)

  • Bebauung/Anbauten/Abriss (ein bisher unbebautes Grundstück wird bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil wird abgerissen, die Wohnfläche eines Wohngebäudes wird baulich verändert oder die Bruttogrundfläche eines Nichtwohngrundstückes wird baulich verändert)

  • Nutzungsänderungen von unbebauten oder bebauten Grundstücken (zu Wohnzwecken genutztes Gebäude wird nun geschäftlich genutzt),

  • Nutzungsänderungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder

  • (neue) Bodenschätzungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen beziehen,

sind diese grundsätzlich dem Finanzamt per vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.

 

Informationen dazu erhalten Sie unter: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/anzeigepflicht-bei-der-grundsteuer/

 

Sollte es zu Unstimmigkeiten Ihrerseits bezüglich des Grundsteuerbescheides kommen, bitten wir Sie mit dem zuständigen Finanzamt Brandenburg an der Havel in Kontakt zu treten. Die Gemeinde Michendorf kann erst eine Korrektur in den Grundsteuerbescheiden vornehmen, wenn eine Anpassung vom Finanzamt vorliegt. Bereits eingelegte Widersprüche gegen den Grundsteuermessbescheid werden vom Finanzamt sukzessive abgearbeitet. 

 

Durch das Einlegen eines Widerspruches wird die Verpflichtung zur Zahlung der jeweils festgesetzten Abgabe laut Bescheid nicht aufgehoben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 13. Februar 2025

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