Steuerbescheide 2025
Am 2. Dezember 2024 wurde die Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen für die Grundsteuer A und B, welche ab dem Jahr 2025 gelten, durch die Gemeindevertretung beschlossen. Aktuell wurden ca. 90 % der digital vom Finanzamt übermittelten Grundsteuermessbescheide für das Jahr 2025 den bestehenden Kassenzeichen und Eigentümern zugeordnet. Nach Zuordnung aller Messbescheide ist der Versand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 und Folgejahre bis Ende Januar 2025 vorgesehen.
Die Dauerbescheide der Hunde-, Zweitwohnungssteuer und Straßenreinigungsgebühr gelten bis zum Versand von Änderungsbescheiden oder deren Aufhebung fort.
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