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Termine zur Einschulungsanmeldung für das Schuljahr 2025/2026

Liebe Eltern der Vorschulkinder,

 

aus Ihrem Vorschulkind wird in nicht all zu ferner Zeit ein Schulkind. Daher erhalten Sie in den nächsten Tagen von der zuständigen Grundschule ein Einladungsschreiben für die Schulanmeldung 2025. Bitte vereinbaren Sie zu den angegebenen Zeiten einen Termin zur Einschulungsanmeldung. Dies gilt auch für Eltern, die ihr Kind auf einer privaten bzw. freien Schule anmelden möchten. Der Schulwechsel kann erst im Anschluss beantragt werden. 

 

Grundschule Michendorf

Tel.: 033205 25 22 60

 

Dienstag, 07.01.2025 von 9:00 - 16:40 Uhr

Mittwoch, 08.01.2025 von 9:00 - 16:40 Uhr

Donnerstag, 09.01.2025 von 9:00 - 16:40 Uhr

Dienstag, 21.01.2025 von 9:00 - 16:40 Uhr

Mittwoch, 22.01.2025 von 9:00 - 16:40 Uhr

 

Grundschule „Am Kiefernwald“ Wildenbruch

Tel.: 033205 465 34

 

Montag, 13.01.2025 von 8:00 - 13:00 Uhr

Dienstag, 14.01.2025 von 8:00 - 13:00 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch, 15.01.2025 von 8:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag, 16.01.2025 von 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag, 17.01.2025 von 8:00 - 13:00 Uhr

 

Grund- und Oberschule Wilhelmshorst

Tel.: 033205 622 95

 

Montag, 06.01.2025 von 12:00 Uhr - 17:00 Uhr 

Dienstag, 07.01.2025 von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch, 08.01.2025 von 12:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Zu den oben genannten Zeiten haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind im Sekretariat der Grundschule für das kommende Schuljahr anzumelden. Die Termine für die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erhalten Sie direkt vom Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

 

Sie können auch den folgenden Link für die digitale Schulanmeldung nutzen. 

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren

 

Bitte bringen Sie zur Einschulungsanmeldung folgende Unterlagen mit: 

o Anmeldeformular (ausgefüllt und von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben) 

o Geburtsurkunde      

o Sprachstandsfeststellung 

o Nachweis Masernimpfung oder Masern-Immunität

 

 

Gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, mithin 1. August 2025 die Schulpflicht.

 

Entsprechend § 37 Abs. 4 BbgSchulG werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. 

 

Haben Sie Zweifel daran, dass Ihr Kind bereit für die Einschulung ist, dann können Sie eine Rückstellung beantragen. Oft haben Eltern von jüngeren Kindern Bedenken, ob ihr Kind sich bereits über längere Zeit konzentrieren kann oder ob der geistige, emotionale und soziale Entwicklungsstand des Kindes zum Schulalltag passt. Auch das Ergebnis der Schuluntersuchung kann diesen Eindruck bestärken. Sollte der Arzt bzw. die Ärztin hier einen besonderen Förderbedarf feststellen, können Eltern eine Ergotherapie oder Logopädie in Anspruch nehmen. So werden die Beweglichkeit, Geschicklichkeit und das Sprachvermögen des Kindes gezielt gefördert.

 

Bereits im Alter von fünf Jahren kann Ihr Kind die Schule besuchen. Es wird dann vorzeitig eingeschult. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können – auf Antrag der Eltern – ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden in der Schule aufgenommen werden. Dazu entscheidet die Schulleitung der zugewiesenen Schule, ob Ihr Kind bereits die Fähigkeiten eines Schulkinds besitzt oder nicht. Wichtig für Sie ist, dass Sie sich klarmachen, dass Ihr Kind durch die vorzeitige Einschulung in die Schulpflicht eintritt und dieser Schritt nicht rückgängig gemacht werden kann. Sie sollten sich also sicher sein, dass Sie und Ihr Kind bereit dafür sind.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 03. Dezember 2024

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