Archivansicht der Auslegung - "Öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf – Neuaufstellung des Flächennutzungsplans"
Die Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch. Der Vorentwurf wurde am 8. Dezember 2025 durch die Gemeindevertretung gebilligt. Jetzt wird die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt.
Ziel und Zweck des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.
Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.
Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.
Wann und wo können Sie sich informieren?
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht inklusive aller Anhänge liegen
vom 5. Januar 2026 bis einschließlich 16. Februar 2026 zur Einsicht aus:
Online:
Internetseite der Gemeinde Michendorf
Vor Ort: Rathaus Michendorf, Fachbereich Bauen (Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf)
Öffnungszeiten der Auslegung:
Di: 9–12 Uhr & 13–18 Uhr
Do: 9–12 Uhr & 13–16 Uhr
Fr: 8–12 Uhr
Einsichtnahme außerhalb der Zeiten nach Terminvereinbarung - Tel.: 033205 / 598-61, -62 oder E-Mail:
Wie können Sie sich beteiligen?
Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum abgegeben werden – bevorzugt per E-Mail oder über das digitale Beteiligungsportal, aber auch schriftlich, per Fax oder zur Niederschrift im Rathaus.
Kontakt:
E-Mail:
Fax: 033205 598-50
Gemeinde Michendorf, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"











