Archivansicht der Auslegung - "Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Stellplatzsatzung"
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Entwurfs der Stellplatzsatzung der Gemeinde Michendorf gemäß § 87 Abs. 8 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Zeit vom 3. November 2025 bis 5. Dezember 2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in ihrer Sitzung am 13. Oktober 2025 den Beschluss zur Billigung, öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Stellplatzsatzung in der Fassung vom 8. Oktober 2025 gefasst (Drs.-Nr. 171/2025).
Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO zu beteiligen.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Entwurfsunterlagen zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Michendorf, bestehend aus dem Entwurf der Stellplatzsatzung mit den zugehörigen Anlagen in der Zeit vom
3. November 2025 bis 5. Dezember 2025
zu Jedermanns Einsicht veröffentlicht. Die Unterlagen werden während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) auf der Internetseite der Gemeinde Michendorf veröffentlicht und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Internetseite der Gemeinde: www.michendorf.de / Wirtschaft & Tourismus / Bauvorhaben und Bebauungspläne / Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren (https://www.michendorf.de/bauleitplanung/liste)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Fachbereich Bauen, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf während folgender Zeiten:
Dienstag von 9:00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.:
033205 / 598-61, -62 oder E-Mail: ) eingesehen werden.
Hinweise zur Äußerung und Erörterung:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Stellplatzsatzung der Gemeinde Michendorf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich (per Post oder Fax) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden:
E-Mail:
Fax: 033205 – 598 50
Postanschrift und Anschrift der Verwaltung: Gemeinde Michendorf, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf
Sonstige Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 87 Abs. 8 BbgBO in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung und § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Beteiligungsverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für Satzungen nach BbgBO (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Michendorf, 14. Oktober 2025
Claudia Nowka
Bürgermeisterin
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer 114
Richard-Muth-Platz 1
E-Mail:











