Bauvorhaben und Bebauungspläne
Alle bestandskräftigen Bebauungspläne finden Sie im Geoportal.
Planungen der Gemeinde Michendorf im Aufstellungsverfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Entwurfes der Neufassung der Gestaltungssatzung „Alt- und Neu-Langerwisch“
Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Entwurfes der Neufassung der Gestaltungssatzung „Alt- und Neu-Langerwisch“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in der öffentlichen Sitzung vom 13. Juni 2022 beschlossen (Drs.-Nr. 078/2022), die am 20. November 2017 in Kraft getretene Gestaltungssatzung „Alt- und Neu-Langerwisch“ vor allem im Hinblick auf Klimaschutz und die Möglichkeit zur Errichtung von PV-Anlagen zu überarbeiten.
Mit Beschluss vom 2. Dezember 2024 (Drs.-Nr. 229/2024) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf die Auslegung des vorliegenden Entwurfs zur Neufassung der Gestaltungssatzung "Alt- und Neu-Langerwisch" in der Fassung vom September 2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung beschlossen.
Die Gestaltungssatzung für Langerwisch wird in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Januar 2025 in der Verwaltung der Gemeinde Michendorf, Fachbereich Bauen, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf
während folgender Zeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
MittwocH 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Bitte vereinbaren Sie im Voraus einen Termin, wenn Sie montags oder mittwochs Einsicht nehmen möchten. Ansprechpartnerin ist Frau Jenny Hofmann, Tel.: 033205 / 598 62 oder E-Mail: .
Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich während des Auslegungszeitraums im Internet unter www.michendorf.de / Wirtschaft & Tourismus / Bauvorhaben und Bebauungspläne abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail abgegeben oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Gemeinde Michendorf, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf oder per E-Mail an . Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch analog in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Bestandskräftige Bebauungspläne der Gemeinde Michendorf
Entsprechend § 10a (2) der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBI. I S. 1298) geändert worden ist, müssen der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet gestellt werden.
Planung - OT Langerwisch
B-Plan 01/94 „Am Plan“ Teilbereich A OT Langerwisch
B-Plan 01/2005 „Kirschalle“ OT Langerwisch
B-Plan 02/2009 „An der Mühle“ OT Langerwisch
B-Plan 01/2015 „An der Umgehungsbahn“ OT Langerwisch
B-Plan 06/2017 „Am Galgenberg“ OT Langerwisch
Planung - OT Michendorf
B-Plan 01/1/93 „Robinienallee“ OT Michendorf
B-Plan 01/2/93 „Heideweg / Flottsteller Straße“ OT Michendorf
B-Plan 01/2/93 „Heideweg / Flottsteller Straße“ 1. Änderung OT Michendorf
B-Plan 02/93 „Bahnstraße (Wohnpark Michendorf)“ OT Michendorf
B-Plan 02/93 a/2000 „Bahnstraße“ OT Michendorf
B-Plan 02/93b/2001 „Nördlich der Bahnstraße“ OT Michendorf
B-Plan 01/96 Teilbereich B „Gartenstraße /Poststraße“ OT Michendorf
B-Plan Nr. 03/96 „Teltomat“ OT Michendorf
B-Plan 02/97 „Iltisweg“ OT Michendorf
B-Plan 02/97 „Stieglitzweg“ OT Michendorf
B-Plan 02/2007 „Michendorf - West“ OT Michendorf
B-Plan 03/2007 „Michendorf - Nord“ OT Michendorf
B-Plan 01/2008 „Neubau Kita am Michendorfer Heideweg “OT Michendorf
B-Plan 03/2008 „Gewerbegebiet Potsdamer Straße“ OT Michendorf
B-Plan 01/2013 „An der Autobahn / Theaterweg“ OT Michendorf
B-Plan 02/2015 „Lebensmittelmarkt Luckenwalder Straße“ OT Michendorf
B-Plan 03/2016 „Schulstandort Bahnstraße“ OT Michendorf
B-Plan 04/2016 „Feldstraße“ OT Michendorf
B-Plan 01/2017 „Gewerbepark an der Feldstraße“ OT Michendorf
B-Plan 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ OT Michendorf
B-Plan 03/2017 „Schwalbenweg“ OT Michendorf
B-Plan 04/2017 „Lilienweg“ OT Michendorf
B-Plan Nr. 01/2018 „An der Rotdornallee OT Michendorf
Vorhaben- und Erschließungsplan 01/93 Hotelneubau in Michendorf Potsdamer Straße
Planung - OT Stücken
B-Plan 1a/2006 „Wohnpark Naeve-Seddiner Straße“ OT Stücken
B-Plan Nr. 2 „Am Weinberg“ OT Stücken
B-Plan Nr. 2 „Am Weinberg“ - 1. Änderung OT Stücken
Planung - OT Wildenbruch
B-Plan 04/91 „Großer Seddiner See" inkl. 1. und 2. Änderung OT Wildenbruch
B-Plans 04/91 „Wohnsiedlung Großer Seddiner See“ 7. Änderung OT Wildenbruch
B-Plan 01/92 „Hotel Hubertus“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/92 „Mühlenweg“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/92 "Mühlenweg" - 1. Änderung OT Wildenbruch
B-Plan 03/92 „Grenzstraße / Hauptstraße“ OT Wildenbruch
B-Plan 04/92 A „Saarmunder Weg / Potsdamer Straße“ OT Wildenbruch
B-Plan 01/96 „Potsdamer Straße / Dehlinger Weg“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/96 „Hauptstraße“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2008 „Kirschsteig“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2008 „Kirschsteig“ - 1. Änderung OT Wildenbruch
B-Plan 01/2009 „Bergheide- Süd“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2012 „Akazienweg“ (Six) OT Wildenbruch
B-Plan 03/2012 „Langerwischer Weg/Karl-Marx-Straße“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2013 „Grenzstraße 5“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2016 „Dorfstraße 6 D“ OT Wildenbruch
Begründung nebst Anlagen zum Bebauungsplan 02/2016 „Dorfstraße 6 D“
B-Plan „Bergheide-Süd Teilbereich „Heidekrautstraße / Dachsstraße“ OT Wildenbruch
Planung - OT Wilhelmshorst
B-Plan 01/94a/2000 „Seniorenzentrum“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 02/94 „Am Friedhof“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 01/2002 „Wilhelmshorst Nord- West“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 01/2002 „Wilhelmshorst Nord- West“ - 1. Änderung OT Wilhelmshorst
B-Plan 02/2002 „Wilhelmshorst Süd“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 02/2002 „Wilhelmshorst Süd“ - 1. Änderung OT Wilhelmshorst
B-Plan 03/2002 „Wilhelmshorst Nord- Ost“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 05/2018 "Peter-Huchel-Chaussee/An den Bergen" OT Wilhelmshorst
Vorhaben- und Erschließungsplan „Grüner Weg“ OT Wilhelmshorst
Innenbereichssatzung
Planung - OT Michendorf
Planung - OT Fresdorf
Planung - OT Stücken
Baumaßnahmen Grundschule Michendorf
Sie haben Fragen zum Ausbau der Grundschule Michendorf? Gerne können Sie Ihr Anliegen an folgende E-Mailadresse senden .
Vorstellung der Baumaßnahmen zur Erweiterung der Grundschule Michendorf
Errichtung von Absperrschranken für Baustellenzufahrt Grundschule Michendorf,
Stand 10.05.2023
Liebe Michendorferinnen und Michendorfer,
an der Grundschule Michendorf beginnen in Kürze die Baumaßnahmen für den Schulerweiterungsbau. In den nächsten Tagen wird hierfür die Baustraße errichtet werden, auf der zukünftig viele LKWs und Baufahrzeuge den Gehweg an zwei Stellen überfahren müssen.
Die Sicherheit der Fußgänger und Rad fahrenden Kinder hat oberste Priorität und liegt der Gemeinde sehr am Herzen. Damit sichergestellt ist, dass kein LKW Passanten beim Ein- und Ausfahren der Baustelle übersieht, wurden heute Absperrschranken aufgestellt. Der ein- und ausfahrende LKW muss somit zunächst anhalten, den Gehweg vorübergehend absperren und kann erst dann den Gehweg mit dem LKW überfahren. Fußgänger und Radfahrende müssen in dieser Zeit vor der Schranke warten. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zum Beginn der Sommerferien.
Anschließend ist es baustellenbedingt erforderlich, in dem Bereich der Bahnstraße zwischen Michendorfer Heideweg und Meisenweg eine Vollsperrung sowohl für den Fußgänger- als auch Fahrzeugverkehr vorzunehmen.
Bereits heute haben wir zudem die Umleitung für die Fußgänger ausgeschildert, welche von der Bahnunterführung Flottsteller Straße kommend über den Michendorfer Heideweg entlang zwischen Kita Heideschlösschen und Wirbelwind zum Meisenweg geführt werden. Wir bitten Sie, diesen bereits ab sofort zu nutzen.
Vom 22. Mai bis 19. Juni 2023 finden zudem Bauarbeiten im Meisenweg statt, die die Sperrung des Gehwegs und der halbseitigen Fahrbahn links von der Bahnstraße kommend erfordern.
Die Fußgänger nutzen in dieser Zeit bitte den gegenüberliegenden Gehweg. Hier erfolgt ebenso zu gegebener Zeit eine Ausschilderung.
Alle Schülerinnen und Schüler werden am Mittwochmorgen (10. Mai 2023) von der Bürgermeisterin in die Verkehrsführung eingewiesen.
Detailplanung zur Sicherung der Baustellenzufahrt und Umleitung der Fußgänger (09.05.2023)
Aufstellung Kran, Stand 01.08.2023
Liebe Kinder, liebe Eltern,
vielen Dank für Euer und Ihr bisher entgegengebrachtes Verständnis für die laufende notwendige Baumaßnahme zwischen dem Hort- und Schulgebäude.
Seit dem 1. August 2023 befindet sich jetzt einer von zwei Kränen auf der Baustelle. Dieser ist für die Herstellung des Rohbaus erforderlich. Daher müssen von nun an alle auf der Baustelle einen Helm tragen, sobald der Kran Lasten hebt.
Für die Kinder, Erzieher*innen und Eltern auf der anderen Seite des Bauzaunes gilt diese Verpflichtung nicht, denn der Kran dreht beladen nicht über den Hort und die davor liegende Spielfläche. Bitte wundert Euch/Sie sich nicht, wenn der Kran ohne Last auch über die Bereiche des Schulhofes, des Hort- und Kitageländes schwenkt. Er steht gesichert und rotiert unbeladen mit der Windrichtung.
Bitte beachtet, dass Kinder nicht unter oder auf den Bauzaun klettern dürfen. Auch Fußball- und andere Ballspiele sollen nicht in Richtung Baustelle vorgenommen werden.
Wir danken für Eure und Ihre Rücksicht sowie den Beitrag zum reibungslosen Bauablauf.
Sperrung Bahnstraße zwischen Heideweg und Meisenweg ab 15.08., Stand 14.08.2023
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Sicherung der Baustelle an der Grundschule Michendorf ab Dienstag, den 15.08.2023 die Bahnstraße zwischen dem Michendorfer Heideweg und dem Meisenweg voll gesperrt ist. Fahrzeuge aller Art, Radfahrende und Fußgänger nutzen bitte die ausgewiesene Umleitung. Auch wenn eine Fahrbahnseite nicht mit einer Absperrschranke versehen ist, gelten die aufgestellten Verkehrszeichen! Ein Durchfahren des Baustellenabschnitts ist verboten. Lediglich der Linienverkehr darf die Strecke passieren.
Die Sperrung wurde zum Schutz für die Schülerinnen und Schüler errichtet, damit alle unfallfrei ankommen und niemand von den Baustellenfahrzeugen erfasst wird. Bitte weisen Sie auch Ihre Kinder darauf hin, nicht einfach auf der Straße zu laufen sondern die sichere Umleitung (nur ein kleiner Umweg) zu nehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für die Sicherheit aller!
Baustart des Modulbaus Grundschule Michendorf, Stand 18.01.2024
Die Bauarbeiten des Modulbaus für die Erweiterung der Grundschule Michendorf starten am 05.02.2024 auf dem Bolzplatz. Leider wird dies für die Einrichtungen (Schule, Hort, Kita) mit weiteren Einschränkungen während der Bauzeit verbunden sein. Die Gemeinde bittet die unvermeidbaren Beeinträchtigungen - besonders der Zuwegung - zu entschuldigen.
Folgende Maßnahmen sind in dem kommenden Bauabschnitt geplant:
• Der Parkplatz zwischen Kita und Bolzplatz wird gesperrt.
• Die Zuwegung zu Hort und Kita über diesen Parkplatz wird gesperrt.
• Der Bolzplatz wird gesperrt.
• Der Außenwasserhahn Kita Wirbelwind wird als Bauwasseranschluss für die Baustelle genutzt.
• Für den Hort entfällt der Spielbereich hinter der Burg.
Voraussichtlich ab der 16. Kalenderwoche (ab 16.04.2024) wird es zu weiteren Einschränkungen kommen. Zur Anlieferung und zum Aufbau des Gebäudes muss leider auch der gesamte Bereich um die Spielburg gesperrt werden.
Es ist beabsichtigt, die Bauarbeiten am Gebäude Modulbau bis zum Ende der Sommerferien 2024 abzuschließen. Im vierten Quartal kann es ggf. zu neuen Einschränkungen bei dem Bau der Außenanlagen kommen.
Gewerbegebiet Seddiner See
Autobahndreieck Potsdam / Güterbahnhof Seddin | Wirtschaftsförderung Brandenburg (wfbb.de)
Vorbereitende Untersuchungen, Stand: 02.05.2024
Die Nachfrage nach und der zugleich bestehende Mangel an berlinnahen großflächigen und restriktionsarmen Gewerbe- und Industrieflächen haben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) und die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg GmbH (WFBB) veranlasst für die Fläche im Eigentum des Landes im Bereich des Autobahndreiecks Potsdam/Güterbahnhof Seddin die Möglichkeit für entsprechende Flächenentwicklungen zu untersuchen. Ausgehend von einem größeren Untersuchungsraum wurde eine Maximalvariante von 300 ha, welche außerhalb des Trinkwasserschutzgebietes liegt, ausgewählt. Etwa 40 ha des Untersuchungsraums befinden sich in der Gemarkung der Gemeinde Michendorf. Neben der flächenmäßigen Betroffenheit kann bereits heute eine weitergehende Betroffenheit in den Bereichen Ansiedlung und damit Infrastruktur sowie Verkehr bei einer Entwicklung der Fläche angenommen werden.
Die Ziele der Untersuchung wurden in folgenden Fragen zusammengefasst:
Lässt sich im Untersuchungsraum ein größerer gewerblicher, zukunftsorientierter und klimagerechter Entwicklungsstandort mit Konzentrations- und Bündelungseffekten raumverträglich, planerisch, finanziell, rechtlich und auch bezogen auf die lokale/regionale Akzeptanz entwickeln?
Mit welchen Transport-, Logistik- und Mobilitätsstrukturen sowie -konzepten lassen sich CO2-Minderungs-Effekte erzielen und die Potenziale des Güterbahnhofes am besten nutzen?
In welcher Größenordnung, in welcher räumlich-funktionalen Anordnung und mit welchen Entwicklungsschritten könnte eine Entwicklung erfolgen
Welche interkommunale rechtliche Konstellation wäre am geeignetsten? In welcher Trägerschaft, Organisationsform wären die Projektplanung und Projektumsetzung am besten umsetzbar?
Wie ließe sich die Entwicklung für eine Vorzugsvariante zeitlich und wirtschaftlich darstellen; welche Finanzierungs- und Förderinstrumente wären geeignet?
Es wurden drei Arbeitspakete formuliert:
1. Voruntersuchung und Standortanalyse
2. Rechts- und Organisationsform
3. Zeit-, Maßnahmenplanung, Kostenschätzung und Finanzierung.
Derzeit finden die Voruntersuchungen zu den Fragen des Wasserhaushaltes statt.
Die WFBB hat zum Jahresbeginn im Auftrag des Wirtschaftsministeriums des Landes den Zuschlag für eine wasserwirtschaftliche Untersuchung an die Firma BGD Ecosax GmbH aus Dresden erteilt. Darüber hinaus sind das Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH, das Büro für Angewandte Hydrologie GmbH und Petersen Hardraht Pruggmayer, Rechtsanwälte beteiligt.
Im Rahmen der Ausschreibung hatte die Gemeinde Michendorf im Jahr 2023 umfangreiche Änderungswünsche zum Entwurf der Leistungsbeschreibung für das hydrologische / wasserwirtschaftliche Gutachten eingebracht.
Am 27. Februar 2024 fand die 1. Begleitgruppensitzung statt, an welcher neben den beauftragten Büros, Vertreter des MWAE, des MLUK, der WFBB, der Kommunen und des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie der Wasserverbände Nieplitz, Hoher Fläming, Mittelgraben und Jüterbog teilnahmen. Hier wurde das Vorgehen für das wasserwirtschaftliche Gutachten für vorgestellt.
Im Wesentlichen wurden dabei die involvierten Büros, die verschiedenen Arbeitspakete, die das Gutachten beinhalten wird, der derzeitige Bearbeitungstand und der Projektablauf- plan/Terminplan vorgestellt.
Folgende Arbeitspakete (AP) sind vorgesehen:
1. Grundlagen: Anfragen sammeln und Auswerten von Informationen
2. Themenbereich Wasserwirtschaft (AP 2.1 – Versorgung, AP 2.2 – Entsorgung): Entwickeln von Szenarien zu Wasserdargebot und Wasserressourcen, Wasserverbräuchen, Abwasseranfall (Schmutzwasser und Niederschlag) und Bevölkerungsentwicklung
3. Themenbereich Seen (v.a. Seddiner See, Caputher See u. Lienewitzseen): Untersuchungen zum Wasserhaushalt und der Hydrologie im Bereich der Seen und zugehörigen Grundwasserleiter, Berücksichtigung Klimaaspekte, Untersuchungen zu Möglichkeiten den Wasserspiegel des Seddiner Sees zu stabilisieren.
4. Zeit-, Maßnahmenplan und Kostenschätzung
Ein Zwischenbericht mit ersten Ergebnissen wird vom Gutachter bis Ende August 2024 erstellt. Das Gutachten in seiner Endfassung wird bis Ende Dezember 2024 erstellt und soll im April 2025 abgenommen werden.
Die Ergebnisse der parallelen Studie zur Modellierung des Seddiner Sees im Auftrag der Gemeinde Seddiner See sollen Berücksichtigung finden werden. Aus diesem Grund verschiebt sich (voraussichtlich) die Bearbeitung des AP3 gemäß Maßnahmenplan.
Auf die Frage, welche Branchen vorgesehen sind wurde mitgeteilt, dass offen ist, welche Branchen sich zukünftig ansiedeln könnten. Mit dem Gutachten soll zunächst geprüft werden, ob das Gewerbegebiet aus wasserwirtschaftlicher Sicht umsetzbar wäre und wieviel Wasser theoretisch bereitgestellt werden könnte. Hierfür werden verschiedene Szenarien unter Berücksichtigung der möglichen Gebietsentwicklung (z.B. Bevölkerung) entworfen.
Auch wurde festgehalten, dass es keine Festlegung von Landesseite zur Branchenauswahl geben kann, da die Kommunen über die Ausgestaltung der Gewerbegebietsbelegung selbst entscheiden, z.B. durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder Auswahl der Kaufinteressenten. Eine Durchmischung von Firmen, die gut zum Standort und den Wünschen der Kommunen passen, wird als sinnvoll erachtet. Das Gutachten solle daher eine Handreichung an die Gemeinden darstellen. Aber auch nach Fertigstellung des Gutachtens wird das Land die Kommunen bei der möglichen weiteren Entwicklung unterstützen.
Das Begleitgremium wird voraussichtlich dreimal einberufen werden, zur:
• Auftaktveranstaltung im Februar 2024
• Zwischeninformation im Spätsommer 2024
• Ergebnispräsentation im Frühjahr 2025.
Die erste Öffentlichkeitsveranstaltung soll nach Vorliegen belastbarer Ergebnisse vsl. im vierten Quartal 2024 durchgeführt werden.
Parallel dazu hat die WFBB die FAQ zum potentiellen Gewerbegebiet inzwischen aktualisiert.
WFBB vergibt Auftrag für Gutachten, Stand: 01.03.2024
Die Arbeiten für ein Gutachten zur Untersuchung der Wassersituation im Raum Seddiner See sind gestartet. Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) hat im Auftrag des Wirtschaftsministeriums des Landes eine wasserwirtschaftliche Untersuchung an die Firma BGD Ecosax GmbH aus Dresden vergeben. Untersucht werden soll die wasserwirtschaftliche Situation im Raum Seddin mit Blick auf die Möglichkeit der Entwicklung eines nachhaltig produzierenden Hochtechnologiestandortes (Industrie- und Gewerbegebiet) im Bereich des Güterbahnhofs Seddin unter Berücksichtigung des sinkenden Wasserspiegels des Seddiner Sees.
Die Untersuchung soll den beteiligten Kommunen als Grundlage für weitere mögliche Schritte dienen. Mit ersten Ergebnissen ist im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen. WFBB-Geschäftsführer Dr. Steffen Kammradt: „Brandenburg ist ein attraktiver Investitionsstandort für nachhaltige Industrien, aber das Angebot an geeigneten Flächen wird immer geringer. Wir müssen deshalb zusätzliche Gewerbeflächen sondieren, wenn Brandenburg sich wirtschaftlich weiter entwickeln will. Der Standort Seddin hat eine hervorragende Verkehrsanbindung über den Güterbahnhof Seddin sowie über die Autobahnen A9 und A10. Wichtig ist jedoch die Frage nach ausreichenden Wasserressourcen. Mit der Untersuchung wollen wir den Kommunen eine gute Informationsgrundlage für den weiteren Meinungsbildungsprozess vor Ort geben. Es gibt keine Entscheidung für oder gegen die Entwicklung des Standortes, bevor nicht zunächst diese wasserwirtschaftlichen Grundfragestellungen geklärt sind.“
Im Rahmen der Untersuchung sollen vor allem Erkenntnisse über wasserwirtschaftliche Möglichkeiten und Grenzen der Flächenentwicklung gewonnen werden. Dabei findet die angespannte Situation des Grundwassers - vor allem des Seddiner Sees - eine eigenständige Berücksichtigung. Das Gutachten soll den Gemeinden eine sachlich fundierte Entscheidungshilfe an die Hand geben.
Hintergrund:
Das Ansiedlungsinteresse von Unternehmen wächst, aber das Angebot an geeigneten Flächen in Brandenburg wird immer geringer. Daher sucht die Landesregierung mit Beteiligung der Kommunen nach geeigneten Industrie- und Gewerbestandorten. Seddin hat eine hervorragende Verkehrsanbindung sowohl über die Schiene mit dem Güterbahnhof Seddin als auch über die Autobahnen A9 und A10. Diese international konkurrenzfähige Lage ist einmalig in der Hauptstadtregion. Weitere Informationen zu dem Thema finden sich hier: Link zu den FAQ.
Kontakt
Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)
Alexander Gallrein
Tel. +49 331 - 730 61-111
Häufig gestellte Fragen zur Renaturierung Herthasee und Dorfteich
Wann geht die Renaturierung am Dorfteich los?
Die Renaturierung des Dorfteichs „Entenpfuhl“ ist die zweite Ausgleichmaßnahme, welche im Zuge des Autobahnausbaus der A10 im Jahr 2011 festgelegt und ursprünglich bis Ende 2023 umgesetzt werden sollte. Finanziert wird die Maßnahme durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Die Renaturierung des ersten Projekts „Herthasee“ konnte im März 2024 erfolgreich abgeschlossen werden.
Bauvorbereitende Maßnahmen fanden am Dorfteich bereits im Januar und Februar 2023 statt, die Umsetzung der weiteren Maßnahmen zur Renaturierung des Sees konnten bisher jedoch leider nicht umgesetzt werden. Die Verzögerung ist daraus entstanden, dass es zum einen im letzten Jahr viele Niederschläge gab, so dass der Wasserstand im Renaturierungsgebiet sehr hoch ist. Die schweren Baufahrzeuge würden auf dem Gelände versinken. Zum anderen besteht ein Kampfmittelverdacht, dem nachgegangen werden muss. Bei einem Kampfmittelverdacht müssen die Baumaschinen eigens dafür umgerüstet werden. Der hohe Wasserstand und der Kampfmittelverdacht machen es derzeit nicht möglich, das Gelände sicher zu befahren.
Des Weiteren konnten mit den Umweltbehörden bislang nicht alle Details, die sich aufgrund der veränderten Situation ergeben haben, abschließend geklärt werden. Sobald die Rückmeldungen der zuständigen Behörden vorliegen und der Wasserstand zurück gegangen ist, so dass nach eventuellen Kampfmitteln gesucht werden kann, wird die Renaturierung des Dorfteichs fortgesetzt. Die Finanzierung des Projekts ist gesichert, da die DEGES sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben anfallen, trägt. Die Gemeinde hofft, noch in 2024 mit der Renaturierung beginnen zu können.
Erste Renaturierung beendet - Ein Stück Herthasee ist wieder da
Als Ausgleich für den Eingriff in die Natur durch den achtspurigen Autobahnausbau der A10 fanden seit Anfang des Jahres 2023 am Herthasee Renaturierungsmaßnahmen statt. Die Kosten wurden hierbei über die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH vom Bund getragen. Mittlerweile sind die Baumaßnahmen abgeschlossen und der See ist im Oktober 2023 mit 1.347 m³ Wasser gefüllt worden.
Die südliche Spitze des ursprünglich 1,47 Hektar großen, komplett ausgetrockneten, Herthasees wurde wiedervernässt und der Rest des ehemaligen Sees als Biotop für Tiere- und Pflanzen erhalten. In guten, regenreichen Zeiten wird der See eine Wassertiefe von bis zu 1,60 m und eine Fläche von 1.700 qm haben. Um einen Teil des ausgetrockneten Sees wieder zu vernässen, wurde der Bereich ausgebaggert und eine tonhaltige Schicht eingesetzt. Diese natürliche Materialschicht dient als Abdichtung nach unten, um das Wasser im See zu halten. Das durch Verdunstung schwindende Wasser soll zukünftig durch das Niederschlagswasser von den umliegenden Straßen und vom Gelände des Wolkenberg-Gymnasiums aufgefüllt werden, welches auf den betonierten Flächen aufgefangen und über ein Leitungsnetz zum See transportiert wird.
Warum werden diese Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt und welche Ziele sind mit diesen Maßnahmen verbunden?
Die Planungen als Ausgleichsmaßnahme wurden im Zuge des Autobahnausbaus der A10 im Jahr 2011 festgelegt und sind seit 2013 planfestgestellt. Im September 2020 hat die Gemeinde Michendorf, die für die Umsetzung der durch die DEGES finanzierten Maßnahmen verantwortlich ist, erste Abstimmungen geführt und mit der Planung begonnen. Hierfür wurden Fachunternehmen beauftragt.
Vom Vorhabenträger, der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, wurde seinerzeit nach Ausgleichsmaßnahmen gesucht, die in räumlicher Nähe zum Eingriffsort liegen und eine hohe naturschutzfachliche Wertsteigerung ermöglichen. Ein kleiner Fokus bei der Auswahl der Flächen lag sicher auch auf einem gewissen Erholungswert für die Anwohner*innen von Michendorf. So ist in Abstimmung mit den Fachbehörden die Wiedervernässung der beiden verlandeten/trockengefallenen Kleingewässer als Kompensationsmaßnahme planfestgestellt worden.
Da aufgrund der stark rückläufigen Grundwasserstände in den letzten Jahren eine Vielzahl an Kleingewässern im Landschaftsraum verloren gegangen sind, gilt es mit den beiden Maßnahmen einen Beitrag zu leisten, um Feucht- und Gewässerbiotope zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Damit wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, Lebensraum für an diese Habitate gebundenen Pflanzen und Tiere zu sichern.
Durch eine verbesserte Wasserführung der Gewässer ist jedoch auch eine Aufwertung des lokalen Klimas möglich. Wasserrückhalt verbunden mit vitalen Grünstrukturen und temperaturgepufferte Landschaftsräume sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
Wo soll das Wasser für die Gewässer herkommen? Ist ein Aufstauen eines Wasserlaufes geplant? Von welcher Quelle soll das Wasser zugeführt werden?
Durch die Maßnahme können natürlich nicht die globalen Probleme rund um das Klima und die damit verbundene defizitäre Lage beim Wasserhaushalt gelöst werden. Vielmehr stellen die beiden Vorhaben Klimaanpassungsmaßnahmen dar. Es werden Möglichkeiten zum besseren Wasserrückhalt, der Nutzung kommunalen Regenwassers und zur natürlichen Abdichtung von Gewässersohlen genutzt.
Dadurch wird es möglich sein, trotz der negativen Wasserbilanz im Michendorfer Raum eine weitestgehend stabile Wasserführung der beiden Kleingewässer zu gewährleisten.
Die neuen Gewässerprofile sind jedoch auch in der Lage, Starkregenereignisse aufzunehmen, wodurch die Wasserführung zusätzlich profitieren kann.
Wird so weit ausgebaggert bis der Grundwasserspiegel erreicht wird?
Es ist nicht Ziel die Wasserführung an den abgesackten Grundwasserstand anzupassen und „nur tiefere Löcher zu buddeln“.
Beim Herthasee ist durch den Einbau einer tonhaltigen Abdichtungsschicht eine Entkoppelung vom Grundwasser vorgesehen. Damit lassen sich geländeangepasste Wasserstände realisieren und die Abhängigkeit von hohen Grundwasserständen entfällt.
Beim Dorfteich ist die Sachlage etwas anders. Auf der Grundlage der Bodenuntersuchungen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen zur Geomorphologie (Entstehung) des Gewässers wurde die Sanierungslösung entwickelt. Dabei spielen die im Gewässer festgestellten Muddeschichten eine wesentliche Rolle. Mudde sind feinste Teichsedimente, welche ähnliche Eigenschaften wie Schluff (Boden aus sehr feinem verwittertem Gestein), aufweisen und damit auch zur Dichtigkeit von Gewässern beitragen können. Im Dorfteich soll gerade durch den Erhalt dieser tiefliegenden Muddeschicht das Absacken des Wassers in den Untergrund verhindert werden. Bei der Kontrolle der Grundwasserstände ist heute schon zu erkennen, dass der innere Grundwasserstand höher ist als der umliegende, welches diese Annahme bestätigt. Es ist daher vorgesehen, die Sedimentschichten über der Teichmudde (ca. 2m) auszubauen, um ein neues Gewässerprofil zu gewinnen.
Durch die gezielte Zuleitung von gereinigtem Regenwasser aus den umliegenden Straßen soll zusätzlich die Wasserführung des Gewässers gestützt werden, um Verdunstungsverluste auszugleichen.
Dienen die Gewässer dazu den Wasserhaushalt zu verbessern?
Der Wasserhaushalt lässt sich nur schwer verbessern. Dieser ist maßgeblich vom Witterungsgeschehen wie Niederschlag, Tagestemperaturen und Verdunstung abhängig.
Durch die Maßnahme wird jedoch erreicht, dass das anfallende Niederschlagswasser aus den Straßenräumen gereinigt und in die Gewässer geführt wird. Dadurch kann das Wasser wesentlich länger zurückgehalten werden und stabilisiert die Wasserstände in den Gewässern. Durch Verdunstungsprozesse, verbunden mit Abkühlung und Kondensation, werden kleine lokale Wasserkreisläufe gefördert, welche eben auch zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen.
Wird der Boden durch Baumaschinen verdichtet?
Im Rahmen der vorgezogenen Baumaßnahmen wurden an beiden Gewässern Baustraßen angelegt. Diese Baustraßen sollen verhindern, dass der Boden großflächig verdichtet wird. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese zurückgebaut und der Oberboden an diesen Stellen gelockert.
Wozu dient die Entnahme der Gehölze?
In Vorbereitung zu den eigentlichen Bauarbeiten wurden zwei Lose zur Baufeldfreimachung ausgeschrieben. Dies war notwendig, um die Maßnahmen technologisch umsetzen zu können.
Beim Herthasee ist die Gehölzentnahme Voraussetzung für den Einbau der Dichtungsschicht. Zudem sind Baustraße und Lagerflächen für die bauliche Umsetzung erforderlich.
Beim Dorfteich musste eine komplette Uferseite freigestellt werden, um die Sedimententnahme durchführen zu können. Gleichzeitig wurden die überständigen Weiden runtergeschnitten, um das weitere Ausbrechen der Bäume zu verhindern. Die Weiden wachsen wieder nach. Ein weiterer Raum musste für die technische Infrastruktur freigestellt werden. Dies betrifft die Sedimentationsanlagen und deren Zuleitungen. Dies geschah außerhalb der Vegetationsperiode und Vogelschutzzeit und war aus verschiedenen Gründen notwendig.
Wurde der Artenschutz berücksichtigt?
Im Vorfeld der Rodungen wurden die Gehölze auf Brut- und Nisthöhlen überprüft. Der eine Baum, in dem eine Bruthöhle festgestellt wurde, wurde stehen gelassen.
Welchen Erholungswert werden die Gewässer bieten?
Beide Gewässer werden im Rahmen der Eingriffsregelung als Ersatzmaßnahme wiederhergestellt. Dabei steht natürlich der Fokus auf der Herstellung hochwertiger Biotope und Lebensräume im Vordergrund. Störungen durch intensive Erholungsnutzung, z.B. durch Wanderwege oder Grill- und Picknickplätze kann daher durch die Maßnahme nicht befördert werden.
Dennoch werden der Herthasee und der Dorfteich für die Michendorferinnen und Michendorfer neue Kleinode werden, wo maßvolle Erholung stattfinden kann.
Umgestaltung „Potsdamer Straße“
Planungen zur Umgestaltung schreiten voran, Stand: 02.05.2024
Nach erfolgter Ausschreibung der Planungsleistung für die Entwicklung der Potsdamer Straße im Frühjahr 2022 wurde das Planungsbüro WES GmbH LandschaftsArchitektur aus Berlin mit der Leitidee „Treffpunkt im Dorf“ im Rahmen des Städtebaulichen Wettbewerbs beauftragt. Derzeit befindet sich der Fachbereich Bauen in der Vorplanung des Projektes „Umgestaltung Potsdamer Straße“. Ziel der Umgestaltung ist die Stärkung der Michendorfer Ortsmitte, hierfür sollen einladende Aufenthaltsbereiche mit Wohlfühlcharakter gestaltet werden. Die Baumallee wird in die Planung integriert und soll erhalten bleiben, die Barrierefreiheit muss gewährleistet sein und auch die kommunale Wärmeplanung darf nicht außer Acht gelassen werden.
Erste Vorschläge wurden der Gemeinde vom beauftragten Planungsunternehmen vorgestellt und diskutiert. Der Kreisverkehr an der Luckenwalder Straße / Feldstraße soll ebenfalls in das Umgestaltungsprojekt integriert werden. Am Bahnhof Michendorf wird derzeit in Abstimmung mit der Deutschen Bahn geprüft, in wieweit ein zweiter barrierefreier Ausgang Richtung Bahnstraße realisiert werden kann. Die Parkflächen am Bahnhof (P+R) sollen beibehalten werden.
Am 15.02.2024 fand ein gemeinsamer Termin mit den Fördermittelgebern - dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) - statt, um das Projekt endgültig und vollumfänglich in das Städtebauförderprogramm aufzunehmen. Gemeinsam wurde die Potsdamer Straße in einem Spaziergang besichtigt, das Umgestaltungsprojekt vorgestellt und diskutiert. Die Umgestaltung der Potsdamer Straße wurde im Anschluss an den Termin fest in das Städtebauförderprogramm aufgenommen.
Die Umsetzung der Umgestaltung der Potsdamer Straße wird in mehrere Bauabschnitte unterteilt werden.
WES GmbH ist Sieger des Städtebauwettbewerbs, Stand: Juli 2022
Am 22. Juni 2022 wurden die drei eingereichten Beiträge im Freiraum- und verkehrsplanerischen Realisierungswettbewerb „Potsdamer Straße“ in einer Preisgerichtssitzung anonymisiert bewertet. Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Sachpreisrichtern (Bürgermeisterin und Vertreter der Fraktionen) sowie Fachpreisrichtern (Landschaftsarchitekten und Verkehrsplaner).
Die Qualität aller eingereichten Entwürfe war sehr hoch. Sieger des Wettbewerbs wurde die WES GmbH LandschaftsArchitektur aus Berlin mit der Leitidee „Treffpunkt im Dorf“. Ihre Arbeit überzeugte durch das Konzept der sektoral gegliederten Hauptachse mit Schwerpunkt der Querungen zu wichtigen Bereichen der Ortsmitte, wodurch eine lebendige Ortsmitte mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht.
Gleichauf und damit Platz 2 belegten Marcel Adam Landschaftsarchitekten BDLA (Potsdam) und studio polymorph (Berlin).
Das Sanierungsgebiet „Potsdamer Straße“ erstreckt sich vom Bahnhof Michendorf bis zur Straße An der Kirche. Die prämierte Arbeit der WES GmbH LandschaftsArchitektur bildet die Grundlage für die weitere Planung ab August 2022.
WES GmbH LandschaftsArchitektur
Marcel Adam Landschaftsarchitekten BDLA
studio polymorph