Bauvorhaben und Bebauungspläne
Alle bestandskräftigen Bebauungspläne finden Sie im Geoportal.
Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren
Bestandskräftige Bebauungspläne der Gemeinde Michendorf
Entsprechend § 10a (2) der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBI. I S. 1298) geändert worden ist, müssen der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet gestellt werden.
Planung - OT Langerwisch
B-Plan 01/94 „Am Plan“ Teilbereich A OT Langerwisch
B-Plan 01/2005 „Kirschalle“ OT Langerwisch
B-Plan 02/2009 „An der Mühle“ OT Langerwisch
B-Plan 01/2015 „An der Umgehungsbahn“ OT Langerwisch
B-Plan 06/2017 „Am Galgenberg“ OT Langerwisch
Planung - OT Michendorf
B-Plan 01/1/93 „Robinienallee“ OT Michendorf
B-Plan 01/2/93 „Heideweg / Flottsteller Straße“ OT Michendorf
B-Plan 01/2/93 „Heideweg / Flottsteller Straße“ 1. Änderung OT Michendorf
B-Plan 02/93 „Bahnstraße (Wohnpark Michendorf)“ OT Michendorf
B-Plan 02/93 a/2000 „Bahnstraße“ OT Michendorf
B-Plan 02/93b/2001 „Nördlich der Bahnstraße“ OT Michendorf
B-Plan 01/96 Teilbereich B „Gartenstraße /Poststraße“ OT Michendorf
B-Plan Nr. 03/96 „Teltomat“ OT Michendorf
B-Plan 02/97 „Iltisweg“ OT Michendorf
B-Plan 02/97 „Stieglitzweg“ OT Michendorf
B-Plan 02/2007 „Michendorf - West“ OT Michendorf
B-Plan 03/2007 „Michendorf - Nord“ OT Michendorf
B-Plan 01/2008 „Neubau Kita am Michendorfer Heideweg “OT Michendorf
B-Plan 03/2008 „Gewerbegebiet Potsdamer Straße“ OT Michendorf
B-Plan 01/2013 „An der Autobahn / Theaterweg“ OT Michendorf
B-Plan 02/2015 „Lebensmittelmarkt Luckenwalder Straße“ OT Michendorf
B-Plan 03/2016 „Schulstandort Bahnstraße“ OT Michendorf
B-Plan 04/2016 „Feldstraße“ OT Michendorf
B-Plan 01/2017 „Gewerbepark an der Feldstraße“ OT Michendorf
B-Plan 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ OT Michendorf
B-Plan 03/2017 „Schwalbenweg“ OT Michendorf
B-Plan 04/2017 „Lilienweg“ OT Michendorf
B-Plan Nr. 01/2018 „An der Rotdornallee OT Michendorf
Vorhaben- und Erschließungsplan 01/93 Hotelneubau in Michendorf Potsdamer Straße
Planung - OT Stücken
B-Plan 1a/2006 „Wohnpark Naeve-Seddiner Straße“ OT Stücken
B-Plan Nr. 2 „Am Weinberg“ OT Stücken
B-Plan Nr. 2 „Am Weinberg“ - 1. Änderung OT Stücken
Planung - OT Wildenbruch
B-Plan 04/91 „Großer Seddiner See" inkl. 1. und 2. Änderung OT Wildenbruch
B-Plans 04/91 „Wohnsiedlung Großer Seddiner See“ 7. Änderung OT Wildenbruch
B-Plan 01/92 „Hotel Hubertus“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/92 „Mühlenweg“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/92 "Mühlenweg" - 1. Änderung OT Wildenbruch
B-Plan 03/92 „Grenzstraße / Hauptstraße“ OT Wildenbruch
B-Plan 04/92 A „Saarmunder Weg / Potsdamer Straße“ OT Wildenbruch
B-Plan 01/96 „Potsdamer Straße / Dehlinger Weg“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/96 „Hauptstraße“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2008 „Kirschsteig“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2008 „Kirschsteig“ - 1. Änderung OT Wildenbruch
B-Plan 01/2009 „Bergheide- Süd“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2012 „Akazienweg“ (Six) OT Wildenbruch
B-Plan 03/2012 „Langerwischer Weg/Karl-Marx-Straße“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2013 „Grenzstraße 5“ OT Wildenbruch
B-Plan 02/2016 „Dorfstraße 6 D“ OT Wildenbruch
Begründung nebst Anlagen zum Bebauungsplan 02/2016 „Dorfstraße 6 D“
B-Plan „Bergheide-Süd Teilbereich „Heidekrautstraße / Dachsstraße“ OT Wildenbruch
Planung - OT Wilhelmshorst
B-Plan 01/94a/2000 „Seniorenzentrum“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 02/94 „Am Friedhof“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 01/2002 „Wilhelmshorst Nord- West“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 01/2002 „Wilhelmshorst Nord- West“ - 1. Änderung OT Wilhelmshorst
B-Plan 02/2002 „Wilhelmshorst Süd“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 02/2002 „Wilhelmshorst Süd“ - 1. Änderung OT Wilhelmshorst
B-Plan 03/2002 „Wilhelmshorst Nord- Ost“ OT Wilhelmshorst
B-Plan 05/2018 "Peter-Huchel-Chaussee/An den Bergen" OT Wilhelmshorst
Vorhaben- und Erschließungsplan „Grüner Weg“ OT Wilhelmshorst
Innenbereichssatzung
Planung - OT Michendorf
Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Siedlung Michendorf West
Textliche Festsetzungen TeilgebietB
Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Siedlung Willichslust
Planung - OT Fresdorf
Abgrenzungs- und Abrundungssatzung
Textliche Festsetzungen OT_Fresdorf
Plandokument 1.Änderung_OT_Fresdorf
Textliche Festsetzungen 1.Änderung_OT_Fresdorf
Planung - OT Stücken
Abgrenzungs- und erweiterte Abrundungssatzung
Legende Nebenzeichnung_OT_Stücken
Baumaßnahmen Grundschule Michendorf
Sie haben Fragen zum Ausbau der Grundschule Michendorf? Gerne können Sie Ihr Anliegen an folgende E-Mailadresse senden .
Vorstellung der Baumaßnahmen zur Erweiterung der Grundschule Michendorf
Informationen zu den Baumaßnahmen, Stand 27.03.2026
Gern möchten wir Ihnen hiermit einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand der Bauarbeiten auf dem Grundschulcampus in Michendorf geben.
Erweiterungsbau (1. und 2. Bauabschnitt)
Im Erweiterungsbau sowie im Hort selbst laufen derzeit noch letzte Restarbeiten. Die Fertigstellung ist nach aktuellem Stand für Anfang April 2026 vorgesehen. Eine abschließende Übersicht etwaiger Restarbeiten und Mängel wird nach den finalen Abnahmen erstellt. Die Beeinträchtigung im Bereich der Übergänge von Hort und Erweiterungsbau sind somit in Kürze aufgehoben.
Wasserschaden Mensa und Erdgeschoss Erweiterungsbau
Die Sanierungsarbeiten verlaufen planmäßig. Aktuell wird der Deckenaufbau hergestellt (Estricharbeiten). Die gesamte Fertigstellung und Nutzung ist derzeit für Ende Juni 2026 vorgesehen. Es ist unser großes Ziel, dass die Arbeiten im Foyer und Treppenhaus vor Juni abgeschlossen werden, sodass zeitnah die Wegebeziehungen zwischen den Gebäuden erleichtert werden.
Sporthalle
Die Bauarbeiten an der Sporthalle sind abgeschlossen. Die Freiflächen um das Gebäude sowie der Empfangsbereich wurden in dieser Woche freigegeben. Es folgen in den kommenden Wochen vereinzelte Arbeiten zur Erbringung von Restleistungen und Mängelbearbeitungen. SolchePunkte sind normal und lassen sich erfahrungsgemäß nicht alle sofort beseitigen, da die beteiligten Firmen teilweise bundesweit im Einsatz sind und nicht für jede Kleinigkeit kurzfristig vor Ort in Michendorf sein können. Wir bitten hier um etwas Geduld und Verständnis. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen Informationen zum Bearbeitungsstand.
Außensportanlagen
Die Sachverständigen-Abnahme der Außen-Sportanlagen hat stattgefunden. Die Sportanlage kann nach der Errichtung eines Ballfangzaunes freigegeben werden, der bereits beauftragt ist. Derzeit laufen die Ausführungsplanung sowie die statischen Nachweise. Der Baubeginn ist für April 2026 vorgesehen und eine Fertigstellung voraussichtlich bis Ende Mai 2026 zu realisieren.
Modulbau
Auch hier erfolgt die systematische Bearbeitung der Mängelliste. Erschwerend kommt derzeit hinzu, dass es Herausforderungen in der Kommunikation mit dem ausführenden Unternehmen gibt.
Sonstige Außenanlagen
Die Freiflächen werden nach Rückbau der Bauzäune bis Ostern wieder freigegeben. In den kommenden Wochen und Monaten erfolgen schrittweise weitere Verbesserungen (z.B. das Aufstellen von Sitzgelegenheiten, ein möglicher Schulgarten, etc.) sowie Gestaltungsmaßnahmen. So werden beispielsweise im April Büsche und Gehölze gepflanzt. Dementsprechend werden immer wieder ausführende Gewerke auf dem Gelände tätig sein. Auch die Fläche der ehemaligen Sporthalle wird nach und nach gestaltet; im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Klingelanlage
Die defekte Klingelanlage wird kurzfristig, in jedem Fall noch im Laufe des März 2026, repariert. Das benötigte Ersatzteil ist bereits in der Zulieferung. Eine separate Klingel für die Sporthalle war bislang nicht vorgesehen, wird aber auf Machbarkeit geprüft.
3. Bauabschnitt – Sanierung Bestandsgebäude
Mit der Freigabe der finanziellen Mittel durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 2. März 2026 wurde die Planung für den 3. Bauabschnitt aufgenommen. Die vor über 10 Jahren angedachten Maßnahmen (z. B. Abriss und Neubau eines Verbinders oder eine vollständige Grundrissänderung) haben sich als weder sinnvoll noch wirtschaftlich erwiesen. Stattdessen zeigt sich ein deutlicher altersbedingter Sanierungsbedarf an und in den Bestandsgebäuden.
Im ersten Schritt werden daher folgende Maßnahmen geplant:
• Sanierung der Dächer
• energetische Ertüchtigung der Fassaden
• Austausch der Fenster
• Abdichtung des Kellers
• Einbau eines Aufzugs.
Ziel ist es, die Planungen sowie die Ausschreibungen der Bauleistungen bis zu den Herbstferien des kommenden Schuljahres abzuschließen. Die Umsetzung könnte dann Ende 2026 beginnen und Anfang 2027 abgeschlossen werden. Die Einschränkungen werden sich dabei voraussichtlich auf Gerüste und Baustelleneinrichtungsflächen beschränken.
Parallel dazu wird ein zweiter Maßnahmenstrang vorbereitet. Dieser betrifft Arbeiten innerhalb der Gebäude, wie z. B. die Erneuerung von Leitungssträngen, Maler- und Fußbodenarbeiten sowie die Modernisierung der sanitären Anlagen. Auch diese Planungsleistungen sind in Teilen bereits beauftragt bzw. aktuell ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt modular abhängig von den verfügbaren finanziellen Mitteln und ist in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen.
Wir danken Ihnen weiterhin für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Bauphase.
Etwaige Hinweise können gern gebündelt an die Mitglieder der Schulbau-AG übermittelt und jederzeit an übersandt werden.
Wir wünschen Ihnen allen eine erholsame Ferienzeit und ein schönes Osterfest.
Errichtung von Absperrschranken für Baustellenzufahrt Grundschule Michendorf,
Stand 10.05.2023
Stand 10.05.2023
Liebe Michendorferinnen und Michendorfer,
an der Grundschule Michendorf beginnen in Kürze die Baumaßnahmen für den Schulerweiterungsbau. In den nächsten Tagen wird hierfür die Baustraße errichtet werden, auf der zukünftig viele LKWs und Baufahrzeuge den Gehweg an zwei Stellen überfahren müssen.
Die Sicherheit der Fußgänger und Rad fahrenden Kinder hat oberste Priorität und liegt der Gemeinde sehr am Herzen. Damit sichergestellt ist, dass kein LKW Passanten beim Ein- und Ausfahren der Baustelle übersieht, wurden heute Absperrschranken aufgestellt. Der ein- und ausfahrende LKW muss somit zunächst anhalten, den Gehweg vorübergehend absperren und kann erst dann den Gehweg mit dem LKW überfahren. Fußgänger und Radfahrende müssen in dieser Zeit vor der Schranke warten. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zum Beginn der Sommerferien.
Anschließend ist es baustellenbedingt erforderlich, in dem Bereich der Bahnstraße zwischen Michendorfer Heideweg und Meisenweg eine Vollsperrung sowohl für den Fußgänger- als auch Fahrzeugverkehr vorzunehmen.
Bereits heute haben wir zudem die Umleitung für die Fußgänger ausgeschildert, welche von der Bahnunterführung Flottsteller Straße kommend über den Michendorfer Heideweg entlang zwischen Kita Heideschlösschen und Wirbelwind zum Meisenweg geführt werden. Wir bitten Sie, diesen bereits ab sofort zu nutzen.
Vom 22. Mai bis 19. Juni 2023 finden zudem Bauarbeiten im Meisenweg statt, die die Sperrung des Gehwegs und der halbseitigen Fahrbahn links von der Bahnstraße kommend erfordern.
Die Fußgänger nutzen in dieser Zeit bitte den gegenüberliegenden Gehweg. Hier erfolgt ebenso zu gegebener Zeit eine Ausschilderung.
Alle Schülerinnen und Schüler werden am Mittwochmorgen (10. Mai 2023) von der Bürgermeisterin in die Verkehrsführung eingewiesen.
Detailplanung zur Sicherung der Baustellenzufahrt und Umleitung der Fußgänger (09.05.2023)
Aufstellung Kran, Stand 01.08.2023
Liebe Kinder, liebe Eltern,
vielen Dank für Euer und Ihr bisher entgegengebrachtes Verständnis für die laufende notwendige Baumaßnahme zwischen dem Hort- und Schulgebäude.
Seit dem 1. August 2023 befindet sich jetzt einer von zwei Kränen auf der Baustelle. Dieser ist für die Herstellung des Rohbaus erforderlich. Daher müssen von nun an alle auf der Baustelle einen Helm tragen, sobald der Kran Lasten hebt.
Für die Kinder, Erzieher*innen und Eltern auf der anderen Seite des Bauzaunes gilt diese Verpflichtung nicht, denn der Kran dreht beladen nicht über den Hort und die davor liegende Spielfläche. Bitte wundert Euch/Sie sich nicht, wenn der Kran ohne Last auch über die Bereiche des Schulhofes, des Hort- und Kitageländes schwenkt. Er steht gesichert und rotiert unbeladen mit der Windrichtung.
Bitte beachtet, dass Kinder nicht unter oder auf den Bauzaun klettern dürfen. Auch Fußball- und andere Ballspiele sollen nicht in Richtung Baustelle vorgenommen werden.
Wir danken für Eure und Ihre Rücksicht sowie den Beitrag zum reibungslosen Bauablauf.
Sperrung Bahnstraße zwischen Heideweg und Meisenweg ab 15.08., Stand 14.08.2023
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Sicherung der Baustelle an der Grundschule Michendorf ab Dienstag, den 15.08.2023 die Bahnstraße zwischen dem Michendorfer Heideweg und dem Meisenweg voll gesperrt ist. Fahrzeuge aller Art, Radfahrende und Fußgänger nutzen bitte die ausgewiesene Umleitung. Auch wenn eine Fahrbahnseite nicht mit einer Absperrschranke versehen ist, gelten die aufgestellten Verkehrszeichen! Ein Durchfahren des Baustellenabschnitts ist verboten. Lediglich der Linienverkehr darf die Strecke passieren.
Die Sperrung wurde zum Schutz für die Schülerinnen und Schüler errichtet, damit alle unfallfrei ankommen und niemand von den Baustellenfahrzeugen erfasst wird. Bitte weisen Sie auch Ihre Kinder darauf hin, nicht einfach auf der Straße zu laufen sondern die sichere Umleitung (nur ein kleiner Umweg) zu nehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für die Sicherheit aller!
Baustart des Modulbaus Grundschule Michendorf, Stand 18.01.2024
Die Bauarbeiten des Modulbaus für die Erweiterung der Grundschule Michendorf starten am 05.02.2024 auf dem Bolzplatz. Leider wird dies für die Einrichtungen (Schule, Hort, Kita) mit weiteren Einschränkungen während der Bauzeit verbunden sein. Die Gemeinde bittet die unvermeidbaren Beeinträchtigungen - besonders der Zuwegung - zu entschuldigen.
Folgende Maßnahmen sind in dem kommenden Bauabschnitt geplant:
• Der Parkplatz zwischen Kita und Bolzplatz wird gesperrt.
• Die Zuwegung zu Hort und Kita über diesen Parkplatz wird gesperrt.
• Der Bolzplatz wird gesperrt.
• Der Außenwasserhahn Kita Wirbelwind wird als Bauwasseranschluss für die Baustelle genutzt.
• Für den Hort entfällt der Spielbereich hinter der Burg.
Voraussichtlich ab der 16. Kalenderwoche (ab 16.04.2024) wird es zu weiteren Einschränkungen kommen. Zur Anlieferung und zum Aufbau des Gebäudes muss leider auch der gesamte Bereich um die Spielburg gesperrt werden.
Es ist beabsichtigt, die Bauarbeiten am Gebäude Modulbau bis zum Ende der Sommerferien 2024 abzuschließen. Im vierten Quartal kann es ggf. zu neuen Einschränkungen bei dem Bau der Außenanlagen kommen.
Gewerbegebiet Seddiner See
Autobahndreieck Potsdam / Güterbahnhof Seddin | Wirtschaftsförderung Brandenburg (wfbb.de)
Zusammenfassung Wasserwirtschaftliches Gutachten für einen nachhaltig orientiert produzierenden Hochtechnologiestandort (Industrie- und Gewerbegebiet) nordwestlich vom Güterbahnhof Seddin, Stand: März 2025
1. Aufgabenstellung
Das Gebiet nordwestlich des Güterbahnhofs Seddin (Landkreis Potsdam-Mittelmark) weist im deutschlandweiten Vergleich herausragende Standortqualitäten auf. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde das Gebiet als grundsätzlich geeignet eingestuft als bedeutsamer Standort für nachhaltig produzierende Hochtechnologieunternehmen. Gleichzeitig könnte lokales Gewerbe angesiedelt werden. Das vorliegende Gutachten beschäftigt sich mit der Frage der Wasserversorgung und Abwasserentsorgungder Potenzialfläche, um die Grundlage für mögliche weitere Planungsschritte zu schaffen.
2. Untersuchung wesentlicher Grundlagen
Zunächst wurden die relevanten Grundlagen recherchiert und ausgewertet, um eine solide Daten- und Informationsbasis für die nachfolgende Erstellung des Gutachtens zu schaffen. Die Ermittlung des Wasserbedarfs basiert auf einer Gesamtfläche von 280 Hektar. 240 Hektar dieser Fläche sind für produzierendes Gewerbe vorgesehen und 40 Hektar für lokale Unternehmen. Mindestens 20 Prozent der Grundstücksflächen sind als Grünflächen vorgesehen. Da die Art und Zusammensetzung der anzusiedelnden Betriebe noch offen sind, wurden zur Abschätzung des Wasserbedarfs drei exemplarische Szenarien ausgearbeitet und damit für den Wasserbedarf ein Mengenkorridor von 1,0 bis 3,0 Millionen Kubikmeter pro Jahr ermittelt.
Die im Untersuchungsgebiet tätigen Wasserverbände verfügen nur über begrenzte Reserven an genehmigten Wasserentnahmemengen; die vorhandene Infrastruktur ist sehr gut ausgelastet.
3. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Das Gutachten zeigt, dass die Wasserversorgung und Entsorgung der potenziellen Gewerbefläche als machbar einzustufen sind. Sowohl für die Wasserversorgung als auch für die Abwasserentsorgung wurden umsetzbare Optionen identifiziert. Im Bereich Hoher Fläming wurde ein möglicher Standort für eine Grundwasserentnahme identifiziert. Für die Versorgung über dieses Grundwasserdargebot wurden zwei Trassenvarianten untersucht. Als Alternative wurde eine Oberflächenwasserentnahme aus der Nieplitz betrachtet. Dabei wird das entnommene Wasser in den Seddiner See geleitet, dort zwischengespeichert und zur potenziellen Gewerbefläche geleitet. Diese Variante erfordert geringere Investitionen; ihre genehmigungsrechtliche Situation ist jedoch sehr komplex. Weiterhin ist die Versorgungssicherheit geringer. Daher wurde diese Variante nicht weiter untersucht. Für die Abwasserbeseitigung wurden vier Varianten untersucht, von denen drei als machbar eingestuft wurden.
4. Auswirkungen auf umliegende Seen und den lokalen Wasserhaushalt
Die durchgeführte Wasserhaushaltsmodellierung ergab, dass die untersuchte Änderung der Landnutzung, von der derzeit vorhandenen Kiefern-Monokultur zu einer teilversiegelten Gewerbefläche, zu einem signifikanten Wasserüberschuss führt. Aufgrund der starken Reduktion der bisherigen Verdunstung im Kiefernwald würde sich die Grundwasserneubildung in Zukunft deutlich erhöhen. Niederschlagswasser, das dann an der Oberfläche anfällt, könnte gesammelt und entweder versickert oder zu umliegenden Seen übergeleitet werden.
5. Zeitplan und Kosten
Für die Erschließung der Gewerbefläche ist die Errichtung neuer Anlagen erforderlich, was mit erheblichen Investitionen und zeitlichem Vorlauf verbunden ist. Je nach betrachtetem Bedarfsszenario liegen die Kosten für die Transportleitungs-Variante zur Wasserversorgung zwischen 36,2 und 72,7 Millionen Euro.
Für die Abwasserentsorgung wurden die Kosten für die drei untersuchten Varianten jeweils für die drei angesetzten Verbrauchsszenarien abgeschätzt: Die ermittelten Kosten liegen zwischen 15,0 und 61,5 Millionen Euro. Die Kosten für die Ableitung des Oberflächenwassers in einzelne Seengebiete liegen zwischen 7,0 und 12,4 Millionen Euro.
Für Planung und Realisierung der oben beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen ist ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren anzusetzen. Erhebliche Einsparungspotentiale könnten vor allem durch die Übertragung von Planung, Bau und Betrieb der Wasseraufbereitung und -verteilung sowie für die Abwasseraufbereitung innerhalb der Gewerbefläche an einen ansiedelnden Investor, Standortentwickler oder einen Verbund mehrerer Bedarfsträger erzielt werden.
6. Fazit
Es erscheint jedoch wenig wahrscheinlich, dass ein Investor eine siebenjährige Vorbereitungszeit akzeptiert und den Wasserverbänden die notwendigen finanziellen Garantien gibt. Somit ist die hier untersuchte Wasserversorgung als Einzelprojekt nicht realisierbar. Grundsätzlich denkbar erscheint die Realisierung der Standortentwicklung durch Einbindung in eine Verbundlösung durch mehrere Bedarfsträger im Berliner Umland. Diesbezüglich sind heute aber noch keine zeitlichen Aussagen möglich. Projektspezifische Grundsatzentscheidungen sind aufgrund der kommunalen Planungshoheit grundsätzlich den Kommunen vorbehalten.
Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)
Vorbereitende Untersuchungen, Stand: 02.05.2024
Die Nachfrage nach und der zugleich bestehende Mangel an berlinnahen großflächigen und restriktionsarmen Gewerbe- und Industrieflächen haben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) und die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg GmbH (WFBB) veranlasst für die Fläche im Eigentum des Landes im Bereich des Autobahndreiecks Potsdam/Güterbahnhof Seddin die Möglichkeit für entsprechende Flächenentwicklungen zu untersuchen. Ausgehend von einem größeren Untersuchungsraum wurde eine Maximalvariante von 300 ha, welche außerhalb des Trinkwasserschutzgebietes liegt, ausgewählt. Etwa 40 ha des Untersuchungsraums befinden sich in der Gemarkung der Gemeinde Michendorf. Neben der flächenmäßigen Betroffenheit kann bereits heute eine weitergehende Betroffenheit in den Bereichen Ansiedlung und damit Infrastruktur sowie Verkehr bei einer Entwicklung der Fläche angenommen werden.
Die Ziele der Untersuchung wurden in folgenden Fragen zusammengefasst:
Lässt sich im Untersuchungsraum ein größerer gewerblicher, zukunftsorientierter und klimagerechter Entwicklungsstandort mit Konzentrations- und Bündelungseffekten raumverträglich, planerisch, finanziell, rechtlich und auch bezogen auf die lokale/regionale Akzeptanz entwickeln?
Mit welchen Transport-, Logistik- und Mobilitätsstrukturen sowie -konzepten lassen sich CO2-Minderungs-Effekte erzielen und die Potenziale des Güterbahnhofes am besten nutzen?
In welcher Größenordnung, in welcher räumlich-funktionalen Anordnung und mit welchen Entwicklungsschritten könnte eine Entwicklung erfolgen
Welche interkommunale rechtliche Konstellation wäre am geeignetsten? In welcher Trägerschaft, Organisationsform wären die Projektplanung und Projektumsetzung am besten umsetzbar?
Wie ließe sich die Entwicklung für eine Vorzugsvariante zeitlich und wirtschaftlich darstellen; welche Finanzierungs- und Förderinstrumente wären geeignet?
Es wurden drei Arbeitspakete formuliert:
1. Voruntersuchung und Standortanalyse
2. Rechts- und Organisationsform
3. Zeit-, Maßnahmenplanung, Kostenschätzung und Finanzierung.
Derzeit finden die Voruntersuchungen zu den Fragen des Wasserhaushaltes statt.
Die WFBB hat zum Jahresbeginn im Auftrag des Wirtschaftsministeriums des Landes den Zuschlag für eine wasserwirtschaftliche Untersuchung an die Firma BGD Ecosax GmbH aus Dresden erteilt. Darüber hinaus sind das Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH, das Büro für Angewandte Hydrologie GmbH und Petersen Hardraht Pruggmayer, Rechtsanwälte beteiligt.
Im Rahmen der Ausschreibung hatte die Gemeinde Michendorf im Jahr 2023 umfangreiche Änderungswünsche zum Entwurf der Leistungsbeschreibung für das hydrologische / wasserwirtschaftliche Gutachten eingebracht.
Am 27. Februar 2024 fand die 1. Begleitgruppensitzung statt, an welcher neben den beauftragten Büros, Vertreter des MWAE, des MLUK, der WFBB, der Kommunen und des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie der Wasserverbände Nieplitz, Hoher Fläming, Mittelgraben und Jüterbog teilnahmen. Hier wurde das Vorgehen für das wasserwirtschaftliche Gutachten für vorgestellt.
Im Wesentlichen wurden dabei die involvierten Büros, die verschiedenen Arbeitspakete, die das Gutachten beinhalten wird, der derzeitige Bearbeitungstand und der Projektablauf- plan/Terminplan vorgestellt.
Folgende Arbeitspakete (AP) sind vorgesehen:
1. Grundlagen: Anfragen sammeln und Auswerten von Informationen
2. Themenbereich Wasserwirtschaft (AP 2.1 – Versorgung, AP 2.2 – Entsorgung): Entwickeln von Szenarien zu Wasserdargebot und Wasserressourcen, Wasserverbräuchen, Abwasseranfall (Schmutzwasser und Niederschlag) und Bevölkerungsentwicklung
3. Themenbereich Seen (v.a. Seddiner See, Caputher See u. Lienewitzseen): Untersuchungen zum Wasserhaushalt und der Hydrologie im Bereich der Seen und zugehörigen Grundwasserleiter, Berücksichtigung Klimaaspekte, Untersuchungen zu Möglichkeiten den Wasserspiegel des Seddiner Sees zu stabilisieren.
4. Zeit-, Maßnahmenplan und Kostenschätzung
Ein Zwischenbericht mit ersten Ergebnissen wird vom Gutachter bis Ende August 2024 erstellt. Das Gutachten in seiner Endfassung wird bis Ende Dezember 2024 erstellt und soll im April 2025 abgenommen werden.
Die Ergebnisse der parallelen Studie zur Modellierung des Seddiner Sees im Auftrag der Gemeinde Seddiner See sollen Berücksichtigung finden werden. Aus diesem Grund verschiebt sich (voraussichtlich) die Bearbeitung des AP3 gemäß Maßnahmenplan.
Auf die Frage, welche Branchen vorgesehen sind wurde mitgeteilt, dass offen ist, welche Branchen sich zukünftig ansiedeln könnten. Mit dem Gutachten soll zunächst geprüft werden, ob das Gewerbegebiet aus wasserwirtschaftlicher Sicht umsetzbar wäre und wieviel Wasser theoretisch bereitgestellt werden könnte. Hierfür werden verschiedene Szenarien unter Berücksichtigung der möglichen Gebietsentwicklung (z.B. Bevölkerung) entworfen.
Auch wurde festgehalten, dass es keine Festlegung von Landesseite zur Branchenauswahl geben kann, da die Kommunen über die Ausgestaltung der Gewerbegebietsbelegung selbst entscheiden, z.B. durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder Auswahl der Kaufinteressenten. Eine Durchmischung von Firmen, die gut zum Standort und den Wünschen der Kommunen passen, wird als sinnvoll erachtet. Das Gutachten solle daher eine Handreichung an die Gemeinden darstellen. Aber auch nach Fertigstellung des Gutachtens wird das Land die Kommunen bei der möglichen weiteren Entwicklung unterstützen.
Das Begleitgremium wird voraussichtlich dreimal einberufen werden, zur:
• Auftaktveranstaltung im Februar 2024
• Zwischeninformation im Spätsommer 2024
• Ergebnispräsentation im Frühjahr 2025.
Die erste Öffentlichkeitsveranstaltung soll nach Vorliegen belastbarer Ergebnisse vsl. im vierten Quartal 2024 durchgeführt werden.
Parallel dazu hat die WFBB die FAQ zum potentiellen Gewerbegebiet inzwischen aktualisiert.
WFBB vergibt Auftrag für Gutachten, Stand: 01.03.2024
Die Arbeiten für ein Gutachten zur Untersuchung der Wassersituation im Raum Seddiner See sind gestartet. Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) hat im Auftrag des Wirtschaftsministeriums des Landes eine wasserwirtschaftliche Untersuchung an die Firma BGD Ecosax GmbH aus Dresden vergeben. Untersucht werden soll die wasserwirtschaftliche Situation im Raum Seddin mit Blick auf die Möglichkeit der Entwicklung eines nachhaltig produzierenden Hochtechnologiestandortes (Industrie- und Gewerbegebiet) im Bereich des Güterbahnhofs Seddin unter Berücksichtigung des sinkenden Wasserspiegels des Seddiner Sees.
Die Untersuchung soll den beteiligten Kommunen als Grundlage für weitere mögliche Schritte dienen. Mit ersten Ergebnissen ist im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen. WFBB-Geschäftsführer Dr. Steffen Kammradt: „Brandenburg ist ein attraktiver Investitionsstandort für nachhaltige Industrien, aber das Angebot an geeigneten Flächen wird immer geringer. Wir müssen deshalb zusätzliche Gewerbeflächen sondieren, wenn Brandenburg sich wirtschaftlich weiter entwickeln will. Der Standort Seddin hat eine hervorragende Verkehrsanbindung über den Güterbahnhof Seddin sowie über die Autobahnen A9 und A10. Wichtig ist jedoch die Frage nach ausreichenden Wasserressourcen. Mit der Untersuchung wollen wir den Kommunen eine gute Informationsgrundlage für den weiteren Meinungsbildungsprozess vor Ort geben. Es gibt keine Entscheidung für oder gegen die Entwicklung des Standortes, bevor nicht zunächst diese wasserwirtschaftlichen Grundfragestellungen geklärt sind.“
Im Rahmen der Untersuchung sollen vor allem Erkenntnisse über wasserwirtschaftliche Möglichkeiten und Grenzen der Flächenentwicklung gewonnen werden. Dabei findet die angespannte Situation des Grundwassers - vor allem des Seddiner Sees - eine eigenständige Berücksichtigung. Das Gutachten soll den Gemeinden eine sachlich fundierte Entscheidungshilfe an die Hand geben.
Hintergrund:
Das Ansiedlungsinteresse von Unternehmen wächst, aber das Angebot an geeigneten Flächen in Brandenburg wird immer geringer. Daher sucht die Landesregierung mit Beteiligung der Kommunen nach geeigneten Industrie- und Gewerbestandorten. Seddin hat eine hervorragende Verkehrsanbindung sowohl über die Schiene mit dem Güterbahnhof Seddin als auch über die Autobahnen A9 und A10. Diese international konkurrenzfähige Lage ist einmalig in der Hauptstadtregion. Weitere Informationen zu dem Thema finden sich hier: Link zu den FAQ.
Kontakt
Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)
Alexander Gallrein
Tel. +49 331 - 730 61-111
Häufig gestellte Fragen zur Renaturierung Herthasee und Dorfteich
Wann geht die Renaturierung am Dorfteich los?
Die Wiedervernässung des Dorfteichs „Entenpfuhl“ im Ortsteil Michendorf ist die zweite Ausgleichmaßnahme, welche im Zuge des Autobahnausbaus der A10 im Jahr 2011 festgelegt und ursprünglich bis Ende 2023 umgesetzt werden sollte. Finanziert wird die Maßnahme durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Die Renaturierung des ersten Projekts „Herthasee“ konnte im März 2024 erfolgreich abgeschlossen werden.
Bauvorbereitende Maßnahmen fanden am Dorfteich bereits im Januar und Februar 2023 statt. Die Umsetzung der weiteren Maßnahmen zur Renaturierung des Sees konnten bisher jedoch leider nicht umgesetzt werden. Verschieden Faktoren wie rechtliche Hürden, ein zu hoher Wasserstand im Renaturierungsgebiet und die seit August 2023 in Kraft getretene neue Ersatzbaustoffverordnung, die bundesweit die Herstellung, Untersuchung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken regelt, haben zu den Verzögerungen geführt. In Folge der neuen Verordnung musste eine Umplanung des Dorfteichprojekts erfolgen. Vorangegangen waren Abstimmungen mit den Umweltbehörden des Landkreises Potsdam Mittelmark notwendig. Diese konnten abschließend im Februar 2025 geklärt werden.
Im August 2025 wird die Renaturierung des Dorfteichs nun endlich fortgeführt werden. Die Umplanung sieht vor, auf den vorhandenen Dorfteich eine Dichtung aus Tonsandgemisch aufzusetzen und mit Kies abzudecken. Am Herthasee wurde auf die gleiche Art und Weise vorgegangen. Ein Ausbaggern des Dorfteiches ist nicht notwendig. Zum Frühjahr 2026 soll der Dorfteich wiedervernässt sein.
Erste Renaturierung beendet - Ein Stück Herthasee ist wieder da
Als Ausgleich für den Eingriff in die Natur durch den achtspurigen Autobahnausbau der A10 fanden seit Anfang des Jahres 2023 am Herthasee Renaturierungsmaßnahmen statt. Die Kosten wurden hierbei über die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH vom Bund getragen. Mittlerweile sind die Baumaßnahmen abgeschlossen und der See ist im Oktober 2023 mit 1.347 m³ Wasser gefüllt worden.
Die südliche Spitze des ursprünglich 1,47 Hektar großen, komplett ausgetrockneten, Herthasees wurde wiedervernässt und der Rest des ehemaligen Sees als Biotop für Tiere- und Pflanzen erhalten. In guten, regenreichen Zeiten wird der See eine Wassertiefe von bis zu 1,60 m und eine Fläche von 1.700 qm haben. Um einen Teil des ausgetrockneten Sees wieder zu vernässen, wurde der Bereich ausgebaggert und eine tonhaltige Schicht eingesetzt. Diese natürliche Materialschicht dient als Abdichtung nach unten, um das Wasser im See zu halten. Das durch Verdunstung schwindende Wasser soll zukünftig durch das Niederschlagswasser von den umliegenden Straßen und vom Gelände des Wolkenberg-Gymnasiums aufgefüllt werden, welches auf den betonierten Flächen aufgefangen und über ein Leitungsnetz zum See transportiert wird.
Warum werden diese Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt und welche Ziele sind mit diesen Maßnahmen verbunden?
Die Planungen als Ausgleichsmaßnahme wurden im Zuge des Autobahnausbaus der A10 im Jahr 2011 festgelegt und sind seit 2013 planfestgestellt. Im September 2020 hat die Gemeinde Michendorf, die für die Umsetzung der durch die DEGES finanzierten Maßnahmen verantwortlich ist, erste Abstimmungen geführt und mit der Planung begonnen. Hierfür wurden Fachunternehmen beauftragt.
Vom Vorhabenträger, der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, wurde seinerzeit nach Ausgleichsmaßnahmen gesucht, die in räumlicher Nähe zum Eingriffsort liegen und eine hohe naturschutzfachliche Wertsteigerung ermöglichen. Ein kleiner Fokus bei der Auswahl der Flächen lag sicher auch auf einem gewissen Erholungswert für die Anwohner*innen von Michendorf. So ist in Abstimmung mit den Fachbehörden die Wiedervernässung der beiden verlandeten/trockengefallenen Kleingewässer als Kompensationsmaßnahme planfestgestellt worden.
Da aufgrund der stark rückläufigen Grundwasserstände in den letzten Jahren eine Vielzahl an Kleingewässern im Landschaftsraum verloren gegangen sind, gilt es mit den beiden Maßnahmen einen Beitrag zu leisten, um Feucht- und Gewässerbiotope zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Damit wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, Lebensraum für an diese Habitate gebundenen Pflanzen und Tiere zu sichern.
Durch eine verbesserte Wasserführung der Gewässer ist jedoch auch eine Aufwertung des lokalen Klimas möglich. Wasserrückhalt verbunden mit vitalen Grünstrukturen und temperaturgepufferte Landschaftsräume sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
Wo soll das Wasser für die Gewässer herkommen? Ist ein Aufstauen eines Wasserlaufes geplant? Von welcher Quelle soll das Wasser zugeführt werden?
Durch die Maßnahme können natürlich nicht die globalen Probleme rund um das Klima und die damit verbundene defizitäre Lage beim Wasserhaushalt gelöst werden. Vielmehr stellen die beiden Vorhaben Klimaanpassungsmaßnahmen dar. Es werden Möglichkeiten zum besseren Wasserrückhalt, der Nutzung kommunalen Regenwassers und zur natürlichen Abdichtung von Gewässersohlen genutzt.
Dadurch wird es möglich sein, trotz der negativen Wasserbilanz im Michendorfer Raum eine weitestgehend stabile Wasserführung der beiden Kleingewässer zu gewährleisten.
Die neuen Gewässerprofile sind jedoch auch in der Lage, Starkregenereignisse aufzunehmen, wodurch die Wasserführung zusätzlich profitieren kann.
Wird so weit ausgebaggert bis der Grundwasserspiegel erreicht wird?
Es ist nicht Ziel die Wasserführung an den abgesackten Grundwasserstand anzupassen und „nur tiefere Löcher zu buddeln“.
Beim Herthasee ist durch den Einbau einer tonhaltigen Abdichtungsschicht eine Entkoppelung vom Grundwasser vorgesehen. Damit lassen sich geländeangepasste Wasserstände realisieren und die Abhängigkeit von hohen Grundwasserständen entfällt.
Beim Dorfteich ist die Sachlage etwas anders. Auf der Grundlage der Bodenuntersuchungen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen zur Geomorphologie (Entstehung) des Gewässers wurde die Sanierungslösung entwickelt. Dabei spielen die im Gewässer festgestellten Muddeschichten eine wesentliche Rolle. Mudde sind feinste Teichsedimente, welche ähnliche Eigenschaften wie Schluff (Boden aus sehr feinem verwittertem Gestein), aufweisen und damit auch zur Dichtigkeit von Gewässern beitragen können. Im Dorfteich soll gerade durch den Erhalt dieser tiefliegenden Muddeschicht das Absacken des Wassers in den Untergrund verhindert werden. Bei der Kontrolle der Grundwasserstände ist heute schon zu erkennen, dass der innere Grundwasserstand höher ist als der umliegende, welches diese Annahme bestätigt. Es ist daher vorgesehen, die Sedimentschichten über der Teichmudde (ca. 2m) auszubauen, um ein neues Gewässerprofil zu gewinnen.
Durch die gezielte Zuleitung von gereinigtem Regenwasser aus den umliegenden Straßen soll zusätzlich die Wasserführung des Gewässers gestützt werden, um Verdunstungsverluste auszugleichen.
Dienen die Gewässer dazu den Wasserhaushalt zu verbessern?
Der Wasserhaushalt lässt sich nur schwer verbessern. Dieser ist maßgeblich vom Witterungsgeschehen wie Niederschlag, Tagestemperaturen und Verdunstung abhängig.
Durch die Maßnahme wird jedoch erreicht, dass das anfallende Niederschlagswasser aus den Straßenräumen gereinigt und in die Gewässer geführt wird. Dadurch kann das Wasser wesentlich länger zurückgehalten werden und stabilisiert die Wasserstände in den Gewässern. Durch Verdunstungsprozesse, verbunden mit Abkühlung und Kondensation, werden kleine lokale Wasserkreisläufe gefördert, welche eben auch zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen.
Wird der Boden durch Baumaschinen verdichtet?
Im Rahmen der vorgezogenen Baumaßnahmen wurden an beiden Gewässern Baustraßen angelegt. Diese Baustraßen sollen verhindern, dass der Boden großflächig verdichtet wird. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese zurückgebaut und der Oberboden an diesen Stellen gelockert.
Wozu dient die Entnahme der Gehölze?
In Vorbereitung zu den eigentlichen Bauarbeiten wurden zwei Lose zur Baufeldfreimachung ausgeschrieben. Dies war notwendig, um die Maßnahmen technologisch umsetzen zu können.
Beim Herthasee ist die Gehölzentnahme Voraussetzung für den Einbau der Dichtungsschicht. Zudem sind Baustraße und Lagerflächen für die bauliche Umsetzung erforderlich.
Beim Dorfteich musste eine komplette Uferseite freigestellt werden, um die Sedimententnahme durchführen zu können. Gleichzeitig wurden die überständigen Weiden runtergeschnitten, um das weitere Ausbrechen der Bäume zu verhindern. Die Weiden wachsen wieder nach. Ein weiterer Raum musste für die technische Infrastruktur freigestellt werden. Dies betrifft die Sedimentationsanlagen und deren Zuleitungen. Dies geschah außerhalb der Vegetationsperiode und Vogelschutzzeit und war aus verschiedenen Gründen notwendig.
Wurde der Artenschutz berücksichtigt?
Im Vorfeld der Rodungen wurden die Gehölze auf Brut- und Nisthöhlen überprüft. Der eine Baum, in dem eine Bruthöhle festgestellt wurde, wurde stehen gelassen.
Welchen Erholungswert werden die Gewässer bieten?
Beide Gewässer werden im Rahmen der Eingriffsregelung als Ersatzmaßnahme wiederhergestellt. Dabei steht natürlich der Fokus auf der Herstellung hochwertiger Biotope und Lebensräume im Vordergrund. Störungen durch intensive Erholungsnutzung, z.B. durch Wanderwege oder Grill- und Picknickplätze kann daher durch die Maßnahme nicht befördert werden.
Dennoch werden der Herthasee und der Dorfteich für die Michendorferinnen und Michendorfer neue Kleinode werden, wo maßvolle Erholung stattfinden kann.
Umgestaltung Potsdamer Straße
Alle Informationen zur Umgestaltung der Potsdamer Straße gibt es hier.
WES GmbH LandschaftsArchitektur
Marcel Adam Landschaftsarchitekten BDLA
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