Beteiligungen
Michendorfer Bürgerhaushalt
Was ist ein Bürgerhaushalt?
Der Bürgerhaushalt ist eine besondere Gestaltungsform bei der Haushaltsplanung um die Bürger*innen auf kommunaler Ebene zu beteiligen. Durch das Einreichen von Vorschlägen erhalten SIE die Möglichkeit, über einen gewissen Teil des Haushaltsbudgets mitzubestimmen. Satzung zum Bürgerhaushalt
Einbringung von Vorschlägen:
Der Michendorfer Bürgerhaushalt lebt von den Ideen und Wünschen der Einwohner*innen der Gemeinde. Die Vorschläge können sich auf Aufwendungen beziehen, die dem Gemeinwohl dienen oder auch Einsparungsmöglichkeiten mit sich ziehen.
Der Vorschlag muss folgende Kriterien erfüllen:
Max. 10.000 €
Der Einreicher ist mindestens 14 Jahre alt.
Die Einreichung erfolgt bis 31.07. des jeweiligen Jahres.
Das Gemeinwohl wird gefördert.
Zur Webseite des Michendorfer Bürgerhaushalts.
Es handelt sich beim Bürgerhaushalt um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Datenverarbeitung.
5. Michendorfer Bürgerhaushalt 2024
Alle wichtigen Informationen zum 5. Michendorfer Bürgerhaushalt auf einem Blick: https://mitgestalten.michendorf.de/budgets/6
Erklärfilm - Wie stimme ich online ab? (zum Download verfügbar)
Bis zum 28. November 2024 konnten alle Michendorferinnen und Michendorfer ihre Stimmen für den 5. Michendorfer Bürgerhaushalt abgeben. Zur Auswahl standen 14 Vorschläge. Insgesamt haben 322 von 12.441 Stimmberechtigten ihre Stimmen abgegeben. Die benötigte Beteiligungsquote von 5,0 % wurde leider nicht erreicht. Die Abstimmungsergebnisse können Sie hier einsehen.
Die Umsetzung der Projekte wird aufgrund der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Michendorf für Haushaltsjahre 2025 und 2026 unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2 der Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde Michendorf durch Beschluss der Gemeindevertretung (Drs. 247/ 2024 vom 19. November 2024) ausgesetzt. In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung stehen ab dem Haushaltsjahr 2027 wieder 20.000 € für die Umsetzung zur Verfügung.
Die stimmberechtigten Michendorferinnen und Michendorfer hätten bei Abgabe von jeweils drei Stimmen 37.323 Stimmen abgeben können. Tatsächlich wurden nur 933 Stimmen eingereicht.
Gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung zum Bürgerhaushalt werden abgestimmte Vorschläge realisiert, wenn mindestens eine Gesamtabstimmungsbeteiligung von 5,0 % erreicht wurde. Es haben sich jedoch nur 322 Michendorferinnen und Michendorfer statt der notwendigen 622 beteiligt. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsquote von 2,6 %.
Daher bedarf es zur Frage, ob dennoch Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt umgesetzt werden nach der geänderten Satzung einer Entscheidung durch die Gemeindevertretung (§ 7 Absatz 1a der Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde Michendorf). Demnach entscheidet die Gemeindevertretung über den Vorschlag mit den meisten Stimmen. Sollte sich die Gemeindevertretung für die Siegervorschläge (Balkenmäher und Blühbeete) aussprechen, sollen die Ideen in 2027 umgesetzt werden. Zudem wird die Gemeindeverwaltung versuchen, geeignete Vorschläge aus dem diesjährigen Bürgerhaushalt mithilfe von Förderprogrammen umzusetzen. Wir werden Sie hier über den Beschluss der Gemeindevertretung informieren.
Wir bedanken uns bei allen, die sich mit ihren Vorschlägen oder bei der Abstimmung der eingereichten Ideen am Bürgerhaushalt beteiligt haben.
4. Michendorfer Bürgerhaushalt 2023
Alle wichtigen Informationen zum 4. Michendorfer Bürgerhaushalt auf einem Blick:
Bis zum 30. November 2023 konnten alle Michendorferinnen und Michendorfer ihre Stimmen für den 4. Michendorfer Bürgerhaushalt abgeben. Zur Auswahl standen 7 Vorschläge. Insgesamt haben 445 von 11.933 Stimmberechtigten ihre Stimmen abgegeben.
Für die Umsetzung der Projekte stehen im Haushaltsjahr 2024 20.000 € zur Verfügung (§ 2 Abs. 1 der Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde Michendorf).
Die stimmberechtigten Michendorferinnen und Michendorfer hätten bei Abgabe von jeweils drei Stimmen 35.799 Stimmen abgeben können. Tatsächlich wurden 1.319 Stimmen eingereicht.
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung zum Bürgerhaushalt werden abgestimmte Vorschläge realisiert, wenn mindestens eine Gesamtabstimmungsbeteiligung von 5,0 % erreicht wurde. Insgesamt haben sich 445 Michendorferinnen und Michendorfer statt der notwendigen 597 beteiligt. Daraus ergibt sich eine Beteiligung von 3,7 %.
Daher bedarf es zur Frage, ob dennoch Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt umgesetzt werden nach der geänderten Satzung einer Entscheidung durch die Gemeindevertretung (§ 7 Abs. 1a der Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde Michendorf). In der Sondersitzung am 11. Dezember 2023 hat die Gemeindevertretung darüber beraten und entschieden, dass die drei Vorschläge mit den meisten Stimmen umgesetzt werden.
Wir bedanken uns bei allen, die sich mit Vorschlägen oder bei der Abstimmung der eingereichten Vorschläge am Bürgerhaushalt beteiligt haben und hoffen, im kommenden Jahr nochmals eine höhere Beteiligung und damit die Abstimmungsquote von 5 % erreichen zu können.
3. Michendorfer Bürgerhaushalt 2022
Alle wichtigen Informationen zum 3. Michendorfer Bürgerhaushalt auf einem Blick:
Rechenschaftsbericht
Der Bürgerhaushalt ist eine besondere Gestaltungsform bei der Haushaltsplanung, um die Michendorfer Bürger*innen auf kommunaler Ebene zu beteiligen. Durch das Einreichen von Vorschlägen erhalten SIE die Möglichkeit, über einen gewissen Teil des Haushaltsbudgets mitzubestimmen. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde.
Bis zum 31. Juli 2022 konnten Sie Vorschläge bei der Gemeindeverwaltung für den 3. Michendorfer Bürgerhaushalt im Jahr 2022 einreichen.
Die Gemeindeverwaltung hat sich sehr über die Zusendung von insgesamt 26 Vorschlägen bis Ende Juli gefreut. Nach fachlicher Überprüfung der Einsendungen auf technische und kapazitive Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie Kostenstruktur wurden vom 3. November bis 4. Dezember 2022 neun Vorschläge zur Abstimmung gestellt.
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung zum Bürgerhaushalt werden abgestimmte Vorschläge realisiert, wenn mindestens eine Gesamtabstimmungsbeteiligung von 5 % erreicht wurde. Insgesamt haben sich 145 Michendorf*innen statt der notwendigen 591 beteiligt. Daraus ergibt sich eine Beteiligung von 1,2 %. Leider können die abgestimmten Vorschläge aus diesem Grund im kommenden Jahr nicht umgesetzt werden.
Wir hoffen auf eine regere Beteiligung in 2023 und bedanken uns bei den Beteiligten für ihre Abstimmung.
Allgemeine Informationen:
Wer durfte abstimmen?
Alle Michendorfer*innen ab 14 Jahren
Wie konnte ich meine Stimmen abgeben?
In der Zeit vom 3. November 2022 bis 4. Dezember 2022 konnten Sie zum einen das Abstimmungsformular ausfüllen, welches Sie online oder in der Gemeindeverwaltung zu den Sprechzeiten finden. Das ausgefüllte Abstimmungsformular konnten Sie der Gemeinde postalisch oder per E-Mail an übersenden.
Zum anderen gab es die Möglichkeit ab 25. November 2022 direkt online unter https://mitgestalten.michendorf.de/ abzustimmen.
In der Online-Abstimmungsplattform konnten Sie Ihre drei Stimmen bis zum 4. Dezember 2022 um 23:59 Uhr abgeben. Jeder Vorschlag war drei Mal angelegt, damit Sie bei Bedarf alle Ihre drei Stimmen an einen Vorschlag vergeben konnten. Die Anordnung der Vorschläge erfolgte automatisiert nach dem Zufallsprinzip. Die Reihenfolge wurde nicht durch die Gemeinde festgelegt.
Wann erfolgte die Auszählung der Stimmen?
Die Auszählung der Stimmen erfolgte am 6. Dezember 2022 unter Leitung der Kämmerei. Die Stimmen wurden in der Gemeindeverwaltung zusammengezählt. Das Stimmergebnis wurde im Anschluss auf der Homepage und in den nächstmöglichen Gemeindenachrichten (Nr. 01/2023) der Gemeinde Michendorf bekanntgegeben.
2. Michendorfer Bürgerhaushalt 2021
Alle wichtigen Informationen zum 2. Michendorfer Bürgerhaushalt auf einem Blick:
Rechenschaftsbericht
Der Bürgerhaushalt ist eine besondere Gestaltungsform bei der Haushaltsplanung, um die Bürger*innen auf kommunaler Ebene zu beteiligen. Durch das Einreichen von Vorschlägen erhalten SIE die Möglichkeit, über einen gewissen Teil des Haushaltsbudgets mitzubestimmen. Es handelt sich um eine Freiwillige Aufgabe der Gemeinde.
Bis zum 31. Juli 2021 konnten Sie Vorschläge bei der Gemeindeverwaltung für den 2. Michendorfer Bürgerhaushalt im Jahr 2021 einreichen.
Die Gemeindeverwaltung hat sich sehr über die Zusendung von insgesamt 43 Vorschlägen bis Ende Juli gefreut. Nach fachlicher Überprüfung der Einsendungen auf technische und kapazitive Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie Kostenstruktur wurden vom 29. Oktober 2021 bis 19. November 2021 15 Vorschläge zur Abstimmung gestellt.
Wann erfolgte die Auszählung der Stimmen?
Die Auszählung der Stimmen erfolgte zum einen am Freitag, den 19.11.2021 nach 12 Uhr für Stimmen, die bis dahin abgegeben wurden und zum anderen am 25.11.2021 beim Weihnachtsleuchten ab 18 Uhr unter Leitung der Kämmerei. Das Stimmergebnis wurde im Anschluss bei der Veranstaltung sowie am folgenden Werktag auf der Homepage und im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Michendorf bekannt gegeben.
1. Michendorfer Bürgerhaushalt 2020
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum 1. Michendorfer Bürgerhaushalt:
Abstimmungsformular inklusive Datenschutzbestimmtung
Rechenschaftsbericht
Für den 1. Michendorfer Bürgerhaushalt sind insgesamt 37 Vorschläge eingereicht worden. Die Gemeinde freut sich sehr über die rege Beteiligung und die vielseitigen Vorschläge. Dabei ist besonders der Bedarf nach Spiel- und Freizeitanlagen aufgefallen. Von den insgesamt 37 Vorschlägen konnten nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung 12 Projekte zur Abstimmung gebracht werden (z.B.: Bänke am Seddiner See, Bau eines Storchenhorstes, Trimm-Dich-Pfad). Leider gab es auch 16 Vorschläge, die nicht den Kriterien der Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde entsprachen, jedoch sollen einige Ideen Einzug in zukünftige Projekte finden oder Anregungen für Umsetzungen an anderer Stelle geben.
Erfreulicherweise konnte die Gemeindeverwaltung auch feststellen, dass sich neun von den insgesamt 37 Anliegen bereits in der Planung bzw. Umsetzung befinden. Allen Vorschlagseinreichern wurde bereits eine Rückmeldung zu ihren eingereichten Vorschlägen zugesandt.
Die Abstimmung der Vorschläge war vom 2. November 2020 bis 26. November 2020 möglich. Aufgrund der SARS-CoV-19-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020 konnte die geplante Abstimmung in den Verwaltungsgebäuden nicht wie geplant stattfinden. Die Abstimmung musste per Post, E-Mail oder nach Terminvereinbarung erfolgen.