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Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Michendorf,
liebe Eltern,

 

wen es zum Urlaub in andere Länder zieht, der muss sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen können. Dies gilt auch für die Jüngsten von uns, wobei es Ihre Aufgabe ist, Ihren Schützlingen die notwendigen Dokumente rechtzeitig zu beschaffen.

 

Von allen verfügbaren Dokumenten erfreute sich gerade der Kinderreisepass, dank seiner kurzen Bearbeitungszeit, einer großen Beliebtheit. Diese Bearbeitung wird zukünftig nicht mehr möglich sein, da mit der Änderung des Passgesetzes ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Auch die Verlängerung gültiger Pässe ist dann nicht mehr möglich.

 

Das bedeutet, dass ab 01.01.2024 für Kinder unter 12 Jahren nur noch Personalausweise und Reisepässe, wie für erwachsene Personen, beantragt werden können. Diese besitzen eine Gültigkeit von 6 Jahren. Bitte beachten Sie daher bei Ihrer Urlaubsplanung die längeren Bearbeitungszeiten für diese Dokumente. Ein Personalausweis benötigt im Schnitt 2 - 3 Wochen, ein Reisepass hingegen 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit. Informieren Sie sich also frühzeitig, welche Dokumente für Ihren Urlaubsort benötigt werden und vermeiden Sie den Expresszuschlag für Reisepässe oder gar die Abweisung an der Grenze.

 

Wer den Kinderreisepass seiner Kinder noch in diesem Jahr verlängern oder beantragen möchte, kann dies bis zum 22.12.2023 in der Gemeinde Michendorf tun, da die Kinderreisepässe, welche noch vor 2024 beantragt werden, bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit behalten.

Ihr Einwohnermeldeamt 
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 13. November 2023

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