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Informationen zum Parken und Verhalten an den Seen

Einwohner und Gäste der Gemeinde Michendorf strömen bei gutem Wetter an die örtlichen Seen – meistens mit dem Auto. Wer sein Fahrzeug dann einfach an den Rand der nächstgelegenen Straße stellt oder gar zum "wilden Parken" in den Wald fährt, riskiert mitunter empfindliche Strafen. Aber nicht nur das unerlaubte Abstellen des Fahrzeuges kann Bußgelder nach sich ziehen. Für Besucherinnen und Besucher gelten eine ganze Reihe von Vorschriften zum Wohl der Umwelt, der Anwohner und auch zum eigenen Schutz. Das Einhalten dieser Verhaltensregeln ist durch die hohen Temperaturen, die andauernde Trockenheit und den geschwächten Zustand der Natur wichtiger denn je.

 

Die Seen der Gemeinde sind entweder ganz oder teilweise von Wäldern umgeben. Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Waldwegen ist jedoch gemäß § 16 LWaldG grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten nur für die Bewirtschaftung des Waldes, die Jagd und das Ausführen hoheitlicher Tätigkeiten. Für den Badegast ist das Befahren und das Parken im Wald somit untersagt. Derzeit ist mit dem "wilden Parken" im Wald außerdem eine erhöhte Brandgefahr verbunden, da aufgeheizte Fahrzeuge leicht trockenes Gras und totes Holz entzünden können. Verstöße können deshalb hohe Bußgelder und das Umsetzten des Fahrzeuges zur Folge haben. Aus diesem Grund wurde der bisher geduldete Waldparkplatz im Bereich des Großen Lienewitzsees seitens der Forstverwaltung mit neu errichteten Schranken gesperrt.

 

Stattdessen sollen die öffentlichen Straßen und Parkflächen genutzt werden. Auf den beigefügten Kartenauszügen finden Sie eine Übersicht zu den öffentlichen Parkmöglichkeiten.

 

Damit die Straße neben den parkenden auch von weiteren Verkehrsteilnehmen genutzt werden kann, sind beim Abstellen der Fahrzeuge die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Die entsprechenden Regelungen dazu finden Sie im § 12. Zu beachten ist insbesondere Absatz 4, nachdem das Parken und Halten nur auf befestigten Seitenstreifen gestattet ist. Auch wenn sich eine Stelle also augenscheinlich gut als Abstellplatz eignet, kann das Parken auf unbefestigtem oder z.B. mit Gras bewachsenem Grund also ein Knöllchen nach sich ziehen. Ähnlich dem "wilden Parken" im Wald kann auch beim Parken auf unbefestigtem, bewachsenem Boden zum Auslöser eines Brandes werden. Zu beachten ist zudem, dass auf der Fahrbahn generell eine Restbreite von mindesten 3,05 Metern freizuhalten ist, damit Rettungsdienste wie Feuerwehr, Krankenwagen und Notarzt im Ernstfall passieren können.

 

Als Autofahrer gibt es also viel zu beachten, so dass es sich durchaus lohnt, bevor man den Kampf um die knappen Parkplätze antritt, zu prüfen ob Alternativen wie die Anreise per Fahrrad oder das sich absetzen und abholen lassen zu Verfügung stehen. Sobald das Ziel erreicht ist, sollte der richtige Umgang mit der Natur gepflegt werden. Generell gilt nach §15 Absatz 2 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) eine allgemeine Schonpflicht, nach welcher der Wald so wenig wie möglich beeinträchtigt werden sollte. Seine wirtschaftliche Nutzung darf demnach nicht behindert werden und jedwede Beschädigung oder Verschmutzung ist zu unterlassen. Weiterhin sind im- bzw. in einem Abstand von 50 Metern zum Wald Feuer, brennende und glimmende Gegenstände und demnach auch das Rauchen untersagt.

 

Bei vielen Flächen der Gemeinde handelt es sich nicht nur um Wald, sondern sogar um Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete. § 23 des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) regelt die besondere Schutzwürdigkeit dieser Orte. Jede Handlung, die diese zerstört, beschädigt, verändert oder nachhaltig stört ist untersagt. Das bedeutet unter anderem, dass von Wegen nicht abzuweichen ist, Hunde an kurzer Leine geführt werden müssen und keine Pflanzen oder Gegenstände entfernt werden dürfen. Weiterhin ist das sogenannte "wilde Campen" nach § 22 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetztes (BbgNatSchAG) verboten.

 

Es ist mehr als verständlich, dass es die Menschen bei hohen Temperaturen und auch bedingt durch eingeschränkte Möglichkeiten in Bezug auf Reisen und anderen Aktivitäten an die Seen zieht. Jedoch bedeuten die hohen Besucherzahlen auch eine erhöhte Belastung der Umwelt und der Anlieger. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften tragen Sie zu einem guten Miteinander bei und helfen dabei die natürliche Schönheit des Gemeindegebietes auch für die kommenden Jahre zu erhalten.

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Veröffentlichung

Fr, 02. Juli 2021

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