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Bundestagswahl

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. 

 

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. (30.12.2024)

 

Alle Details zur Bundestagswahl in unserer Gemeinde finden Sie hier.

Veranstalter / Veranstaltungsort

Gemeinde Michendorf

Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf

(033205) 598 0

E-Mail:

 

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