Information zu den Rückrechnungen 2023/2024

Sehr geehrte Eltern,

hier finden Sie die Kostenbeitragssatzung für das Jahr 2023 sowie für das erste Halbjahr 2024. Mit dem Ziel, die Rückrechnungen für 2023 und das erste Halbjahr 2024 transparenter zu gestalten.

 

Die Satzung vom 19.09.2022 ist ab dem 01.01.2023 gültig. Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 gilt die erste Änderungssatzung und für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.07.2024 die zweite Änderungssatzung. Zu diesem Zweck sind die Beitragstabellen der Satzung aus dem Jahr 2020 und die Beitragstabellen der Satzung des Jahres 2023 heranzuziehen.

 

Beispiel: 

Das monatliche Nettoeinkommen beläuft sich auf 4.700,00 Euro.

Für die Kinderbetreuung in einer Krippe bzw. in einem Kindergarten werden neun Betreuungsstunden pro Tag in Anspruch genommen.

Es gibt ein im Haushalt lebendes Kind.      

 

Für 2023 gilt

Der Beitrag beläuft sich auf 440,00 Euro und entspricht der Beitragstabelle 2023.

Im Folgenden wird der vorliegende Beitrag mit dem folgenden Beitrag verglichen, hier gilt das Günstigkeitsprinzip:

Gemäß der ersten Änderungssatzung wird eine Erhöhung von 13 Prozent auf die Beitragstabelle 2020 fällig. 

Der Beitrag beläuft sich auf 310,00 Euro. Die Gesamtsumme beträgt somit 350,00 Euro.

Der Beitrag in Höhe von 350,00 € wird  festgesetzt.

 

Für 2024 gilt

Der Beitrag beläuft sich auf 440,00 Euro und entspricht der Beitragstabelle 2023.

Im Folgenden wird der vorliegende Beitrag mit dem folgenden Beitrag verglichen, hier gilt das Günstigkeitsprinzip:

Gemäß der zweiten Änderungssatzung wird eine Erhöhung von 18 Prozent auf die Beitragstabelle 2020  fällig. 

Der genannte Beitrag beläuft sich auf 310,00 Euro. Die Gesamtsumme beträgt somit 366,00 Euro.

Der Beitrag in Höhe von 366,00 € wird festgesetzt.

 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an den Kita-Service.

 

Dokumente: