Wichtige Information zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen

Aufgrund der neuen EU-Verordnung 2024/886 zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr sind alle Banken verpflichtet, ab 5. Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung durchzuführen. 

 

Dabei wird geprüft, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegtem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung Ihrer Zahlungen an die Gemeinde Michendorf sicherzustellen und Zahlungsrücküberweisungen oder Verzögerungen durch fehlerhafte Empfängerdaten zu vermeiden, bitten wir Sie, bei Überweisungen an die Gemeinde ausschließlich die folgende zulässige Schreibweise als Empfängername zu verwenden: Gemeinde Michendorf

 

Bitte kontrollieren Sie Ihre gespeicherten Überweisungsvorlagen im Online-Banking oder in Ihrer Finanzsoftware und passen Sie diese gegebenenfalls an. 

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
Di, 16. Dezember 2025

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