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Öffnung der Gemeindezentren in der Gemeinde Michendorf

Liebe Michendorferinnen und Michendorfer.

 

die Landesregierung hat weitere Lockerungen der infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 („Coronavirus“) verfügt, so dass auch die Gemeindezentren der Gemeinde – unter Auflagen – wieder öffnen können. 

 

Für die Nutzung der Gemeindezentren gelten die Regelungen für Versammlungen und Veranstaltungen im Innenbereich (vgl. insbesondere §§ 5, 6 und 7 EindV); es besteht eine Masken- und Testpflicht. Über den nachfolgenden Link erhalten Sie die Lesefassung der aktuellgeltenen Verordnung: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv

 

Auch gelten wie überall die Abstands-, Hygiene- und Lüftungsregeln. Dementsprechend ist es erforderlich, organisatorische Maßnahmen für die Begrenzung der Anzahl der Nutzer/Teilnehmer zu treffen. Es wurden Hygienekonzepte erstellt, deren Einhaltung vor der Nutzung verbindlich schriftlich zu vereinbaren sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Nutzung der Räume erst nach Vorliegen der unterschriebenen Vereinbarungen erfolgen kann.

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen, dass durch die Öffnung der Gemeindezentren auch das Gemeindeleben wieder ein Stück Normalität zurückgewinnen kann.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 09. Juni 2021

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