Information zur Erhöhung Essengeld für die Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten der Gemeinde Michendorf und in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf
Sehr geehrte Eltern,
in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.11.2021 wurde die Änderung der Satzung für die Mittagessenverpflegung beschlossen. Aufgrund der Erhöhung der Hartz IV Sätze ab Jan. 2022 verändert sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der häuslichen Ersparnis der Eltern - der Betrag, den die Eltern pro Essen selbst tragen müssen. Er steigt von aktuell 1,96 EUR auf 2,04 EUR ab 01.01.2022. Die Abbuchung erfolgt wie bisher durch RWS direkt bei den Eltern. Auch die Schulverpflegung verteuert sich aufgrund einer Preiserhöhung des Essenslieferanten von 2,54 EUR auf 2,63 EUR pro Portion. Dieser Betrag wird den Eltern voll in Rechnung gestellt.
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