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Elterninformation zum Einführung einer Testverpflichtung für Ihre Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege

Liebe Eltern,

 

die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegesche­hens dafür entschieden, das seit Mai 2021 etablierte Ihnen bekannte freiwillige Test­angebot ab dem 7. Februar 2022 als Testverpflichtung fortzuführen. Dies gilt für die Krippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen, die Kinder im vorschuli­schen Alter betreuen. Für den Hort bestand bereits und besteht weiterhin eine Test­verpflichtung, die über die Testpflicht Schule abgedeckt wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben vom Land Brandenburg vom 25. Januar 2022.

 

Zur Umsetzung der Testpflicht hat die Gemeinde Michendorf die Kurzinformation für die Eltern/Personensorgeberechtigten verfasst.

 

Die ausfüllbare Testbescheinung erhalten Sie hier.

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