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Das Standesamt informiert über die Durchführung von Eheschließungen in der Gemeinde Michendorf

Das Standesamt informiert:

 

Unter Beachtung der Verordnung über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutzgesetz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 31.03.2022 gilt für die Durchführung von Eheschließungen in der Gemeinde Michendorf:

 

Die o. g. Regelung ist bei der Durchführung von Eheschließungen bzw. Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen gem. § 17a PStG einzuhalten. In Ausübung des Hausrechts und der räumlichen Situation beträgt die mögliche Anzahl teilnehmender Personen im Trauzimmer Wildenbruch bis zu 20 Personen. Aufmerksam gemacht wird darauf, dass der Zutritt zum Gebäude nur Personen ohne Erkältungssymptomen gewährt wird. Diese Weisung gilt bis auf Widerruf.

 

Bei etwaigen Rückfragen können Sie uns gern wie folgt kontaktieren:

 

Tel.-Nr. Standesamt: 033205/598-32
E-Mail-Anschrift:

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