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Landkreis Potsdam-Mittelmark schränkt Entnahme von Wasser aus Gewässern ein

Der aktuelle Wassermangel in der Natur hat auch für private Gartenbesitzer, die über eigene Brunnen verfügen, Folgen. Mit Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2022 schränkt der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern sowie die Nutzung des Grundwassers ein.

 

Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers

  1. Der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG i. V. m. § 45 BbgWG wird wie folgt beschränkt:
    Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt.
  2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen wird wie folgt beschränkt:
    Die Bewässerung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.
  3. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
  4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt vorerst bis zum 30.09.2022.
  5. Die sofortige Vollziehung zu Nr. 1 und 2 wird angeordnet.

 

Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird damit untersagt. Auch die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels eigener Brunnen ist in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr nicht mehr erlaubt. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis bis zunächst 30. September 2022.

 

Wasserrechtliche Erlaubnisse, welche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zulassen, sind von der Regelung nicht betroffen.

 

Den Wortlaut der Allgemeinverfügung lesen Sie bitte HIER oder in der Fassung der Bekanntmachung Amtsblatt Nr. 06 / 2022 vom 30. Juni 2022.

 

Bisher nicht betroffen von den Einschränkungen sind private Haushalte, die ihre Pflanzen über Gartenzähler mit Wasser aus dem jeweiligen Trinkwassernetz der Kommunen versorgen.

 

Die Mittelmärkische Wasser und Abwasser GmbH (MWA) warnt indes bereits davor, dass es aufgrund der aktuellen Witterung und des daraus resultierenden hohen Wasserbedarfs zu einer übermäßigen Beanspruchung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen kommen kann.

 

Damit der normale Hausbedarf an Trinkwasser weiterhin stabil gewährleistet werden kann, empfiehlt die MWA Folgendes:

  • Gießen Sie nicht bei starkem Sonnenschein. Durch die Hitze verdunstet das Wasser, bevor es die Wurzeln im Boden erreichen kann. Außerdem können Wassertropfen auf Pflanzen bei starker Sonneneinstrahlung wie Brenngläser wirken. Die Pflanzen werden dadurch quasi verbrannt.
  • Bewässern Sie Ihren Garten möglichst vor Sonnenaufgang oder abends nach Sonnenuntergang. Dabei ist das gründliche Gießen direkt im Wurzelbereich der Pflanzen besser als ein großflächiges Beregnen.
  • Halten Sie den Rasen nicht zu kurz. Ein längerer Rasen hält die Feuchtigkeit besser und vermindert damit den Bewässerungsbedarf.
  • Befüllen Sie den Pool in den Abend- oder Nachtstunden. So entlasten Sie das Versorgungssystem, denn eine Poolbefüllung erfordert eine massive Trinkwassermenge. Außerdem können so große Auswirkungen bei der Trinkwasserversorgung der Haushalte vermieden werden. Decken Sie Ihren Pool möglichst ab, denn das verringert die Verdunstung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 11. Juli 2022

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