Laubentsorgung startet am 13.10.
Der Herbst ist da und die Laubentsorgung beginnt am 13. Oktober 2026 durch die Firma Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) und den gemeindlichen Bauhof.
Die Firma STEP wird im Zeitraum von Oktober 2026 bis Januar 2027 das Laub der Straßen der Ortsteile Langerwisch, Michendorf, Wildenbruch und Wilhelmshorst an fünf Arbeitstagen pro Woche aufnehmen (Saugmaschine). Hierfür stehen große LKW und ausreichend Personal zur Verfügung. Für die Ortsteile Fresdorf und Stücken erfolgt eine zentrale Containerstellung (Stellung und Abholung der Container nach Bedarf). Das Team des gemeindlichen Bauhofs wird hier das Straßenbaumlaub aufnehmen und zu den Containern bringen. Andere Grünabfälle dürfen hier nicht eingeworfen werden.
In der nächsten Woche, ab 13. Oktober wird die Laubentsorgung immer montags und dienstags in Fresdorf und Stücken durch den Bauhof erfolgen.
Zudem wird ab 13. Oktober die Laubaufnahme im Ortsteil Michendorf (Bereiche A/B) durch die STEP durchgeführt.
Wenn es die zeitlichen Kapazitäten ermöglichen, werden auch Wilhelmshorst und Langerwisch (Bereiche C/D) in der nächsten Woche angefahren.
Aus den guten Erfahrungen der Vorjahre wird wieder zusätzlich angeboten, das Straßbaumlaub kostenfrei beim gemeindlichen Bauhof in der Ladestraße in Michendorf abzugeben. Hierfür sind folgende Samstage von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr vorgesehen:
24.10.2026
07.11.2026
28.11.2026
Das Laub wird zum Zwecke der Kompostierung zu einem naheliegenden zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb verbracht.
Die Gemeinde Michendorf freut sich auf die Zusammenarbeit mit der Firma STEP GmbH aus Potsdam und hofft auf einen reibungslosen Ablauf der Laubaufnahme- und entsorgung.
Für ein erfolgreiches Gelingen der Laubentsorgung sind folgende Grundsätze zu beachten:
Aufgenommen und entsorgt wird nur das von den Anliegern zusammengeharkte und am Straßenrand auf möglichst große Haufen gesetzte Laub der öffentlichen Straßenbäume (reines Straßenbaumlaub – kein Laub von Privatbäumen). Es erfolgt keine Aufnahme von Müll, Steinen, Straßenkehricht, Ästen und Gartenabfällen wie Gras, Strauch- und Baumschnitt etc. = unerlaubte Abfallablagerung!
Laubhaufen können technisch nur aufgenommen werden, wenn sie nicht weiter als zwei Meter von der Haltemöglichkeit des Entsorgungsfahrzeugs gelagert werden.
Um die Laubhaufen mit dem Greifarm zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Haufen anfahrbar sind und daher während der Entsorgungszeiten nicht in der Nähe der Haufen (insbesondere nicht davor) geparkt wird.
Die Laubhaufen sollten nicht direkt unter Straßenbäumen und nicht an Verkehrszeichen/Baken, sondern idealerweise auf freien Flächen zusammengetragen werden. An Baumstammfüßen führt das feuchte Laub u. U. zu Fäulnis.
Danke für Ihre Unterstützung!
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