Hinweis zu Anlieger- und Verkehrssicherungspflichten
Viele Privatgrundstücke werden von ihren Bewohnern liebevoll gehegt, gepflegt und ansehnlich gestaltet. Genauso handhaben es auch viele mit den Bürgersteigen, Rinnsteinen, Grünstreifen und Straßenflächen vor ihren Grundstücken. Jedoch fällt leider zunehmend im gesamten Gemeindegebiet auf, dass trotz regelmäßiger Hinweise des Ordnungsdienstes der Gemeinde, die Pflege einiger Grundstücke an angrenzenden öffentlichen Flächen sehr vernachlässigt wird.
Die mangelnde Pflege führt u.a. dazu, dass Hecken und Bäume weit auf Gehwege - oder Grünstreifen, die als Gehwege dienen - ragen und Fußgänger, zuweilen mit Gefahren verbunden, auf die Straßenflächen ausweichen müssen. Auch die Reinigung der Rinnsteine sowie das Freihalten von Regenwasserab- und einläufen ist wichtig, um das Ablaufen des Regenwassers zu gewährleisten und Überschwemmungen zu vermeiden.
Daher an dieser Stelle die herzliche Bitte an all diejenigen, die urlaubsbedingt oder aus anderen privaten Gründen die Pflege und Reinigung nicht wahrnehmen konnten, aber auch eine dringende Aufforderung an alle, die es trotz Informationen bisher unterließen, die Gehwege und Rinnsteine vor den Privatgrundstücken, aber auch die Straßenflächen bis zur Straßenmitte hin zu reinigen. Grundsätzlich ist der Verkehrsraum über den Gehwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten. Bitte holen Sie die Pflege und Reinigung unverzüglich nach und integrieren diese auch zukünftig in Ihre Grundstückspflege.
Das Pflegen der Gehwege, Reinigen der Rinnsteine sowie die Reinigung bis zur Straßenmitte gehört zu den Anliegerpflichten gemäß der Straßenreinigungssatzung (§§ 3, 4 und 6) sowie der Ordnungsbehördlichen Ordnung (§ 5 Abs. 3). Verstöße gegen die Verpflichtung werden ordnungsbehördlich geahndet werden. Der Außendienst des Sachbereich Ordnung wird in den kommenden Wochen vermehrt darauf achten.
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