Stellplätze für Motorräder rund um das Rathaus
An die Gemeinde Michendorf wurde mehrfach die Frage herangetragen, welche Regeln für das Abstellen von Mopeds sowie Motorrädern in Michendorf und rund um das Rathaus gelten und wo das Parken grundsätzlich erlaubt ist.
Gehwege sind keine Parkplätze
Das Abstellen / Parken von zweirädrigen (Klein-/) Krafträdern auf Gehwegen ist laut Straßenverkehrsordnung in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn,
es ist explizit gestattet. Dies ist an den vor Ort vorhandenen Verkehrszeichen zu erkennen. Unerlaubtes Gehwegparken kostet in der Regel mindestens 55 Euro Bußgeld, bei Behinderung oder längerer Dauer mehr.
Wo kann man sein (Klein-/) Kraftrad legal parken?
Mit (Klein-/) Krafträdern kann man in der Gemeinde Michendorf auf ausgewiesenen Parkflächen parken, es sei denn die Parkflächen sind nur für PKW vorgesehen (siehe abgebildetes Verkehrszeichen). Ggf. vorhandene Parkscheibenregelungen sind zu beachten und gelten auch für (Klein-/) Krafträder.
Können Parkplätze für motorisierte Zweiräder zusätzlich im Bereich der Büdnergasse ausgewiesen werden?
Kürzlich wurde bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ein öffentlicher Parkplatz für (Klein-/) Krafträder in unmittelbarer Nähe des Rathauses, neben den Fahrradständern auf dem Richard-Muth-Platz, beantragt. Dieser soll Platz für circa vier motorbetriebene Zweiräder bieten und ist für eine temporäre Nutzung durch Besuchende des Rathauses sowie der Gewerbetreibenden im Umkreis vorgesehen. Die Gemeinde Michendorf hofft auf eine schnelle Genehmigung.
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