Ab dem 29.10. gilt die Stallpflicht für Geflügel in Potsdam-Mittelmark
Ab dem 29. Oktober 2025 gilt im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Stallpflicht für Geflügel.
Eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde durch den Landkreis am 28. Oktober 2025 erlassen, die hier online abrufbar ist.
Alle Geflügelhalter im Landkreis Potsdam-Mittelmark haben ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel sind im Landkreis Potsdam-Mittelmark verboten.
Damit wird die Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2025, die eine Stallpflicht nur in abgegrenzten Gemarkungen des Landkreises vorsah, aufgehoben. Die Kreisverwaltung begründet dies mit der inzwischen flächendeckend festgestellten Viruszirkulation und der bestätigten Nachweise in Wildvogelpopulationen sowie Geflügelhaltungen.
Hinweis
Tote oder auffällig geschwächte Wildvögel dürfen nicht angefasst werden. Fundmeldungen müssen umgehend an das Veterinäramt des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter der Telefonnummer (03381 533271) oder per E-Mail an gemeldet werden.
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