Neuberechnung Elternbeiträge 2025

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

im vergangenen Jahr haben wir Sie um die Zusendung Ihrer Einkommensunterlagen für das Jahr 2024 gebeten. Vielen Dank an alle, die diesem Aufruf nachgekommen sind.

 

Zur Neuberechnung der Elternbeiträge für die Krippen- bzw. Hortbetreuung für das Kalenderjahr 2025 werden Ihre Einkommensunterlagen aus dem Kalenderjahr 2024 benötigt. Hiermit bitten wir Sie um die Zusendung der folgenden Unterlagen zusammen mit der ausgefüllten Erklärung zum Elterneinkommen (unter Downloads) bis spätestens zum 31. März 2025

  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung/en 2024 

  • Rentennachweise/Übergangsgeld 2024 

  • Bescheid(e) über Elterngeld sowie Bescheinigung Mutterschaftsgeld der Krankenkasse 2024 

  • Bescheid(e) über Kranken-/ Kinderkrankengeld 2024 

  • Bescheid(e) der Agentur für Arbeit (ALG I), Bürgergeld, oder Sozialhilfebescheide 2024 sowie zugehörige Aufhebungsbescheide 

  • Belege über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2024 

  • Nachweis erhaltener oder zu zahlender Unterhaltsleistungen 2024 

  • bei Selbstständigen: BWA über die gesamten positiven Einkünfte 2024 oder eine unterschriebene Selbstauskunft für 2024 

  • bei privat Kranken - und Pflegeversicherten: Nachweis der Krankenkasse über die Basisabsicherungen 2024.            

 

Bei Erhalt aktueller Sozialtransferleistungen über den 1. Januar 2025 hinaus, zum Beispiel: 

  • Wohngeld,

  • Kinderzuschlag,

  • Leistungen zur Grundsicherung (Bürgergeld) und Sozialhilfe oder 

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

 

reichen Sie bitte neben der Einkommenserklärung nur Ihren aktuellen Bescheid über den Bezug der entsprechenden Sozialleistungen in Kopie ein. 

 

Sollten Sie bis zum 31. März 2025 keine Einkommensunterlagen zum Vorjahr 2024 einreichen, wird angenommen, dass keine Minderung des Beitrages gewünscht ist und somit der Höchstbetrag berechnet.

Sollten Sie freiwillig den Höchstbetrag zahlen wollen, informieren Sie uns bitte per E-Mail unter darüber. 

 

Senden Sie uns die Unterlagen bitte per Post oder E-Mail zu. 

Selbstverständlich können Sie Ihre Nachweise auch persönlich in der Gemeindeverwaltung an der Information abgeben. 

 

Sollten Sie Fragen haben oder Hinweise benötigen, erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen telefonisch unter: 

Frau Maguhn, Telefon: 033205 / 598 - 93

Frau Krieger, Telefon: 033205 / 598 - 94

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
Mo, 13. Januar 2025

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