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Bundestagswahl - Informationen zur Briefwahl

Aufgrund verkürzter Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wird im Falle der Briefwahl eine persönliche Stimmabgabe im Briefwahlbüro 

(im Erdgeschoss des Rathauses der Gemeinde Michendorf) empfohlen. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit der Urnenwahl am Wahlsonntag.

 

Briefwahlunterlagen sowie dringende Anliegen werden voraussichtlich frühestens ab dem 3. Februar 2025 in das Ausland versendet. Die innerdeutsche Zustellung erfolgt ca. ab dem 5. Februar 2025 (in Abhängigkeit der Lieferung der Stimmzettel).

 

Beantragung

Ab dem 13. Januar 2025 können Sie über die Homepage der Gemeinde Michendorf Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen. Weiterhin kann die Beantragung unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung erfolgen. Die Versendung der Wahlbenachrichtigungen ist in der Vorbereitung. 

 

Den Antrag auf Briefwahl können Sie per Post an die Wahlbehörde senden. Darüber hinaus ist die Beantragung formlos schriftlich, persönlich, per E-Mail an oder Telefax (033205 59850) möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

 

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen geben Sie bitte Ihren Namen, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum sowie nach Möglichkeit die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer an. Sollen die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden, müssen Sie uns die abweichende Versandanschrift mitteilen. 

 

Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen – unter Beachtung der Postzustellzeiten für den Hin- und Rückversand – rechtzeitig. Bei der Postzustellung ist von durchschnittlich vier Werktagen auszugehen. Nach den Erfahrungen der letzten Wahlen teilweise auch deutlich länger. Daher ist eine elektronische Antragstellung über das Online-Formular nur bis einschließlich 14. Februar 2025 möglich. Gleiches gilt für Anträge per E-Mail. 

 

Ab dem 17. Februar 2025 versendet die Wahlbehörde der Gemeinde Michendorf keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch. Sollten Sie sich kurzfristig für eine Briefwahl entscheiden, empfehlen wir die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Stimmabgabe vor Ort in der Wahlbehörde zu den unten genannten Öffnungszeiten. Bitte bringen Sie dazu bitte den Personalausweis oder den Reisepass sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mit. 

 

Möchten Sie für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen und ausgehändigt bekommen, benötigen Sie zudem eine entsprechende schriftliche Vollmacht. 

 

Rückversand

Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes beim Wahlleiter müssen Sie selbst Sorge tragen. Verzichten Sie, wenn möglich, für die Rückgabe Ihres Wahlbriefes auf den Postweg und nutzen Sie den Briefkasten der Gemeinde Michendorf (vor dem Rathaus, Richard-Muth-Platz 1). Dieser wird am Wahltag letztmalig um 18:00 Uhr geleert. Verschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden. 

 

Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten haben, können am Wahltag nicht im Urnenwahllokal wählen. Wenn Sie bis Donnerstag, den 20. Februar 2025 trotz rechtzeitiger Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, persönlich bei der Wahlbehörde. Eine erneute Ausstellung von Unterlagen nach dem 21. Februar 2025 ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. 

 

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag von 8:00 bis 15:00 Uhr unter Vorlage einer Vollmacht Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. 

 

Kontaktdaten

Gemeinde Michendorf 

Wahlbehörde (Einwohnermeldeamt/Bürgerservice)

Richard-Muth-Platz 1

Erdgeschoss, Raum E 24

Telefon:  033205 598-42 

E-Mail:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
Do, 09. Januar 2025

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