Archivansicht der Auslegung - "B-Plan-Verfahren 01/2023 "Nahversorgungsstandort Straße des Friedens 72/74“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans 01/2023"
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans 01/2023 „Nahversorgungsstandort Straße des Friedens 72/74“, Gemeinde Michendorf, OT Langerwisch und Änderung 01/2023 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf, Änderungsbereich „Nahversorgungsstandort Straße des Friedens 72/74, OT Langerwisch“ im Parallelverfahren
1. Bekanntmachung des Aufstellungs- und Einleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an den Bauleitplanverfahren
3. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an den Bauleitplanverfahren
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans 01/2023 „Nahversorgungsstandort Straße des Friedens 72/74“, Gemeinde Michendorf, OT Langerwisch sowie die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf im Bereich des Nahversorgungsstandortes Straße des Friedens 72/74 im Parallelverfahren beschlossen (Drs.-Nr.: 230/2023). Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Um die Öffentlichkeit, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den Bauleitplanverfahren durchgeführt. Diese wird hiermit bekannt gemacht.
Plangebiet
Die Plangebietsflächen der Bauleitplanverfahren liegen im Ortsteil Langerwisch an der Straße des Friedens (Haus Nr. 72 und 74) und damit westlich der Peter-Huchel-Chaussee. Im räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegen die folgenden Flurstücke: 307, 308 und 355 (alle teilweise), Flur 1, Gemarkung Langerwisch. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 0,92 ha. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst nur die im aufzustellenden Bebauungsplan als Sondergebiet festzusetzenden Flächen der Flurstücke 307 und 308.
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Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"