Archivansicht der Auslegung - "B-Plan-Verfahren 01/2020 Blumengroßmarkt"
Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes 01/2020 „Blumengroßmarkt“ Gemeinde Michendorf, OT
Langerwisch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in der öffentlichen Sitzung vom 22. April 2021 (Drs.-Nr. 330/2020), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/2020 „Blumengroßmarkt“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/2020 „Blumengroßmarkt“ verfolgt die Zielstellung der Schaffung / Erhalt der gewerblichen Nutzung an diesem Standort.
Die Plangebietsflächen der Bauleitplanverfahren liegen im Ortsteil Langerwisch südlich der Landstraße 77 und nördlich des Rosengutes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Langerwisch in der Flur 8 das Flurstück 122. Die Lage und Abgrenzung der Plangebiete ist in den nachstehenden Kartenausschnitten (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.
Mit Beschluss vom 26. Mai 2025 (Drs.-Nr. 107/2025) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung Teil 1 Zeichnerische Festsetzungen, Teil 2 Textliche Festsetzungen und der Begründung in der Fassung März 2025, gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung beschlossen.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen derzeit nicht vor.
Der Vorentwurf des Bebauungsplan 01/2020 „Blumengroßmarkt“ wird in der Zeit vom 16. Juni 2025 bis einschließlich 18. Juli 2025 in der Verwaltung der Gemeinde Michendorf, Fachbereich Bauen, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf während folgender Zeiten:
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 033205 / 598-61, -62 oder E-Mail: ) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail abgegeben oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Gemeinde Michendorf, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf oder per E-Mail an . Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"