Auslegung - "Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Stellplatzsatzung der Gemeinde Michendorf"
Gegenstand, Anlass und Inhalt der Satzungsänderung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in ihrer Sitzung den Entwurf der Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) in der Fassung vom 31.07.2026 gebilligt.
Mit dem vierten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung wurde die Ermächtigungsgrundlage des § 87 BbgBO neu gefasst. Die Änderungen sind am 1. Juli 2026 in Kraft getreten und betreffen insbesondere die Regelungen zur Ablösung notwendiger Stellplätze sowie zur Berücksichtigung von Mobilitätskonzepten. Die Stellplatzsatzung wird an diese geänderte Rechtslage angepasst, um die Rechtskonformität zu wahren. Die wesentlichen Änderungen umfassen im Einzelnen:
Anpassung der Ablöseregelung an § 87 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BbgBO (künftige Berechnung des Ablösebetrages auf Grundlage von 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Grunderwerbskosten; Streichung der Unterhaltskosten als Bestandteil der Ablöseberechnung; Überarbeitung der Berechnungsanlagen gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung, Anlage 2).
Überarbeitung der Richtzahlenliste unter Berücksichtigung der geänderten Vorgaben des § 87 Abs. 4 Satz 3 BbgBO (Bei der Errichtung von Gebäuden darf für jede Wohnung maximal ein notwendiger Stellplatz gefordert werden, vgl. Anlage 1, Nr. 1.1 und 1.2).
Klarstellung hinsichtlich der Anrechnung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen.
Umstellung der Regelungen zur Elektromobilitätsinfrastruktur in § 4 der Satzung auf eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden bundesrechtlichen Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
Auslegungs- und Veröffentlichungszeitraum sowie Zugangsmöglichkeit
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Entwurfsunterlagen zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Michendorf gemäß § 87 Abs. 8 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Zeit vom
19. Oktober 2026 bis 20. November 2026
zu Jedermanns Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich zu dieser Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Fachbereich Bauen, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf während folgender Zeiten:
Dienstag: von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: von 8:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon: 033205 / 598-61, -62 oder E-Mail: ) eingesehen werden.
Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Stellplatzsatzung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich (per Post oder Fax) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden:
E-Mail:
Fax: 033205 – 598 50
Anschrift: Gemeinde Michendorf, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf.
Beigefügte Entwurfsunterlagen
Entwurf der Stellplatzsatzung (Stand 31.07.2026)
Anlage 1 der Stellplatzsatzung – Richtzahlenliste
Anlage 2 der Stellplatzsatzung – Herstellungskosten
Berechnung der Ablösegebühr
Auszug aus dem Beschluss der Gemeindevertretung nebst ausführlicher Beschlussbegründung.
Amtsblatt 4/2026 vom 08.10.2026
Datenschutz-Erklärung
Datenschutzrechtliche Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 87 Abs. 8 BbgBO in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG). Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Beteiligungsverfahrens beurteilen zu können. Die Verarbeitung und Auswertung Ihrer Stellungnahme erfolgt im weiteren Verfahren (insbesondere bei der Vorlage an die Gemeindevertretung zur Abwägung) grundsätzlich in anonymisierter Form, sodass Ihre Identität geschützt bleibt, es sei denn, eine Offenlegung ist im Einzelfall zwingend erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für Satzungen nach BbgBO (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt und ebenfalls auf der Internetseite abrufbar ist.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer 114
Richard-Muth-Platz 1
E-Mail: